Monatsarchive: Dezember 2008

Schweigen in Hannover

Keine Aussagen im Landgericht Hannover: In dem Prozess gegen 14 ehemalige und aktuelle Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ haben zum Auftakt alle Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen.

Quelle: HAZ

Alle Angeklagten? Ja, alle Angeklagten. Auch Thomas P., der durch seine Aussage als Kronzeuge wesentlich zu Substanz der Anklageschrift beigetragen hat. Sein Verteidiger

kündigte aber an, dass die Angaben, die sein Mandant im Zuge der Ermittlungen zu Protokoll gegeben habe, im Laufe der weiteren Verhandlung verlesen werden sollen.

Das wird nicht zu verhindern sein, da der Kronzeuge seinerzeit vor einem Richter ausgesagt hat. Und wenn er nun schweigt, wird das Gericht ins Gesetz schauen und wohl eine Vorlesestunde abhalten.

Am Ende des ersten Prozeßtages führten die Beteiligten, soweit sie in eine Robe gehüllt waren, ein sogenanntes Rechtsgespräch, das in der Regel dazu dient, die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten. Was dabei herausgekommen ist, wird Dienstag bekanntgegeben werden, wenn der Prozess fortgesetzt wird.

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Hells Angels: Schweigt der „Aussteiger“?

Thomas P. war ein Hells Angel. Jetzt ist er Kronzeuge. Bereits im Frühjahr hatte er bei den Ermittlungsbehörden an der Weser ausgesagt und seine ehemaligen Bremer Brüder belastet.

Daraus ist das größte Strafverfahren gegen Rocker entstanden, das heute vor dem Landgericht Verden beginnt. So groß, daß die Verdener Richter in einem Saal des Landgerichts Hannover tagen müssen.

Neben Thomas P. sind 13 Bremer des „Charter West Side“ angeklagt und sollen mit seiner Hilfe u.a. des schweren Raubs und der schweren Körperverletzung überführt werden. Bei einem Überfall am 22. März 2006 in Stuhr (Kreis Diepholz) sollen fünf Bandidos teils lebensgefährlich verletzt worden sein, behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Thomas P., der an dem Überfall ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, wird per Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes Niedersachsen „behütet“. Neben einem Flüchtigen ist er der einzige, der auf freiem Fuß ist; die anderen sind seit Juni in acht verschiedenen Anstalten in U-Haft.

Die Verteidigung kündigte nun an, daß Thomas P. in dem Verfahren schweigen wird. Allerdings ist er bereits im Ermittlungsverfahren von einem Richter vernommen worden, so daß seine damalige Aussage nun schlicht verlesen werden könnte. Ob das den Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft etwas nützt, wird sich zeigen. Spannend wird dann auch, wie sich die Bandidos in dem Verfahren verhalten.

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Ein Richter, dem Respekt gebührt

Es ging um den Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung, einer versuchten räuberischen Erpressung und einer gefährlichen Körperverletzung. Ein Mann lag stundenlang im Koma und wurde nur knapp vor seinem endgültigen Ableben gerettet. Was war geschehen?

Man traf sich auf dem großen Platz einer brandenburgischen Kleinstadt. Wie jeden Tag. Vormittags schon. Und begann damit, sich warm zu trinken.

Gegen frühen Nachmittag gingen die zwei Frauen (Mitte 30, die aussahen wir Mitte 50) zu Heinz. Dort waren auch Paul und Alexander. Letzerer war allerdings schon völlig hinüber. Heinz war nach einer Flasche Klarem und sechs Flaschen Bier noch gut drauf.

Die beiden Mädels wollten tanzen, machten laute Musik. Dem Paul war das zu laut, außerdem kann er nicht tanzen. Er ist gegangen. Alexander war nicht mehr imstande, irgendwas zu machen und wollte in seine Wohnung, eine Etage tiefer. Eine Stunde später, nachdem die Musik, die Zigaretten und der Alk aufgebraucht waren, wollten Heinz und die Mädels Nachschub einkaufen. Sie fanden Alexander mit den Füßen nach oben liegend auf halber Treppe.

Heinz packt den Alexander hinten am Hosenbund, trägt ihn so in seine Wohnung und legt ihn dort ab auf eine Couch. Den Hintern blank, die Hose in die Kniekehlen runtergerutscht blieb er dort liegen.
Bruno, sein Mitbewohner, lag derweil schon schlafend auf einer anderen Couch. Ebenfalls völlig breit.

Die beiden Mädels und Heinz gingen einkaufen. Es war noch hell draußen …

Etwa gegen Mitternacht kamen die drei Männer, Bernie, Sigi und Mike, auf ihrem Weg zum Drogenhändler an Alexanders Hintern vorbei, den man durch das Parterrefenster hell leuchten sah. Man kannte sich und wollte mal schauen, was denn da los war.

Die Tür war unverschlossen, besser gesagt: War nicht mehr verschließbar, weil mehrere Versuche in der Vergangenheit, die verschlossene Tür ohne Schlüssel zu öffnen, eben so ihre Spuren hinterlassen hatten.

Sigi („Ja, ich hatte auch schon ein bisschen was getrunken …“ / 6 Stunden später wurden 2,8 Promille bei ihm gemessen) erinnerte sich, daß Bruno seinem Bruder Steff noch 40 Euro schuldete. Darauf wollte er den Bruno ansprechen. Er hat ihn geweckt, nicht gerade zärtlich, sondern wohl mit der flachen Hand. Bruno meinte später, er sei auch ins Gesicht getreten worden. Aber so genau … und wer … wann, nee, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Die drei sind nach 2 oder 20 Minuten unverrichteter Dinge wieder gegangen. Den nackten Hintern hat kein Mensch interessiert.

Später kam Heinz vorbei. Bruno war wieder so etwas ähnliches wie „wach“. Heinz und Bruno haben sich dann noch bei ein paar netten Getränken „unterhalten“.

Bis der nackte Hintern am frühen Morgen von der Couch fiel. