Monatsarchive: August 2008

Zugangskontrollen in Moabit: Luftpumpen verboten

Damit nicht jeder Hinz und Kunz ins Gericht geht und dann auch noch alles Mögliche mitbringt, was irgendwie gefährlich oder auch nur störend sein könnte, gibt es in Moabit Zugangskontrollen. Die Besucher entgehen nur ganz knapp der Pflicht, sich ausziehen zu müssen; ansonsten werden sie durchsucht wie ein Passagier, der mit EL AL nach Israel fliegen möchte.

Um zu verhindern, daß geladene Zeugen zu spät im Saal erscheinen, weil mal wieder 20 pubertierende Schüler einer Neuköllner Hauptschule einer Verhandlung beiwohnen möchten, bekommen die Zeugen eine Bedienungsanleitung zusammen mit der Ladung zugestellt. Interessant ist der folgende Hinweis:

Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden. Verboten sind insbesondere Werkzeuge, Scheren, Messer, Wecker, CD-Player, Glas- und Gasflaschen, Dosen, Luftpumpen, Trillerpfeifen, Gassprays, Walkmen, Radios und Pistolen.

Luftpumpen, aha. Damit kann man Geräusche machen, die sich unanständig anhören. Manchen Zuhörer brauchen dafür keine Hilfsmittel; trotzdem werden sie reingelassen. Das ist aber jetzt nicht fair, oder?

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Zubereitete Speisen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,

dass in Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche wieder geraucht werden darf – sofern das Lokal „getränkegeprägt“ ist und keine „zubereiteten Speisen“ anbietet.

Hat eigentlich irgendeiner ernsthaft geglaubt, daß damit die Diskussion um das Rauchverbot beendet würde?

Der Dehoga sucht nun das Gespräch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit. Bis Ende des Monats soll es einen runden Tisch geben, an dem auch ein Vertreter der Berliner Industrie- und Handelskammer teilnehmen könnte. Die IHK wünscht sich ebenfalls eine rasche Klärung und sieht wie der Dehoga weder Boulette noch Bockwurst als „zubereitete Speise“.

Ich kann’s mir bildlich vorstellen. Da sitzen dann übergewichtige Schlipsträger an einem Tisch, trinken Kaffee (sic!) aus Thermotzkannen, futtern die Royal-Keks-Mischungen aus dem Discounter und diskutieren mit (aus?) vollem Munde:

Klar ist: Belegte Brote und aufgewärmte Konserven gelten eindeutig als „zubereitete Speisen“ und sind in Raucherkneipen verboten. Das hat der Dehoga auch in einem Rundschreiben an seine Mitglieder festgestellt. Ungeschältes Obst und Nüsse sind dagegen ebenso erlaubt wie Kekse, Brezeln und Dauerwurst. „Doch wenn man es genau nimmt, ist ja auch die Dauerwurst einmal von einem Metzger zubereitet worden“, sagt Albrecht Winkler. „Ich sehe deshalb keinen Unterschied zur Boulette.“ Auch der Verkauf von Kartoffelsalat müsste danach weiter erlaubt sein – vorausgesetzt, der Kneipier hat ihn nicht selbst in der Küche zubereitet, sondern im Geschäft gekauft.

Quelle der Zitate: Tagesspiegel

Diese Diskussion hat Niveau. Ich frage mich nicht, welches. Und bin gespannt auf die Entscheidungen der Abteilungen des Amtsgerichts in der Moabiter Kirchstraße, wenn die ersten Gastwirte mit den Ordnungsämtern über Nudelsalat mit Gürkchen streiten.

