Monatsarchive: Oktober 2008

Fortbildung im öffentlichen Dienst

In der Senatsverwaltung für Justiz findet am 6. November 2008 eine Podiumsdiskussion zum Thema „Haftvermeidung durch frühzeitige Pflichtverteidigerbestellung?“ statt.

Diese Einladung des gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg erreichte mich heute über den Verteiler der Berliner Strafverteidiger. Ein durchaus gut besetztes Podium verspricht eine spannende Veranstaltung von hohem Fortbildungswert:

Prof. Dr. Jörg – Martin Jehle, Universität Göttingen
Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
VRiLG Peter Faust, Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin
Oberstaatsanwältin Vera Junker, Vereinigung Berliner Staatsanwälte

An einem Donnerstag. Um 14 Uhr. Na toll.

Ich frage mich nur, warum die Veranstalter Strafverteidiger überhaupt noch benachrichtigen. Hallo! Wir können keinen Antrag auf Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung stellen. Wenn man uns teilhaben lassen möchte, dann muß man sich andere Zeiten einfallen lassen. Donnerstags um 14 Uhr habe ich zu arbeiten …

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Kreuztanbul

„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

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Zur Vernehmung erscheinen

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:

[…]

Nach § 163a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, entlastende Tatsachen vorzutragen und die Aufnahme von Beweisen zu beantragen.

Soweit, so normal. Doch dann geht es weiter im Text(baustein):

Zu diesem Zweck können Sie sich entweder unter Angabe der obigen Vorgangangs-Nr. schriftlich äußern oder hier zur Vernehmung erscheinen. Falls Sie vernommen werden wollen, worden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der angegebenen Dienststelle fernmündlich in Verbindung zu setzen. Zur Vernehmung sind dieses Schreiben und Ihre Ausweispapiere mitzubringen.

Das Schreiben wurde direkt an den Mandanten gerichtet: Wilhelm Brause, c/o Justizvollzugsanstalt Moabit. Dort sitzt er als Untersuchungshäftling ein.

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Unbefugtes Bekleben Verboten

Bekleben verboten

Das kommt dabei heraus, wenn man nachmittags den Fernseher anschaltet und beim Frisör in den Illustrierten blättert.

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Haftkosten, gnadenlos!

Der Mandant war schuldunfähig, als er ein wenig randaliert hat. Deswegen konnte er nicht bestraft werden. Deswegen und weil er in den Augen der Justiz gefährlich war, wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht:

Das Landgericht Berlin ordnete mit Urteil vom 03. Mai 2005 (rechtskräftig seit dem 11. Mai 2005) die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zuvor hatte er sich seit dem 17. August 2004 in der Untersuchungshaft befunden und am 20. Juli 2004 war gemäß § 126a StPO seine einstweilige Unterbringung angeordnet worden.

Dort sitzt er immer noch, allerdings mit der konkreten Perspektive, im kommenden Jahr zur Bewährung entlassen zu werden. Nun hat er Post bekommen. Von der Justizkasse. Die möchte die Haftkosten von ihm haben. 4.524,73 Euro.

Spontan habe ich gedacht: „Das geht doch nicht!“ Man kann doch einen kranken Menschen nicht gegen seinen Willen einsperren und ihm dann mit den Kosten für diese Einsperrung zusätzlich noch den finanziellen Garaus machen.

„Doch!“ sagt die Justizkasse. „Das geht!“ und verweist sogar noch auf die Möglichkeit, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Mandant bezieht, zu pfänden. Und außerdem: Zwischenzeitlich seien weitere Kosten angefallen, jetzt will man 6.872,40 Euro haben.

Ich glaub’s immer noch nicht …

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„Scheiß Nazipack!“ Prozeß gegen Strafverteidiger

Auf Berlin Kriminell gibt es wieder Hinweise auf herausragende Moabiter Verhandlungen in der kommenden Woche.

Einen Termin, auf den Barbara Keller hinweist, möchte ich besonders hervorheben. Am Mittwoch, den 8. Oktober 2008, findet um 10 Uhr im Saal 769 eine Hauptverhandlung gegen einen Strafverteidiger statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer beleidigt zu haben. Auch hier geht es wieder um die Frage, ob die Beleidigung (wenn es denn eine war) durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt war.

