Monatsarchive: Dezember 2008

Herzlich Willkommen!

Hier etwas zum Thema: Wie vergraule ich die Besucher einer Website.

Wer macht sowas? Die hier!

Mann, ist mir das peinlich …

update:
Ich habe die Animation still gelegt. War ja nicht zum Aushalten. crh

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Mit dem Quad oder Trike in die Umweltzone?

Brauchen Drei- oder Vierräder eigentlich auch eine Plakette, wenn sie Berlin besuchen wollen?

Trikes sind als dreirädrige Kraftfahrzeuge grundsätzlich von Fahrverboten ausgenommen. Bei den Quads kommt es darauf an, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist . Soweit sie als „Motorrad“ zugelassen sind, haben sie trotz ihrer vier Räder in Feinstaubzonen „Freie Fahrt“. Mit Pkw-Zulassung brauchen sie aber eine Plakette. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof) sind übrigens grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen.

Quelle: ADAC

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Nichts mehr zu machen

Ich hatte mich für den Mandanten eingesetzt und das Äußerste geboten. Ziel war es, trotz Bewährungsbruch den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung zu verhindern. Dazu habe ich Himmel und Hölle bewegt; und es sah gar nicht mal soooo schlecht aus. Hätte klappen können …

Dann aber kam der Beschluß des Oberlandesgerichts: Die Beschwerde der Verteidigung gegen den Beschluß der Strafvollstreckungkammer werde verworfen und die Strafaussetzung widerrufen.

Aus den Gründen:

Gegen eine nachhaltige Änderung seiner Lebensführung zugunsten eines Lebens ohne Straftaten spricht insbesondere auch der Inhalt seiner eigenen Beschwerdeschrift vom 18. März 2008. Darin führt der Verurteilte neben unsachlichen Anwürfen gegen die erkennende Richterin aus, er habe die der Verurteilung durch das Amtsgericht vom 6. Dezember 2007 zugrunde liegenden Taten begangen, um seine Ehefrau zu schützen und werde jederzeit wieder so handeln. […] Es ist daher eher davon auszugehen, dass der Verurteilte die Absicht, ein straffreies Leben zu führen, eben nicht verinnerlicht hat.

Es ist ja schon der Hammer, daß der Kerl an mir vorbei an das Gericht schreibt. Und dann greift er die Richterin auch noch persönlich an. Sorry, aber so funktioniert das nicht …

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Freundliches Urteil zu Nutzungsausfall und Schutzkleidung

Nutzungsausfall auch mit Auto und kein Abzug Neu für Alt.

Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
aus der Kanzlei Hoenig Berlin hat eine freundliche Entscheidung beim Landgericht Potsdam erstritten.

Unter dem Aktenzeichen 3 S 59/08 hat das Gericht am 20.11.2008 u.a. festgestellt:

1. Ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens besteht auch dann, wenn dem Geschädigten neben seinem Motorrad ein PKW zur Verfügung steht.

2. Keine Abzüge Neu für Alt bei Schutzkleidung für Motorradfahrer.

Aus den Gründen:

Zu 1. / Nutzungsausfall
In Hinblick auf den geltend gemachten Nutzungsausfall stand dem Kläger zwar zeitweise der Ford Mondeo seiner Frau zur Verfügung, jedoch konnte er nicht ständig darauf zurückgreifen. Selbst wenn er dies hätte tun können, stünde ihm ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu, da der Gebrauchsvorteil eines Motorrades nicht durch die Nutzung eines Pkws ersetzt wird. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die Benutzung des Motorrades befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, andererseits biete es jedoch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der Kläger erkauft. Dieser spezifische Gebrauchsvorteil ist daher als Äquivalent seiner vermögenswerten Aufwendung für den Erhalt dieses Fahrzeuges unfallbedingt entfallen. Damit konnte er durch die Nutzung des Pkws seiner Frau nur einen Teil der Gebrauchsvorteile eines Motorrades ausgleichen, nämlich nur die reine Funktion des Fahrzeuges als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert des beschädigten Motorrades ist daher fühlbar entgangen, so dass ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, da es sich nach dem Klägervortrag bei dem Motorrad nicht nur um ein reines Spaßfahrzeug handelte, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist. Der Umstand, dass der Kläger vielleicht auch nicht täglich auf das Motorrad zurückgegriffen hätte, steht grundsätzlich einer Ersatzfähigkeit nicht
entgegen. Beim unfallbedingten Ausfall eines Pkws kommt es für die Frage des Nutzungswillens und der Nutzungsmöglichkeit nicht darauf an, ob der Geschädigte tatsächlich sein Fahrzeug jeden Tag genutzt hätte.

Zu 2. / Schutzkleidung
Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen (vgl. Landgericht Darmstadt, 13. Zivilkammer, Urteil vom 28.8.2007, Aktenzeichen: 13 0 602/05).

