Monatsarchive: November 2008

Seitlicher Aufprall

Die Bilder zeigen einen Aufprall eines Motorrades mit etwa 100 km/h gegen einen stehenden Pkw bei einem Versuch.

Die Puppe hat es nicht überlebt.

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12.750 Kinderpornografen?

In einer der größten Aktionen gegen Besitzer und Händler von Kinderpornografie haben Ermittler ihre bundesweiten Durchsuchungen abgeschlossen. Dabei stellten die Fahnder der „Operation Himmel“ des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin fest, dass bundesweit 12.750 Internetnutzer von 2006 an unerlaubt auf das Datenmaterial zugegriffen haben, wie der Sprecher der leitenden Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, am Donnerstag mitteilte. Gegen sie wurden Ermittlungen wegen des „Vorwurfs des Sichverschaffens kinderpornografischen Materials“ eingeleitet. 510 Verdächtige wohnten allein in Berlin. Bundesweit waren 106 Staatsanwaltschaften in allen 16 Bundesländern beteiligt.

Quelle: Tagesspiegel

Hört sich erst einmal gewaltig an. Wenn man aber dann mal hinter die Kulissen schaut, findet man das hier:

Wegen der Fülle der auszuwertenden Datenträger dauern die Ermittlungen noch an.

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung des PolPräs und der StA Berlin

Wenn man weiß, daß die Berliner Kriminaltechnik für die Durchsuchung eines Rechners während eines Ermittlungsverfahrens durchschnittlich wohl 18 Monate braucht, kann man sich vorstellen, was am Ende bei dieser Aktion herauskommt.

Mit ein wenig Geschick erreicht man, daß die Verfahren wieder eingestellt werden, weil nach Ablauf von anderhalb Jahren nicht mehr sicher festgestellt werden kann, ob der Sohn, der Vater oder der Partygast die Bilder heruntergeladen hat.

Einmal mehr wird deutlich, daß hier schlicht durch die Beschlagnahme des Computers nach einer lautstarken Wohnungsdurchsuchung und die überlange Verfahrensdauer gemaßregelt werden soll. Ein rechtsstaatlich geordnetes und faires Verfahren geht anders.

Abschließend noch der Hinweis auf den Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter, der in seinem law blog bereits gestern den spektakulären Aktionismus der Ermittler zutreffend aus anderen Perspektiven kritisierte.

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Quarzhandschuhe beim Einsatzkommando

Die Polizei ermittelt in eigenen Reihen:

Den Beamten wird u. a. Folgendes vorgeworfen: Zug- und Gruppenführer sollen zugelassen bzw. angeregt haben, dass sich ihre Mitarbeiter dienstlich nicht zugelassene Ausrüstungsgegenstände privat beschafft und im Dienst verwendet haben. Dies bestätigte eine durch die Direktionsleitung heute Morgen veranlasste Kontrolle der Ausrüstung, bei der auch Quarzhandschuhe der Zugführung zuzuordnen waren. Ob diese Handschuhe im Einsatz angewendet und damit Körperverletzungen begangen wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Die Führungskräfte sollen beim Einschreiten Betroffene provoziert und mit unangemessener Härte vorgegangen sein.

Quelle: Pressebericht der Polizei Berlin

So eine Nachricht ist natürlich auch für die Medien interessant: Tagesspiegel, Morgenpost und ad-hoc-news verwerten diese Pressemeldung für ihre Artikel.

Selbstredend sind das schwerwiegende Vorwürfe. Wenn man aber weiß, daß viele Polizeibeamte ihrem Dienst nicht nachgehen könnten, wenn sie in Bezug auf ihre Ausrüstung nicht eigen-initiativ würden, relativiert sich das Ganze. Mir sind beispielsweise Motorrad-Polizisten bekannt, die ihre eigenen Winterjacken zum Dienst anziehen (müssen), weil die (zivile) dienstliche Schutzkleidung einfach untauglich ist.

Bei privaten Waffen und gefährlichen Werkzeugen wie z.B. „Quarzhandschuhe“ könnte die Spaß-Grenze allerdings überschritten sein.

Danke an die Donnerkatze für die Links. crh

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Richterlicher Sarkasmus

Die Mandantin ist echt angeschlagen von der Untersuchungshaft. Fluchtgefahr nehmen die Staatsanwaltschaft und das Gericht an.

