Monatsarchive: Oktober 2008

Auch eine Lösung

Eine Strafaussetzung zur Bewährung war nicht (mehr) zu erreichen. Aber nach fünf Monaten hatte der Mandant die Nase voll von der Untersuchungshaft.

Unter gegen- und wechselseitiger Androhung empfindlicher Übel einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung auf einen Kompromiss: Es gibt keine große Beweisaufnahme, der Mandant legt ein Geständnis ab, dafür es gibt 2 Jahre und 6 Monate. Und der Haftbefehl wird aufgehoben.

Der Mandant wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen und trat die (lange) Reise in seine Heimat an. Wenn er in den nächsten 10 Jahren dort bleibt, kommt er um die Verbüßung der Strafe im deutschen Knast herum.

Ganz schön knapp, aber immerhin. Nun hat es der Mandant selbst in der Hand.

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„tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“

Ein Kollege hat ein Problem mit dem Unfall einer HD:

wir vertreten einen Mandanten, der mit seinem Motorrad Harley Davidson Ultra Classic bei idealen Bedingungen bei Tempo 140 Km/h ins Schlingen geriet und sodann stürzte. In den USA ist dieses Phänomen als „tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“ bekannt. Gibt es jemanden, der hierzulande damit schon befasst war oder jemanden kennt, der ein ähnliches Problem hatte?

Hilfreiche Hinweise hier in den Kommentaren oder an mich unter hoenig@kanzlei-hoenig.de.

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Nur eine kleine Sache …

… ich schicke Ihnen mal die Akte rüber. Teilte mir der Mandant mit. Dann kam das Paket.

Es hat sich bewährt. Wir schauen uns erstmal die Akten an und teilen dann mit, welche Kosten für die Verteidigung anstehen.

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Lebenslang gültig

Sie wird für steuerliche Zwecke verwendet.

Übersetzt heißt das: Sie wird derzeit erst einmal nur für steuerliche Zwecke verwendet, was wir dann später damit noch anstellen, teilen wir Ihnen dann mit. Oder auch nicht.

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Geschafft!

Die Strafverteidigung vor einer großen Strafkammer ist nicht anstrengender als ein 45-Minuten-Vortrag in der zehnten Klasse einer Schule für Lernbehinderte. Aber jetzt haben die Jungs und Mädels wenigstens einen groben Überblick über die Beteiligten und den Gang einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Und sie sind erst nach dem Vortrag und erst beim Anprobieren der Robe über Tische und Bänke gesprungen.

Echt erfrischend so eine Stipp-Visite in einer Schulklasse, die am kommenden Montag einen Richter am Amtsgericht Tiergarten erfrischen wird. ;-)

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Scheiß Nazi-Pack!

Gestern hat der Prozeß gegen den Strafverteidiger stattgefunden, der dem Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer deutlich gesagt, was er von ihm hält.

Es war eine Umfangstrafsache. Einer der drei Angeklagten war erkrankt. Probleme mit dem Rücken. Die Mediziner des Justizvollzugskrankenhaus hatten den Angeklagten verhandlungsunfähig geschrieben.

Wenn man weiß, daß ein solches Attest von den Anstalts-Ärzten nur dann ausgestellt werden, wenn Ärzte „draußen“ schon den Block mit den Totenscheinen vor sich liegen haben, ahnt man: Der Angeklagte war tatsächlich krank.

Trotzdem wollte der Vorsitzende Richter den Termin nicht platzen lassen. Deswegen wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaftanstalt auf einer Trage in den Saal 500 getragen.

Bei sperrangelweit geöffneter Tür wurde er in den Eingangsbereich gelegt. Damit die anderen Prozeßbeteiligten, die Zuschauer und die Medienvertreter seine Handfesseln, seine Fußfesseln, den Brustgurt und den Beckengurt gut sehen konnten. Da lag er nun etwa 20 cm über dem Boden im Gerichtssaal, etwa 20 Minuten lang.

Daß man so nicht verhandeln konnte, war klar. Deswegen verlegte man ihn näher zum Richtertisch. Die (gefesselten) Füße nach vorn, den (gefesselten) Oberkörper in Richtung Publikum. Hände und Füße gefesselt. Es wurde zunächst erneut über seine Verhandlungsfähigkeit verhandelt.

Dann mußte der Angeklagte „austreten“. Das war aber kein Problem für den Richter. Er ließ eine Ente besorgen, das Publikum (aber nur das Publikum!) wurde aus dem Saal gebeten und der Angeklagte konnte „sein Geschäft verrichten“. Der Brustgurt wurde ihm abgenommen.

Die Ente wurde dann neben die Trage gestellt und anschließend weiter verhandelt.

Das hat der Strafverteidiger einfach nicht mehr ausgehalten. Ihm kam das Bild des Erwin von Witzleben, wie er von dem Volksgerichtshof stand und von Freisler angeherrscht wurde: „… Sie schmutziger alter Mann!“ Und dann ist er geplatzt …

Ich ziehe den Hut vor dem Kollegen.

15 Tagessätze Geldstrafe hat es dafür in der ersten Instanz gegeben. Dagegen ist nur eine Berufung möglich, wenn sie vom Landgericht zugelassen wird.

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Angsthase

Anruf beim Mandanten:

C: „Guten Morgen, Wilhelm.“
W: *grummel* „Guten Morgen, Carsten. Gut, daß Du anrufst.“

C: „Hey, wie geht’s Dir?
W: „Echt beschissen, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen!“

C: „Was ist los? Doch wohl nicht der kleine Termin gleich in der Kirchstraße?“
W: „Doch!“

C: „Ok, ich bin eine halbe Stunde früher da … Alles wird gut!“

Es geht um eine kleine Bußgeldsache, der Mandant ist Strafverteidiger. Das sind die größten Angsthasen, wenn es um einen Gerichtstermin in eigener Sache geht.

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Notwehr gegen Pfefferspray?

Die Schüsse eines Bandidos auf einen Hells Angel in Cottbus wurden gestern vor dem Landgericht Cottbus verhandelt.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung am 9. Februar in der Cottbuser City mit einer halbautomatischen Pistole mehrmals auf einen 27-Jährigen gefeuert zu haben.

berichtet die Morgenpost am 7. Oktober 2008

Am 8. Oktober 2008 heißt es dann in der Zeitung:

… hat der Angeklagte am Mittwoch Pistolenschüsse auf einen Rivalen zugegeben. Der 26-Jährige von der Gruppierung „Bandidos“ sagte durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht, er sei von Mitgliedern der „Hells Angels“-Rocker am 9. Februar in der Innenstadt provoziert worden. Einer von ihnen habe ihn mit Pfefferspray besprüht, als er mit seiner Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind unterwegs war. Aus Angst habe er mehrmals in Richtung des Angreifers geschossen, berichtete der Beschuldigte.

Daß das Verteidigungskonzept – Notwehr mit der Schußwaffe gegen Pfefferspray – aufgehen wird, mag ich so richtig nicht glauben.

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Der Lutscher des OLG Köln

Wohin das messerscharfe Denken von Zivilrichtern führt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01:

Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.

Rechtsanwalt Michael Gleiten zitiert und kommentiert bei den Rechthabern diese bahnbrechende Erkenntnis hochqualifizierter Zivilisten.

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Breites Angebot an Gerichten

Hotelrestaurant und Dink-Bar versprechen mit ihrem breiten Angebot an Gerichten, Getränken und Drinks. Verschiende gute Geschmackeindrücke und ein hohes Niveau von der Gästebedienung zu günstigem Preis.

Darauf bin ich gespannt. In der kommenden Saison in Poznan.

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