Monatsarchive: November 2008

Diese Woche in Moabit

Ausgewählte Termine des Moabiter Kriminalgerichts in der laufenden Woche findet man auf Berlin Kriminell.

Diese Woche bin ich nicht mit dabei. ;-)

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Guerilla-Marketing

Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird. Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet.

Quelle: AG Tiergarten (276 Ds 58/07), Urteil vom 11.9.2008 (Hervorhebung vom Verfasser)

Glückwunsch, Jony!

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Nicht vergessen

Heute vor 70 Jahren war der 9. November 1938.

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Wippende Polizisten

Die Kundgebung im Gorlebener Wald zieht sich bis in den späten Nachmittag hin. Rockbands spielen, viele Leute tanzen, auch einige Polizisten wippen mit. So entspannt wird die Stimmung kaum bleiben […] In Dannenberg wird der Zug am Sonntag erwartet. Nach dem Umsetzen der Behälter auf Straßentieflader sollen diese Montag früh ins Gorlebener Zwischenlager gebracht werden.

Quelle: Tagesspiegel

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Tierheimkosten

Die Mandantin wurde verhaftet. Sie sitzt nun in der Untersuchungshaftanstalt und wartet auf ihrem Prozeß. Man wirft ihr vor, einen Betrug begangen zu haben.

Der Hauptverhandlungstermin wird voraussichtlich Mitte Dezember stattfinden. Sie wird maximal zu einer kleinen Bewährungsstrafe verurteilt und dann aus der Haft entlassen werden. Spätestens dann wird sie allerdings finanziell ruiniert sein, und zwar bis zum Ende ihrer Tage. Und nicht nur wegen der bis dahin angefallenen Tierheimkosten:

Ab Anfang November wird’s billiger. Zwei Hunde sind bereits gestorben.

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Psychologie

Die Psychologie, wie wir sie in den meisten, also schlechten Filmen sehn, ist durchaus nicht so weltfremd, wie man denken sollte. Sie kehrt in vielen Urteilsbegründungen der Strafkammern wieder.

Tucholsky, via Textlog.de

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Gerechtigkeit für Opfer: Brauchen wir härtere Strafen?

Ein Film über die Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit, in dem nicht nur die Opfer zu Wort kommen, sondern auch Täter, Richter und Staatsanwälte.

Zu finden in der Mediathek des ARD.

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Das wollen wir doch mal sehen …

In einer Strafsache vor dem Amtsgericht habe ich die Verlegung des Fortsetzungstermins beantragt.

In der Zeit vom 16. November 2008 bis zum 1. Dezember 2008 ist der Angeklagte in einem höchst kompliziert und seit langer Zeit geplanten und bereits bezahlten Jahresurlaub, gemeinsam mit seiner Ehefrau. Seine Ehefrau ist als Polizeibeamtin in einem UNO-Einsatz im Kosovo tätig. An der Abstimmung und Organisation dieses Urlaubs bis hin zu dem von der UNO organisierten Flug von Pristina nach Berlin waren auch die dortigen dienstvorgesetzten Behörden beteiligt.

Die Eheleute haben vor etwa 2 Jahren geheiratet und diese Reise stellt quasi eine nachgeholte Hochzeitsreise dar. Der Angeklagte konnte aufgrund des Einsatzes seiner Frau in diesem Jahr erst 5 gemeinsame Tage verbringen. Auch die zwangsläufig in Anspruch zu nehmenden Sommerurlaube musste das Paar getrennt von einander verbringen, da es nicht möglich war, die Urlaubszeiten abzustimmen. Auch der jetzt geplante und gebuchte Urlaub musste zunächst verschoben werden, da der Angeklagte kurzfristig für einen Castortransport eingeteilt wurde. Der Urlaub im November ist die letzte Gelegenheit für die Eheleute sich zu sehen bis zum Ende des Einsatzen der Ehefrau des Angeklagten im Jahr 2009.

Das Gericht beschließt, den Antrag abzulehnen:

… würde eine Verlegung dieses Termins – ungeachtet der damit verbundenen Kosten – zu erheblichen Verzögerungen des gesamten Verfahrens führen, die nicht mehr in Einklang mit dem im Strafrecht geltenden Beschleunigungsgrundsatz zu bringen wären. […] Wenngleich das Gericht auch die persönlich schwierige Situation bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und Verständnis für die Situation des Angeklagten aufbringt, muss dieser Aspekt hinter den vorgenannten Gesichtspunkten zurück treten.

Beim Lesen des Beschlusses hatte ich Musik in den Ohren: Toreador’s Song aus der Oper Carmen.

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Gestern abend, 21 Uhr

Wer selbständig arbeitet, weiß was es heißt, zwei Wochen Urlaub gemacht zu haben: Man braucht die Erholung für den Stress vor der Abreise und die liegen gebliebene Arbeit danach. Eigentlich ein Nullsummenspiel. Und dann kommt noch sowas hier:

Gestern abend, kurz vor Ende einer 14-Stunden-Schicht, habe ich noch auf die eMail eines Mandanten reagiert. Höflich und mit der Bitte, seine (nicht allzu dringende) Frage erst am folgenden Tag beantworten zu dürfen. Er reagiert, weniger höflich:

Übrigens, ich hatte vor ein paar Jahren einem befreundeten Rechtsanwalt gegen 0 Uhr ein Fax gesendet und bat um dessen Rückruf. Ca. 1 Minute später rief er mich aus seinem Büro an…..! Das soll es alles geben.

Obiter dictum: Das ist dieser Mandant hier, der seinerzeit den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung mit der Begründung ablehnte, er brauche keinen Verteidiger, da er ja unschuldig sei. Das Gericht hat mich nach § 140 Abs. 1 StPO zu seinem Pflichtverteidiger bestellt.

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Kein gutes Zeichen

Das ist kein gutes Zeichen am Anfang einer Hauptverhandlung, in der die Beweislage dünn ist und in der die Kammer noch viele Probleme erwarten.

schreibt Gisela Friedrichsen auf SPON über den Start des „Holzklotz-Verfahrens“.

Das Gericht war weder bereit, die Anklageschrift ins Russische übersetzten zu lassen, noch dem russisch-deutschen Angeklagten einen Dolmetscher zu stellen. Konsequent richteten die Verteidiger im Namen des Angeklagten ein Ablehnungsgesuch an das Gericht und lehnten den Vorsitzenden Richter der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Da bahnt sich ein Konflikt an, der diesem Verfahren sicherlich nicht dienlich sein wird. Mit etwas Augenmaß auf der Richterbank hätte das verhindert werden können. Es geht hier nicht um ein Bußgeldverfahren mit 3 Punkten in Flensburg. Auf die paar Euro für die Übersetzung sollte es daher nicht ankommen.

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