Sie hat alle Hoffnungen in die mündliche Haftprüfung gesetzt. Und sie kämpft um ihre Freiheit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Daran mangelt es allerdings:

Keinen festen Wohnsitz. Einer richterlichen Auflage, sich wöchentlich zweimal bei der Polizei zu melden, ist sie seit Monaten nicht nachgekommen. Keine sozialen Bindungen. (Nur) eine feste Beziehung hat sie; doch die sitzt auch in Untersuchungshaft. Aber sie habe (noch) vier Hunde, ohne diese würde sie nirgendwo hingehen, trägt sie, den Tränen nahe, vor.

Wenn ich Sie wegen der sozialen Bindung zu Ihren vier Hunden von der Haft verschone, komme ich in’s Fernsehen!

entgegnet ihr der Richter.

Man muß ihm zugute halten, daß er sich für diesen Satz unverzüglich entschuldigt hat. Und daß die Mandantin selbst darüber lachen mußte …

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Rechtsanwalt trotz Berufsverbots?

Aus gegebenen Anlaß:

Ein Rechtsanwalt, gegen den ein Berufsverbot verhängt wurde, darf sich gleichwohl noch als Rechtsanwalt bezeichnen. Jedenfalls solange die Rechtsanwaltskammer ihm die Anwaltszulassung nicht entzogen hat. Er darf aber eben nicht mehr als Rechtsanwalt tätig werden.

Rechtsgrundlage sind die §§ 150 ff BRAO.

Wie so ein richterlicher Beschluß, mit dem ein solches Verbot auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt wurde, aussieht, kann man hier nachlesen.

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Post von Horst Mahler

Ich habe Post bekommen. Von Horst Mahler.

Ich wüßte ja nun mal gern, warum er sich ausgerechnet an mich wendet. Auch wenn ich hier und da einmal eine brisante Verteidigung übernehme, bin ich kein Szene-Verteidiger. Erst recht kein rechter.

Die übersandte DVD enthält eine langatmige Rede, in der er seinen (derzeit) bekannten Standpunkt vertritt und die ich auch nicht auszugsweise hier zitieren möchte. Das ist sie nicht wert.

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Nicht nötig, unzählige Male

Jagdszenen aus Niederbayern:

Diesem Schreiben antwortete der Rechtsanwalt des Betroffenen in Form eines Akteneinsichtsgesuchs, welcher diesem Vorgang beiliegt. Der Betroffene hielt es bis heute nicht für nötig, sich trotz mehrmaliger Aufforderung beim Sachbearbeiter zu melden.

Aus einem Schreiben der örtlichen Polizeibehörde eines Dorfs in Bayern, die für die bayerische Landeshauptstadt auf dem Wege der Amtshilfe Fahrer-Ermittlungen vor Ort durchführte.

Noch ein Zitat aus dem Schreiben:

Seit Erhalt Ihres Schreibens bis heute wurde die Wohnanschrift des Betroffenen unzählige Male aufgesucht. Auch wurde mit dem im selben Wohnanwesen wohnhaften Personen, der Fahrzeughalterin (Frau Anne* P*) und deren Tochter (Lebensgefährtin des Betroffenen), mehrmals telefonisch und persönlich Kontakt aufgenommen.

Er läßt nicht aber auch nicht locker, der Herr Polizeiobermeister. Schließlich geht es ja um ein schweres Kapitalverbrechen in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

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Autobahnbrücke, Fall 2

Die Eisenkette war über neun Meter lang. An ihrem Ende hatten die Täter eine Stahlplatte montiert. 75 Zentimeter lang, einen halben Meter breit. Es sollte schließlich etwas passieren auf der A 10. „Aber nichts Schlimmes“, beteuerte gestern Dennis G. vor Gericht. Der 23-Jährige und der 20-jährige Enrico K. sind für den Anschlag verantwortlich. Es grenzt an ein Wunder, dass es an jenem frühen Abend nicht zu einer Katastrophe kam wie zwei Monate zuvor durch die Holzklotzattacke auf einer Autobahn in Oldenburg, bei der eine Frau getötet wurde.

berichtet Kerstin Gehrke im Tagesspiegel über ein aktuelles Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin.