Der Vorwurf: Prozess gegen einen 61-jährigen Rechtsanwalt, der nach einem Prozess vor einer Berliner Strafkammer die Richter als „Scheiß Nazipack“ bezeichnet haben soll.

Spannend an dieser Sache ist (auch), daß es nicht um irgendwelche jugendliche Heißsporne geht, die da aneinander geraten sind. Der Richter wurde bereits pensioniert und für den angeklagten Verteidiger hat die zweite Lebenshälfte auch schon längst begonnen. Schauen wer mal …

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Trolls

Warum ich blogge? Weil’s Spaß macht. Mir – beim Schreiben. Und vielen anderen – beim Lesen. Einige Leser schreiben dann auch. Dazu lädt die Kommentarfunktion der Blog-Software ja auch ein.

Aber was treibt manchen Zeitgenossen dazu, in den Kommentaren herumzutrollen? Mal eben ein wenig Dampf ablassen, weil der Beitrag nicht gefällt oder weil man eben eine andere (An-)Sicht hat, ist ja in Ordnung.

Aber eigentlich so richtig nachvollziehen kann ich das Verhalten eines (nur vermeindlich: (IP: 80.146.16.99 , p50921063.dip0.t-ipconnect.de) anonymen Kommentators nicht. In einem ersten Beitrag gibt er zu verstehen, daß er nichts, aber auch gar nichts von dem verstanden hat, was in dem Beitrag verbotschaftet wurde. Nörgelt aber rum (13:07 Uhr):

Sieht Ihr Mandant nun Honorarforderungen entgegen?

Ihm scheint’s wohl grundsätzlich nicht zu gefallen, daß Anwälte (nicht alle!) über ein höheres Einkommen verfügen als Hartz-IV-Empfänger. Sozialneid? Egal. Ich habe seinen Müll aus den Kommentaren gelöscht.

Das läßt er sich natürlich nicht gefallen. Er insistiert (13:37 Uhr):

Welche Art von Verteidigung hat Ihr Mandant denn genossen?

Ich möchte mich eigentlich nicht mit ihm unterhalten, zumal ich (noch) nicht weiß, wer oder was er ist. Entf-Taste! Das gefällt ihm auch nicht (19:17 Uhr):

Und ich könnte schwören, hier waren bis vor kurzem noch Kommentare zu finden. ;) Haben Sie nach der Frage der zuteilgekommenen Verteidigung einfach nur einen singulären einen Wutanfall gehabt, oder sind Ihnen kritische Nachfragen generell unangenehm?

Wer alles löscht, was ihm nicht passt, wäre vielleicht gut beraten, die Kommentarfunktion zu schließen.

Wünsche Ihnen trotzdem noch einen schönen Abend. Ich versüße mir meinen gerade mit Lebkuchenherzen – und was Ihr Mandant macht, weiss ich nicht. Vermutlich schaut er zur Decke und fragt sich, ob er ohne Anwalt nicht besser gefahren wäre.

Preiswerter auf jeden Fall.

Er scheint sich in irgendwas verbissen zu haben. Oder er schiebt Frust, weil er sonst keinen hat, mit dem er schimpfen kann. Ich schiebe das Zeug erst einmal beiseite …

Kommentator

Don’t feed the trolls„,

der alte Grundsatz aus dem Usenet fällt mir ein. Genützt hat es nichts (20:38 Uhr):

Ich würde sagen, Sie haben es geschafft, sich nochmals selbst zu unterbieten. Solch geistige Tieffliegerei begnegnet einem in der Blogosphäre äußerst selten.

Glückwunsch und weiterhin viel Vergnügen bei Comedy auf Ihrem Niveau.

Was mache ich falsch, daß der arme Mann immer noch (vergeblich) versucht, seine armseligen Gedanken über mein Weblog zu verbreiten? Weg damit. Kommentarlos – jedenfalls von meiner Seite. Um 20:57 Uhr meldet sich der Lebkuchenesser (kommt er aus Nürnberg?) wieder:

Also dummdreist, kritikunfähig und letztwortsüchtig? Ich bin wirklich angenehm überrascht von Ihnen. Soviele Defizite habe ich schon lange nicht mehr in einer Person vereinigt gesehen. Ein Blick auf Ihr Foto spricht allerdings Bände. :D

Ich hoffe für Ihren Mandanten, dass es in der Psychiatrie ebenfalls ein Fernsehgerät gibt.

