Monatsarchive: Dezember 2008

Jurablogs.com – getestet wie empfohlen

Ich habe den von Ekrem Senol beschriebenen Test mit einem eigenen Beitrag nachvollzogen. Ich hatte in dem vorigen Beitrag darüber berichtet.

So sieht es aus, wenn auf meinem Rechner kein cookie von jurablogs zu finden ist. Und das hier ist die Variante mit cookie.

Wer vorher Jurablogs besucht hat, bekommt keine Werbung und keine Kommentarfunktion angeboten. Besucher, die direkt z.B. über eine Suchmaschine auf den von Jurablogs zitierten Beitrag eines Blogs gelangen, können dort kommentieren und sehen die Werbung.

Spannend finde ich in diesem Zusammenhang, daß bei dem Jurablogs-Zitat meines Beitrags diese Google-Werbung für andere Strafverteidiger zu finden ist. Nicht, daß ich etwas gegen die Kollegen einzuwenden hätte; Kokurrenz belebt das Geschäft. Aber trotzdem: Das gibt mir nun doch zu denken …

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Jurblog.de über Jurablogs.com

Über die zwei Gesichter von Jurablogs berichtet der Kölner Jurist Ekrem Senol:

Als ich mich gegen Ende März 2008 von JuraBlogs.com verabschiedete, hatte ich noch ein mulmiges Gefühl im Magen. Heute geht es mir und meinem Blog besser. Ich möchte hier nicht alle Argumente aufführen, die mich damals zur Trennung von JuraBlogs bewegt haben. Wer Interesse hat, kann meinen Artikel vom 20. März 2008 lesen.

Seit meinem Ausstieg haben mich einige Blawger angeschrieben und sich nach meinen Erfahrungen nach meinem Ausstieg erkundigt.

Zu diesen Blawgern gehörte ich auch, nachdem mich ein freundlicher Mensch aus der Werbebranche, Michael Gandke, auf die Ergebnisse und Probleme bei der Google-Suche nach den Beiträgen in unseren Blogs hingewiesen hatte. Ich zitiere daher den Beitrag von Ekrem Senol, um vielleicht eine neue, weiterführende Diskussion über Jurablogs.com anzuschieben.

Jurablogs.com war und ist eine ganz feine Sache, schließlich behält man so auf komfortable Weise einen hervorragenden Überblick über die Blawger-Szene. Dafür bedanke ich mich gern bei dem Macher von Jurablogs.com, Matthias Klappenbach. Aber es gibt eben nichts, was man nicht noch verbessern könnte. ;-) Und wenn ich dabei helfen kann …

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Ich will aber!

Der Mandantin wurde vorgeworfen, unter Einfluß von Alkohol und Medikamenten Auto gefahren zu sein.

Das Ergebnis der Ermittlungen aus der Akte:
Vor Ort hatte die Mandantin den Polizeibeamten mitgeteilt, sie sei um 19 Uhr mit dem Auto gefahren. Den ersten Kontakt hatten die Beamten mit der Mandantin aber erst um 22:45 Uhr. Das Auto war ordnungsgemäß in einer engen Lücke eingeparkt, der Motor lief nicht und war relativ kalt. Auf dem Beifahrersitz lag eine Flasche Likör, die geöffnet und angetrunken war. Die Blutalkoholkonzentration wurde um 0:20 Uhr festgestellt: 0,7 Promille. Und ein Beruhigungsmittel fand man im Blut. Die Frau machte einen verwirrten Eindruck. Sie hat ihren Führerschein vor Ort freiwillig an die Polizei abgegeben. Mehr Informationen gab die Akte nicht her.

Im Gerichtstermin vertrat eine schneidige Amtsanwältin (sAA’in) die Anklage. Vor ihr lag eine Handakte, die etwa 4 bis 5 Blatt Papier enthielt. Sie war erkennbar nicht vorbereitet.

Der Angeklagten wurde eine folgenlose Trunkenheitsfahrt vorgeworfen. Es bestand Einigkeit zwischen den Beteiligten, daß das Verfahren ausgesetzt werden muß (aus Gründen, die hier nicht von Belang sind).

Der bissige Verteidiger (bV) hat die Herausgabe des Führerscheins beantragt und damit begründet, daß der – schweigenden – Angeklagten die Trunkenheitsfahrt nicht nachzuweisen sei.

