Monatsarchive: September 2008

Kanzlei Hoenig im Fernsehen

Ein Teil von „BRAAMS – Kein Mord ohne Leiche“ wurde in unserer Kanzlei gedreht. Wer mag, kann sich den Film heute abend um 20:15 Uhr im ZDF anschauen.

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Fundstück

Schön, daß manche Utensilien die Zeit überleben. Der Stempel hat bestimmt auch noch den klassischen Holzgriff.

Update
Hier habe ich noch so einen schönen Klassiker gefunden:

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Strafanzeigen bringen kein Geld

Der Rechtsanwalt stellt am 12.1.2005 Strafanzeige gegen meine (jetztige) Mandantin. Er trägt vor, sie habe ihn betrogen. Mit dieser Strafanzeige bringt er eine Lawine ins Rollen, die letztlich zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der umfangreichen Unternehmungen meiner Mandantin führen.

Immer wieder erkundigt sich der Advokat nach dem Sachstand und fordert mit zunehmend bösen Worten Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft. Eines seiner letzten Schreiben in der Akte:

… wird im Nachgang zur Mitteilung vom 7.9.2005 angefragt, ob und wann mit einer Anklageerhebung gerechnet werden kann.

Als Geschädigter bin ich nicht mehr gewillt, eine weitere Verzögerung in der Sache hinzunehmen.

Wenn die Zivilanwälte wüßten, wie hilflos ihre Schreiben an die Staatsanwaltschaften wirken, mit denen Sie auf dem Strafrechtswege versuchen, die Forderungen ihrer Mandanten durchzusetzen, würden sie es bleiben lassen.

Einen weitaus katastrophaleren Eindruck hinterlassen Anwaltsschreiben, in denen der Anzeigeerstatter eigene zivilrechtliche Forderungen geltend macht:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Erteilung von Mandaten an den Anzeigeerstatter, Rechtsanwalt Gottfried Gluffke. Der darüber hinausgehende Vortrag ist allgemein, entspringt im Wesentlichen dem Unmut dieses Rechtsanwalts und ist überwiegend von Vermutungen getragen. Hinsichtlich einer „fortgesetzten Hochstapelei“ sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

Wer schreibt sowas? Die Staatsanwältin, die sich durch den Wust der Strafanzeige kämpfen mußte.

Liebe Kollegen in den edlen Anzügen, Strafanzeigen sind keine geeigneten Mittel, um an das Geld anderer Leute zu kommen.

Ganz im Gegenteil: Die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht in der vorliegenden Sache ist für den März 2009 vorgesehen, mehr als 4 Jahre nach Anzeigeerstattung. Und in dem Verfahren geht es nicht mehr um die Forderung des anzeigenden Anwalts; insoweit wurde das Verfahren eingestellt.

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Schwierige Fragen

Der Verteidiger ist eine schizophrene Persönlichkeit: Zum einen ist er – und das zuerst – Vertreter seines Mandanten. Aber er ist auch Organ der Rechtspflege und steht insoweit auf der anderen Seite der Theke. Das führt in einzelnen Fällen zu erheblichen Problemen.

Fall 1:
Der Mandant wurde aus der Haftanstalt ins Justizvollzugskrankenhaus verlegt; wegen einer Verletzung an der Hüfte – also eigentlich nichts Beunruhigendes.

Allerdings teilte der Patient seinem Anwalt im Vertrauen mit, daß diese Verletzung bei einem (gescheiterten) Selbsttötungsversuch entstanden ist.

Und was jetzt?

Gibt der Verteidiger diese Information weiter, verletzt er das in ihn gesetzte Vertrauen. Der Mandant bekommt dann in der Haftanstalt einen roten Punkt an die Tür und steht damit unter ständiger Beobachtung. Hafterleichterungen, die ihm sehr wichtig sind, werden gestrichen.

Wenn der Verteidiger schweigt, riskiert er, daß ein weiterer Suizidversuch gelingt oder sonst nicht folgenlos bleibt; dann trägt er eine Mitverantwortung für diese Konsequenzen.

Fall 2:
Der Mandant teilt seinem Verteidiger wiederholt mit, daß er die Belastungszeugen zur Hölle schicken werde. Alles Lügner, die auf dieser Welt nichts mehr zu suchen hätten. Es werde Blut fließen, sobald er von der Haft verschont und entlassen werde.