Herzliche Grüße

< °)))o><

Was habe ich diesem bedauernswerten Geschöpf getan? Er beleidigt mich, nur weil ich nicht mit ihm rede? Und seine geistige Diarrhoe ins Nirvana schicke? Um 21:13 Uhr kommt der nächste Beitrag aus dem Orkus:

Ganz schwach, Herr Hoenig. Wie Ihre Verteidigung. Ganz schwach.

Jetzt komme ich an’s Grübeln: Er kennt meine Verteidigung? Welche? War er dabei? Habe ich ihn mal verteidigt? Nein! Meine Mandanten reden so nicht mir mir. Das muß eine andere Ursache haben. Eine psychiatrische? Fünf Minuten später (um 21:18 Uhr) hat er eine Frage:

Möglicherweise leidet nicht nur der Mandant an einer massiven psychischen Erkrankung?

Nun scheint er sich Sorgen um mich zu machen. Ist ja nett! Aber das wäre nun wirklich nicht nötig gewesen. Er bemüht sich weiter, um 21:20 Uhr:

Sie haben die falsche Einstellung zum Bloggen. :D Immer nur missmutig sein, sich ärgern und löschen macht kauzig. Lassen Sie sich helfen! Professionell natürlich.

Doch, das meint er bestimmt ehrlich. Aber trotzdem: Das Zeug hat nichts mehr mit dem Ursprungs-Beitrag zu tun. Also weg.

Troll

Dann hat es ein wenig gedauert, bis um 22:01 Uhr:

Jetzt wollte ich Sie gerade schon loben, weil sie offenbar an sich arbeiten und ernsthaft versuchen, Ihre Letztwortsucht zu überwinden. Es wäre somit nur noch bei Kritikunfähigkeit und Dummdreistigkeit geblieben.

Und was sehe ich jetzt? Alle Therapiebemühungen umsonst. Sie sind rückfällig geworden, mein lieber Schwan.

Bleibt immer noch die Frage offen, welche Art von „Verteidigung“ Ihr Mandant denn nun eigentlich erfahren hat. Denn das, was er bekommen hat, hätte er doch auch kostenfrei erhalten können, während Sie den ganzen Tag Ihre Comedy-DVDs schauen, oder?

*PLONK*

Was macht man mit so einem Knilch? Naja, wenigstens hat er mir genügend Stoff geliefert, um einen neuen Beitrag zu schreiben. Ich bin auf die (seine?) Kommentare gespannt. 8-)

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Arbeit für alle.

Frisch aus der Reichenberger Straße:


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Fremder

Heute Mittag am Hühnerhaus:

Einen halben Broiler, bitte.

Also. Wir hier, in Kreuzberg, wir haben ja nichts gegen Fremde. Aber dieser Fremde ist nicht von hier!
;-)

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Alles Gute von der Schöffin

Der Mandant leidet an einer massiven psychischen Erkrankung, vermutlich seitdem er die zwölfte Klasse auf dem Gymnasium besucht hat. Jetzt ist er über 30 und steht vor der großen Strafkammer des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Weil er ein paar Mal irgendwelchen Unsinn gemacht hat. Gefährlichen Unsinn, bei dem glücklicherweise – außer ein paar Außenspiegeln parkender Autos – niemand ernsthaft Schaden genommen hat. Obwohl ein Schwert, ein Stuhl, ein paar Küchenmesser und ein Kopfstoß unterschiedliche Rollen spielten.

Der psychiatrische Sachverständige stützt den Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein 60-seitiges Gutachten ist gut. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nebst Referendar sind sich einig, die Voraussetzungen des § 63 StGB liegen vor: Der Mann braucht professionelle Hilfe. Und weil er die (noch) nicht will, leider (zunächst) gegen seinen eigenen Willen. Auch, um ihn vor sich selbst zu schützen.

Eine ganz schwierige Aufgabe für einen Verteidiger, in so einer Situation zu plädieren, ohne dabei den Mandanten zu verraten.

Irgendwas habe ich aber bewirkt. Denn nach dem Schluß der Verhandlung ging die Schöffin zu dem Mandanten, gab ihm die Hand und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Der Mandant wirkte versöhnt.

So richtig einordnen kann ich diese Begebenheit noch nicht …

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