Dem trat die sAA’in mit einem Antrag auf Erlaß eines Beschlusses entgegen, mit dem der Angeklagten durch das Gericht nunmehr die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden sollte. Zur Begründung Ihres Antrages verwies sie auf die „Aktenlage“.

bV (bitterböse blickend):
Haben Sie die Akten denn überhaupt mal gelesen?

sAA’in (gelangweilt guckend):
Nein, das ist auch nicht nötig.

bV (entsetzt aussehend):
Das ist doch jetzt nicht Ihr Ernst, oder?! DOCH, das ist nötig. Denn dann hätten Sie den Schlußbericht auf Blatt 40, 41 gelesen. Dort faßt die Polizei das Ergebnis der Ermittlungen zusammen und kommt zu dem Schluß, daß der Angeklagten die Trunkenheitsfahrt nicht nachzuweisen sei.

sAA’in (besserwissend die Nase hochhaltend):
Blatt 40? Aber danach sind doch noch weitere Zeugen vernommen worden! Ich halte an meinem Antrag fest.

bV (den virtuellen Mittelfinger erhebend):
Die gesamte Ermittlungsakte enthält 43 Blatt. Danach kommt die Anklageschrift und die Abgabe an das Gericht! Weitere Zeugen gibt es nicht.

sAA’in (dreijährig-trotzig virtuell mit dem Fuß stampfend):
Trotzdem. Ich habe keine Veranlassung, meinen Antrag zurück zu nehmen und kündige Rechtmittel an, wenn das Gericht ihm nicht stattgibt.

So sind’se, unsere Amtsanwältinnen in Moabit. Schneidig eben.

Der Antrag der Amtsanwältin wurde vom Gericht abgelehnt, dem Antrag des Verteidigers stattgegeben und der Führerschein an die Angeklagte herausgegeben. To be continued …

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Ein krimineller Deal, behauptet die Krähe.

Der am 16.12.2008 mit einer Verfahrensabrede beendete Prozeß gegen 13 Hells Angels hat ein juristisches Nachspiel.:

Ein Amtsrichter aus Rinteln (Kreis Schaumburg) stellte Strafanzeige wegen Strafvereitlung in Amt und Rechtsbeugung gegen einen beteiligten Richter und den Staatsanwalt. […] Er bezeichnet diese Vereinbarung […] als „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“. Die Bewährungsstrafen habe es nur gegeben, weil die Anklage den Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen hatte. Das sei aber nur erlaubt, wenn dieser Delikt bei der Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. „Davon kann hier nicht die Rede sein“, kritisierte der Richter und erhob schwere Vorwürfe gegen solche Absprachen allgemein.

Quelle: HAZ

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

Entweder der Rintelner (wo liegt’n das Kaff eigentlich?) Richter hat ein Problem mit seiner Karriere. Denn einen Kollegen der Strafvereitelung und damit gleichzeitig wohl auch einer Rechtsbeugung zu verdächtigen, macht sich nicht wirklich gut. Könnte eine falsche Verdächtigung werden, wenn er sich bei der Formulierung seiner Anzeige dusselig angestellt hat.

Oder die Richter und der Staatsanwalt, die an der Abrede mitgewirkt haben, werden in die Pension oder gar in die Wüste geschickt.

Ich halte die erste Alternative für wahrscheinlicher. Denn der Richter am Amtsgericht Rinteln war mit Sicherheit bei der Abrede nicht beteiligt und kennt auch die Verfahrensabrede nicht en detail. Ihm dürfte auch nicht bekannt sein, wie die Strafkammer beraten hat, bevor der Deal geschlossen wurde. Und schließlich kann ich mir nicht vorstellen, daß der Rinelner Einblick in das Sitzungsprotokoll des Landgerichts gehabt hat. Der kennt das Ergebnis der Beweisaufnahmen jedenfalls nicht ausreichend, um solch einen massiven Vorwurf zu erheben.

Also ein Schuß ins Blaue, nehme ich mal an. Der übelst von hinten durch die Burst übers Auge ins eigene Knie gehen wird. Wetten?

Und ich dachte immer, die Krähen hacken sich nicht untereinander.

Update:
Die Donnerkatze hat mich noch auf einen Artikel in den Schaumburger Nachrichten hingewiesen, der Roß und Reiter benennt. Damit man im Falle des Falles weiß, wes Geistes Kind der Richter ist, mit dem man es (als Angeklagter oder Strafverteidiger) zu tun hat.

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Christian Klar ist raus

26 Jahre Knast sind damit vorbei. Angeblich will er nach Berlin. Und das ist gut so. Beides.

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Angst vor Wildschweinen

Aus einer Ermittlungsakte:

Zu den Gründen für die Aufbewahrung der Waffe in der Gartenlaube, gab der Herr Z. an, dass er und seine Ehefrau in den Sommermonaten in der Gartenlaube wohnen würden und er Angst vor Einbrüchen und Angriffen von Wildschweinen hätte. Herr Z. entschuldigte sich wiederholt für sein Fehlverhalten die Lagerung der Waffe betreffend…

Die Wildschweine werden ihm nur wenig helfen.