Es wird schwierig sein, insbesondere für das Gericht, die durch das „Holz-Klotz-Verfahren“ vor dem Landgericht Oldenburg entstandene Stimmung in der Öffentlichkeit nicht mit in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.

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Turbulente ED-Behandlung

Da der Beschuldigte kein Dokument zur zweifelsfreien Feststellung seiner Identität mit sich führte, wurden seine angegebenen Personalien überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wegen der Besonderheit der o.g. Örtlichkeit, des begangenen Deliktes wurde aus präventiven Gründen eine ED-Behandlung durchgeführt. Dazu wurde der Beschuldigte R. zur Gesa SO verbracht.

Auf dem Weg zur Gesa leistete er Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte. Bei der ED-Behandlung wirkte der Beschuldigte nicht mit. Statt dessen zog er Grimmassen und beschmutzte im Anschluss an diese Maßnahme die Wand im ED Raum mit seinen tintebenetzten Fingern. Nach der ED-Behandlung wurde der Beschuldigte entlassen.

Aus einem Polizeibericht zu dem Thema: Wie verhindere ich das Absinken der Kriminalitätsrate.

Anlaß für die Identitätsüberprüfung war eine etwas laut geführte Diskussion zwischen zwei mit Testosteron überdosierte Pubertisten, an der sich im weiteren Verlauf die Zivilpolizisten beteiligt haben.

Anmerkung / Erläuterung:
ED-Behandlung = Erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos …)
Gesa SO = Gefangenensammelstelle Süd Ost.

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Der Service bei der Berliner Volksbank

Ich hatte parallel an die Berliner Volksbank (BV) und an die DKB eine eMail geschrieben, dabei den Zahlungsaus- und -eingang in einer pdf-Datei dokumentiert.

Anbei übersende ich Ihnen eine Datei mit zwei Belegen zu einer Überweisung von unserem Konto bei der DKB auf unser Konto bei der BV. Diese Überweisung habe ich am 14.11.08 in Auftrag gegeben. Die Lastschrift bei der DKB erfolgte am selben Tag. Die Gutschrift bei der BV erfolgte am 18.11.08. Bitte nehmen Sie Stellung zu dieser Verzögerung.

Nebenbei: Der umgekehrte Weg, Überweisungen von der BV zur DKB, dauert regelmäßig einen Arbeitstag.

Als erstes antwortete die DKB:

Die DKB AG führt eine laufende Verbuchung durch. Eingehende Beträge, bzw. von Ihnen im Internet-Banking erfasste Überweisungen werden auf Ihrem Internet-Konto umgehend verbucht. Die Anzeigen in Ihrem Internet-Banking werden ebenfalls mehrmals täglich aktualisiert.

Weitere Informationen haben wir unter folgendem Link hinterlegt: Internet-Banking – Die meist gestellten Fragen.

Zu den Bearbeitungs- und Buchungszeiten anderer Institute können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.

Eine Stunde später erreicht mich die Antwort der Berliner Volksbank:

… vielen Dank für Ihre heutige E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Inhalt der angehängten Datei aus Sicherheitsgründen nicht zur Kenntnis nehmen können. Wir bitten Sie, ausschließlich das Textfeld Ihres E-Mail-Programms zur Erstellung von Nachrichten zu verwenden und keine Dateianhänge zu benutzen.

Für Überweisungen wurden Laufzeiten und Entgelte im Überweisungsgesetz vom 01. Juli 2002 geregelt. Der Überweisungsbetrag muss im europäischen Wirtschaftsraum innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen gutgeschrieben sein. Innerhalb Deutschlands sind nur drei Tage zulässig. Weitergehende Informationen finden Sie im BGB § 676 (Überweisungsgesetz).

Bankgeschäftstage sind alle Werktage, an denen die Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.

Bitte prüfen Sie, ob nach diesen Eckdaten von einer Verspätung des Geldeinganges ausgegangen werden muss und informieren Sie uns gegebenenfalls.

Ich frage mich, warum die beiden Mitarbeiterinnen der Berliner Volksbank, die diese eMail „unterschrieben“ haben, mir nicht einfach mitteilen: Such Dir das, was Du wissen willst, doch selbst raus! Wir haben hier besseres zu tun. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen.

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