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Polizeieinsatz gegen Bandidos und Supporter

Rund 150 Beamte des Landeskriminalamtes und von zwei Polizeieinsatzhundertschaften vollstreckten gestern Abend und in der vergangenen Nacht in Charlottenburg und Reinickendorf drei Haftbefehle gegen Mitglieder von Motorradclubs, ein vierter Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung laufen seit dem vergangenen Sonntagabend. Zwei 23 und 32 Jahre alte Mitglieder des „Bandidos MC Centro“ sowie zwei 24 und 25 Jahre alte Mitglieder des Supporterclubs „Chicanos MC El Centro“ hatten in einem Lokal in der Nähe des Luisenplatzes in Charlottenburg versucht, einen 27-jährigen Geschäftsinhaber um einen fünfstelligen Geldbetrag zu erpressen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Richter gegen alle vier Haftbefehle sowie neun Durchsuchungsbeschlüsse, darunter auch für die beiden Motorradclubhäuser in der Residenzstraße in Reinickendorf.

Gestern Abend trafen sich der Geschäftsmann, der 32-Jährige sowie ein 33-jähriges Mitglied der „Bandidos MC Centro“ erneut in dem Lokal. Um 19 Uhr 18 klickten bei den beiden Verdächtigen die Handschellen. Anschließend wurden die Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und dabei die beiden 23 und 24 Jahre alten mutmaßlichen Erpresser verhaftet. Der 25-jährige wurde nicht angetroffen, nach ihm wird gefahndet. Gegen einen überprüften 27-Jährigen bestand ein Haftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls, der ebenfalls vollstreckt wurde.

Der 33-Jährige wird heute einem Ermittlungsrichter mit dem Ziel, einen Haftbefehl zu erwirken, vorgeführt. Die Ermittlungen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft dauern an.

Quelle:
Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Ob das denn so alles zutrifft, wie die Pressestellen glauben zu machen versuchen, wird beizeiten wohl ein Gericht entscheiden – und nicht ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Berlin. Auch wenn es sich hier „nur“ um eine Pressemeldung handelt, könnten die Ermittlungsbehörden durchaus erkennen lassen, daß ihnen die Unschuldsvermutung der ERMK nicht unbekannt ist. Die gilt auch für Rocker, egal welcher Coleur.

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Der Anwalt als Denunziant?

Unser Referendar macht Urlaub. Das teilt mir die Präsidentin des Kammergerichts heute mit.

Ohne diese Mitteilung hätte ich das gewiß gar nicht gemerkt. Nebenbei: Der Referendar hat keine Nachricht erhalten, ob seinem Urlaubsantrag stattgegeben wurde.

Spannend ist aber der letzte Satz:

Bei nicht rechtzeitigem Dienstantritt nach Ende des Urlaubs wird um Nachricht gebeten.

Einmal abgesehen davon, daß sich die Sachbearbeiterin hinter der Passiv-Form zu verstecken versucht: Glauben die dort wirklich ernsthaft, ich würde unseren Referendaren bei der Verwaltung denunzieren?! So sind sie, die behördlich Bediensteten.

Was ein Denunziant ist, wissen wir spätestens seit 1843. Aber wie bezeichnet man eigentlich solche Leute, die andere dazu auffordern, sich zum Lumpen zu machen?

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Fahrer gesucht

Die Bußgeldbehörde sucht den Fahrer dieses Krads. Das Kennzeichen ist bekannt und der Halter schwerstens vergeßlich. Deswegen hat die Behörde sogar das Foto bearbeitet:

Sachdienliche Hinweise nimmt unsere Kanzlei gern entgegen.

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Überraschte Beamte

Gegen 10 Uhr 15 betrat die 39-Jährige die Filiale der Post und bedrohte den Angestellten am Schalter mit einer Schusswaffe und forderte Geld. Anschließend verstaute die Räuberin ihre Beute in der Handtasche und verließ das Geldinstitut. Die vier Kunden, die sich in dem Geschäftsraum befanden und der Mitarbeiter blieben unverletzt. Zirka zehn Minuten später stellte sich die Täterin mit dem Geld beim Polizeiabschnitt 23. Sie führte die überraschten Beamten auch zur Tatwaffe, die sie kurz zuvor weggeworfen hatte.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ich kann’s mir gut vorstellen: Die Tür auf der Wache des Abschnitts 23 geht auf, eine Frau tritt ein und ruft laut: „Überraschung!“

Huch!