Na bitte, geht doch! :-)

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Sinnlose Reaktionen

Der Einsatz von Call Centern ist eine „Service“-Einrichtung, die manche Mitmenschen in eine handfeste psychiatrische Erkrankung treiben kann. Nur mal eben eine kleine Frage, nichts Umfangreiches, aber doch notwendig. Der Anruf beim Vertragspartner (das ist der, an den der Mitmensch Geld bezahlt hat, damit er eine Leistung erhält) beginnt bei einem Automaten („… dann drücken Sie bitte die fünf!“) und endet im Zweifel bei einem unterbezahlten, unmotivierten und inkompetenten Call-Center-Agent.

Dann gibt es noch die eMail-Korrespondenz mit diesen Service-Wüsten-Betreibern. Mit einem solchen hatte ich mal wieder zu tun. Nichts Wildes, es ging um den lapidaren Umzug einer .de-Domain. Sowas klappt natürlich nie auf Anhieb, jedenfalls nicht in diesem Fall. In der mir eigenen Art habe ich dem Provider mitgeteilt, was ich von seinem Service halte. Ich denke nicht, daß da noch irgendein kleiner Raum für Auslegungen war; das war eindeutig, was ich den Herrschaften mitgeteilt habe.

Es hat dann nicht lange gedauert bis mich eine Reaktion erreicht hat. Nicht die, die ich brauche und für die ich bezahlt habe. Nein. Sondern dieser Müll hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen. Auf diese Absenderadresse kann nicht direkt geantwortet werden.

Sie haben die Möglichkeit, die STRATO Experten schnell und bequem zu kontaktieren.

Sie sind noch kein STRATO Kunde?
Für Info – Anfragen nutzen Sie gerne das STRATO MAILCenter unter http://www.strato.de/kontakt Sie haben dort die Möglichkeit gezielt Anfragen an unseren Service per E-Mail zu senden.

Sie sind bereits STRATO Kunde?
Wenn Sie bereits Kunde bei der STRATO sind, können Sie die STRATO Experten unter dem Menüpunkt Hilfe in Ihrem Kundenservicebereich auf http://www.strato.de/login/ erreichen. Vertragsänderungen können Sie bequem online unter dem Menupunkt Vertragsbetreuung vornehmen.

Recht herzlichen Dank für Ihre freundliche Kooperation. Viel Spaß und Erfolg mit den Produkten der STRATO AG.
STRATO AG
Customer Care
10587 Berlin, Germany
—————————————————-
Dear Sir or Madam,

Thank you for your interest in STRATO products and services. Please note that no answers are possible with this no-reply address.

STRATO will be happy to answer any questions you may have. Please feel free to contact our experienced team of competent and friendly experts at the STRATO Customer Care Center – available seven days a week. For written enquiries please take advantage of our MAILCenter. As a STRATO customer please use your Customer Login. After authentification you are able to email and have your enquiry dealt with promptly and unbureaucratically.

Reach our experts at:
UK: http://www.strato-hosting.co.uk/contact.html
ES: http://www.strato-alojamiento.es/contact.html
FR: http://www.strato-hebergement.fr/contact.html
IT: http://www.strato.it/contact.html
NL: http://www.strato.nl/contact.html

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STRATO AG
Customer Care
10587 Berlin, Germany

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Chairman of the Supervisory Board: Eckhard Spoerr Managing Board: Damian Schmidt (Chairman) Silvia Beßlich, Andrea von Kiedrowski, Stefan Legner, Andreas Mitscherling, Markus Schrodt, Christoph Steffens, Dr. Gerwin Zeibig
Register: Berlin Charlottenburg HRB 79450

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Ist in diesen Läden eigentlich niemand dafür verantwortlich (und wird dafür angemessen bezahlt) zu kontrollieren, was irgendwelche Automaten ihren Kunden zumuten? Die armen Menschen, die dort arbeiten und sowas tagtäglich ertragen müssen.

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Mutterliebe

Gestern Abend gegen 22 Uhr erreichte mich der Notruf einer Mutter. Die Polizei haben ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Den Jungen „betreue“ ich, seitdem er 17 ist.

Es war nicht ganz einfach, die weiteren Umstände der Verhaftung zu erfahren. Die Mutter machte am Telefon nicht den Eindruck, daß Sie imstande war, die ihr grundsätzlich zur Verfügung stehenden Fähigkeiten einzusetzen. Ich habe dann mühsam herausgefunden, daß mehrere Beamte in Uniform die Wohnung durchsucht haben. Ob etwas (Betäubungsmittel?) gefunden wurde, wußte die Mutter nicht. Irgendwas habe sie aber dann unterschrieben.

Eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls? „Hmmm. Weeß ick doch nich! Ick will meinen Jungen wiedahamm!“

Es hat noch ein paar Minuten gedauert, bis ich dann entnervt aufgeben mußte. Es war nicht in Erfahrung zu bringen, welche Polizei den Sohn auf welche Dienststelle mitgenommen hat. Wir haben uns dann auf heute morgen „vertagt“ – in der Hoffnung, das Problem löst sich bis dahin von selbst.

10:00 Uhr. Der dritte Versuch, die Mutter zu erreichen, scheitert. Am Festnetz hebt niemand ab, am Funktelefon nimmt die O2-Mailbox meine Frage nach dem Sohn entgegen. Zwei SMS bleiben auch unbeantwortet. Dabei wollte ich einfach nur wissen, ob der Junge wieder zuhause ist. Aber diese Frage scheint die Mutter noch nicht beantworten zu können.

In der Gefangenensammelstelle und auf der Geschäftsstelle des Haftrichters war der Name des Sohnes (noch) nicht bekannt. Die Mitarbeiter dort werden mich anrufen, wenn der Bengel dort auftaucht. Und auf die kann ich mich verlassen.

Unsere Mitarbeiterin meinte, ich solle doch froh sein, daß die Mutter überhaupt angerufen hat. Wenn auch zu spät und ohne weitere hilfreiche Informationen. Aber immerhin.

Der Junge tut mir echt Leid; er hatte kaum eine Chance …

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Gerichtspost

Wir haben Post bekommen.

Es handelt sich dabei nicht um Werbung oder einen Versandhauskatalog. Sondern um zwei Anklageschriften, die uns ein Strafgericht aus den alten Bundesländern übermittelt („mitgeteilt“) hat.

Wenn die freundlichen Mitarbeiter der guten alten Post da nicht aufgepaßt hätten, gäbe es nun ein ernsthaftes Problem.

Warum haben wir eigentlich stabile Umschläge, die beim Versand nicht aufreißen? Weil wir eine zuverlässig arbeitende Rechtsanwaltskanzlei sind.

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Bewährungsstrafen für die Angels

Nach nur zwei Hauptverhandlungstagen ist das Verfahren, das als das größte „Rockerverfahren“ in die Justizgeschichte eingehen wollte, rechtskräftig abgeschlossen:

Elf der Angeklagten im Alter zwischen 32 und 47 Jahren erhielten Strafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung. Bei den übrigen drei Angeklagten wurden Vorstrafen mit einbezogen, deren Bewährungszeit noch läuft. Sie wurden zu Strafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Quelle: Newsticker

Da scheinen wohl alle Verfahrensbeteiligte Augenmaß bewahrt und keine allzu große Abneigungen gegen Verfahrensabreden zu haben.

Spannend hört sich auch die Urteilsbegründung an:

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert betonte, nur wegen der Mitgliedschaft bei den «Hells Angels» dürfe kein anderes Strafmaß als in vergleichbaren Körperverletzungsfällen angelegt werden. Man habe sich an den angeklagten Sachverhalt gehalten.

Ende gut, alles gut? In Bezug auf den Kronzeugen habe ich da so meine Zweifel …

Update aus der HAZ:

Richter Jürgen Seifert erläuterte, die „Hells Angels“ hätten Vereinsembleme und andere Insignien des verfeindeten Clubs nicht gestohlen, um sich damit zu bereichern. „Keiner der Angeklagten hatte ein Interesse daran, sich einen „Bandidos“-Aufnäher auf die Kutte zu machen“, sagte Seifert unter zustimmendem Gejohle der Rocker.

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Verzicht gegen Rabatt

Das Gericht übermittelte uns meine Ladung zum Hauptverhandlungstermin, der gut zwei Wochen später stattfinden sollte. Die Ladung enthält einen

Zusatz :
Nach Mitteilung des EMA Hamburg, soll der Angeklagte nicht mehr unter der Anschrift: H****str. 157 in 22*** Hamburg wohnhaft sein. Um Mitteilung der dort bekannten ggf. neuen Anschrift wird höflichst gebeten.

Ich glaube nicht, daß ein ernsthafter Verteidiger dieser höflichsten Bitte, einen Parteiverrat zu begehen, entsprechen wird und dem Gericht einfach so mal eben die neue Anschrift mitteilt. Zumal sich in diesem Fall der Mandant, ordentlich wie er ist, nach seinem Umzug umgemeldet hat. Ich frage mich, was in den Köpfen mancher Richter abgeht.

Mal sehen, ob ich den Mandanten zum Termin mitbringe und dort dann die nicht erfolgte ordnungsgemäße Ladung irgendwie verwursten kann: Beispielsweise einen Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist gegen einen Rabatt beim Strafmaß anbieten.

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Rattenfänger

Henner Schmidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus, fordert, arme Berliner sollten sich ein Zubrot durch Rattenjagd verdienen. Die seien ja sowieso unterwegs, um Pfandflaschen aus Mülleimern zu sammeln.

Quelle: Berliner Kurier

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