Meint der Mandant das wirklich ernst und kommt es nach der Haftentlassung zu dem angekündigten „Blutbad“, hat der Verteidiger ein Problem.

Informiert der Verteidiger die Justiz über die massiven Drohungen des Mandanten, wird das nichts mit seiner Haftentlassung und ein weiteres Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Es gibt einfachere Fragen …

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Die Gothaer will seriöse Klärung

Eigentlich hatte ich gehofft, die Geschäftsführung der Gothaer pfeift ihren Telefon-Junkie zurück. Deswegen habe ich an den Vorstand des Versicherers geschrieben und ihn über das Mit-dem-Kopf-gegen-die-Wand-Rennen von Drango informiert.

Aber auch in der Teppich-Etage dieses Versicherers will man wohl durchsetzen, daß Drango weiter mit mir telefonieren darf. Es teilt mir distinguiert ein Assessor jur. mit:

Sie können davon ausgehen, dass wir über das Verfahren im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen unseren Mitarbeiter informiert sind.

In dem von Ihnen angestrebten Hauptsacheverfahren sehen wir einer seriösen Klärung der hier interessierenden Rechtsfragen entgegen.

Nun denn, auf in den seriösen Kampf, Assessor! :-) Der Gerichtskostenvorschuß für die Klage ist angewiesen.

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Mord beim sadomasochistischen Sex

Es war kein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, keine Tötung auf Verlangen, keine missglückte Stimulation beim Liebesspiel. Es war ein hinterhältiger Mord, so urteilte das Landgericht Berlin am Montag in dem bizarren Prozess um die Tötung eines bisexuellen Mannes beim Liebesspiel.

Über einen Stich mit dem Steakmesser berichtet Uta Eisenhardt in der taz.

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Nicht lieferbar

Die Telekom wirbt für ihre Produkte und Dienstleistungen. Das ist für sich genommen üblich und nicht zu beanstanden.

Aber dann: Zumindest ein Mitarbeiter in den Callcentern ist ein frecher Flegel. An den teuren Anrufe zur Klärung von Fragen zur Bestellung verdient die Telekom zusätzlich. Und nun kommt die Absage:

Leider ist der von Ihnen gewählte Artikel nicht mehr lieferbar. Gern bieten wir Ihnen eine Alternative an – rufen Sie uns hierfür doch einfach unter 0180 5 726252 …

Ich habe aufgehört, mich über das Unternehmenskonzept dieses Ladens aufzuregen.

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… nur Polizisten

Absprache der Terminierung einer recht heftigen Verkehrsstrafsache.

Richter:
Brauchen wir die Zeugen?

Verteidiger:
Nein, der Mandant wird den Anklagevorwurf bestätigen.

Richter:
Naja, an der Sache gibt es ja auch nichts mehr zu bestreiten. Obwohl – wir wissen ja nicht, was die Staatsanwaltschaft sich noch so alles einfallen läßt. Ich lade die Zeugen lieber doch. Sind ja Polizeibeamte, die haben Zeit …

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Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

Anwaltshaftung: Sie haben einen Prozess verloren und vermuten, das Ihr Anwalt schuldhaft gehandelt hat. Sie haben die Möglichkeit ihren Anwalt zu verklagen, damit man ihren Schaden ersetzt. […] Wir haben uns auf die Anwaltshaftung spezialisiert und können aufgrund unserer Erfahrung schnell sagen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Mann-O-Mann, manche Anwälte sind sich einfach für nichts zu schade.

Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!

Erst Massenabmahnungen säckeweise Abmahnungen und dann das hier. Widerlich, ich kann gar nicht so viel essen, …

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Betrug oder Diebstahl statt Probefahrt

Das Oberlandesgerichts Köln hat in einer Entscheidung vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen, nachdem sein Motorrad während (statt?) einer Probefahrt entwendet worden war.

Der Motorradfahrer beabsichtigte, seine BMW 1200 GS zu verkaufen. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als „Josef Krause“ vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen.

Dem Kaufinteressenten überließ er die BMW zu einer kurzen Probefahrt, allerdings ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Auf die Rückkehr des Herrn Krause und der BMW wartet der verhinderte Verkäufer bis heute. Die Yamaha war kein adäquater Ersatz, ihr Wert lag bei 600,- €.

Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; „Herr Krause“ war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines – nicht versicherten – Betruges geworden.

Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen „Gewahrsam“ an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.

Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressestelle des OLG Köln

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