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Für die Tüte unterwegs

Der kluge Kiffer sorgt vor, damit er keinen Mangel leiden muß, wenn er mal länger unterwegs ist.

Danke an Tobias für den Hinweis. crh

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Strafverteidiger in Berlin

Sind Strafverteidiger in oder aus Berlin eigentlich anders als andere?

Als Berliner Strafverteidiger stelle ich häufig fest, daß Richter und Staatsanwälte außerhalb Berlins mir zunächst mit Distanz, vielleicht auch mit einem gewissen Mißtrauen gegenüber treten.

Das mag vielleicht daran liegen, daß die Kultur der Strafverteidigung in Berlin eine andere ist als auf dem Dorf oder in der Kleinstadt. Wenn es hier einmal zum (persönlichen) Konflikt zwischen einem Richter und einem Verteidiger kommt, hat das oft kaum Konsequenzen für die weitere Arbeit beider: Die Chance (oder das Risiko), daß Richter und Verteidiger sich kurzfristig wieder gegenüberstehen, ist bei hunderten Richtern und tausenden Verteidigern eher gering. Das prägt natürlich den täglichen Umgang miteinander.

Wenn sich ein Verteidiger (oder Richter) aber in Eberswalde oder in Erding daneben benimmt, bekommen beide unter Umständen auf Jahre schlechte Laune, weil sie sich quasi täglich sehen (müssen). Deswegen sind Verteidiger (und Richter), die auf dem Lande arbeiten, vermutlich zurückhaltender als die aus der Stadt.

Oft führt der vermeintlich ruppige Berliner Verteidigungsstil zu Vorurteilen bei den „Dorfjuristen„. Ein erster und bedeutender Teil meiner Arbeit außerhalb Berlins besteht daher häufig darin, meinem Gegenüber zu zeigen, daß ich gar nicht so bin wie der uns Berlinern vorauseilende Ruf. Das führt dann sehr oft zu erleichterter Entspannung.

Aber es hat auch Vorteile, aus Berlin zu kommen. Wenn dem Mandanten nur noch ein Kollisionskurs vor Gericht helfen kann, dann ist die lokale Größe nicht ganz so frei in seiner Verteidigungskunst. Hier kann dann ein auswärtiger Verteidiger unabhängiger (böse Zungen würden sagen: rücksichtsloser) arbeiten.

Die oben beschriebene Distanz könnte aber auch ein übertriebener Respekt sein. Während die meisten Kollegen vom Lande „auch“ Strafverteidigungen übernehmen, also neben dem Strafrecht weitere Rechtsgebiete beackern, sind Berliner Verteidiger oft ausschließlich mit dem Strafrecht beschäftigt. Mit der engeren Spezialisierung steigt dann (hoffentlich) auch die Professionalität.

Ich arbeite seit 1996 als Verteidiger hauptsächlich in Berlin. Auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann, eine Kanzlei in einer Kleinstadt zu betreiben, hat es mir die ganzen Jahre über immer wieder viel Spaß gemacht, auswärts zu verteidigen und den den Landeiern zu zeigen: Berliner Verteidiger sind nicht so wie ihr Ruf, jedenfalls nicht alle.

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Zum Wegfahren gekommen

Aus einem Polizeibericht:

Im Rahmen einer Streifenfahrt im Bereich Rudow wurde den Kräften der 12. EHu I BFZ bekannt, dass es im Bereich des S*weges, Hausnr. 78, nach Familienstreitigkeiten zum Wegfahren der Ehefrau gekommen sei (in einem blauen Ford; amtl. Kennzeichen B – LF 2847).

Vor Ort eingetroffen, konnten die Beamten der 12. EHu vor dem Grundstück einen roten Opel erkennen. Auf dem Fahrersitz des Fahrzeugs befand sich eine weibliche Person (Zeugin).

Das Aktenstudium hat stets einen hohen Unterhaltungswert.

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Gibt sie sich jetzt die Kugel?

Weil das mit der ED-Behandlung nicht geklappt hat, ist sie krank geworden. Und jetzt?

170-ii

Damit ist der Vorwurf vom Tisch. Es gibt eben keinen Erfahrungssatz des Inhalts: Hallenmieter sind Cannabis-Gärtner.

Ich bin mir sicher, daß die Daten, die die Polizei gem. § 81b StPO erhoben und gespeichert hätte, wenn man die Beamtin hätte gewähren lassen, selbst mit diesem Ergebnis nicht wieder gelöscht worden wären. Besser war das also schon mit dem Widerspruch und dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

@AlterEgo: Hey! Jetzt steht es schon 2:0! 8-) crh

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