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Irgendwas erlaubt?

Warum muß bei uns eigentlich ausdrücklich verboten werden, was jeder Mensch, der mit einem Funken Verstand ausgestattet ist, ohnehin unterläßt? Diejenigen ohne diese Austattung können entweder nicht lesen oder kümmern sich sowieso nicht um solche Schilder. Oder?

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Auch andere ärgern sich über ARCOR

Gebührenpflichtige Rufnummern, endlose Kündigungsfristen und immer wieder neue Vertröstungen: Unser Autor schlägt sich mit dem DSL-Anbieter Arcor herum. Protokoll einer schier unendlichen Servicekatastrophe bei einem deutschen Telekommunikationskonzern.

… schreibt Thomas Lindemann in der Morgenpost über seine eigenen katastrophalen Erfahrungen in der Telekommunikations-Service-Wüste.

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Weitere deutliche Worte ins Wohnzimmer

Über den Herrn „Kollegen“, der in der Haftanstalt die Mandanten anderer Verteidiger anbaggert, habe ich bereits in einem offenen Brief berichtet. Welche Katastrophen ein übertriebener Instinkt bei der Jagd auf neue Mandanten anrichten kann, war hier auch schon zu lesen. Dazu (zu dem Fall, nicht zu meinen Beiträgen) hat sich dann auch das Gericht bereits geäußert.

Nun bekommt der Hobbyist noch einen gerichtlichen Nachschlag. Er hatte meine Entpflichtung als Verteidiger beantragt. Dieser Antrag wurde vom Gericht in einem Beschluß zurückgewiesen.

Denn entgegen der Auffassung des Wahlverteidigers J** wäre bei Niederlegung des Wahlmandats nicht er zum Pflichtverteidiger zu bestellen, sondern Rechtsanwalt Hoenig. Dies würde jedoch zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung zwingen, wenn Rechtsanwalt Hoenig bis dahin nicht an dieser mitgewirkt hätte. Das könnte wiederum zu erheblichen negativen Folgen für den Angeklagten V führen.

Nach dem bisher gezeigten Verteidigungsverhalten muss das Gericht aber zudem befürchten, dass Rechtsanwalt J** darauf keine Rücksicht nehmen würde. Es war bislang fast ausschließlich auf die Frage der Entpflichtung des Rechtsanwalts Hoenig konzentriert, obwohl diese für den inhaftierten Angeklagten V nicht vorrangig gewesen sein dürfte.

Der Angeklagte hätte durch das Auftreten von zwei Verteidigern im Hauptverhandlungstermin am 3.7.2008 und eine dortige Entscheidung zur Frage, ob eine Entpflichtung erfolgt, keine erkennbaren Nachteile gehabt. Infolge des von seinem Wahlverteidiger vor der Hauptverhandlung gestellten Befangenheitsantrags, der sich aus der Frage der Entpflichtung entwickelt hat, musste er aber in der Zeit vom 3.7.2008 bis zum 28.7.2008 in Untersuchungshaft bleiben. Und dies obwohl der Antrag, wie im dazu ergangenen Beschluss ausgeführt ist, selbst bei fehlerhafter Behandlung der Frage der Entpflichtung durch das Gericht keinen Erfolg haben konnte!

Ich bin auf den Hauptverhandlungstermin gespannt, zu dem der Herr Rechtsanwalt J** sicherlich dann auch erscheinen wird. Und auf seine Verteidigungsstrategie. Ich schließe nicht aus, daß er dem Mandanten zu einem Geständnis rät, während ich auf einen Freispruch hinaus möchte.

… und der arme Angeklagte ist der am Ende Gekniffene …

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Steinharte Rockerin

Hier bekommt der Begriff „Rocker“ eine völlig neue Bedeutung.

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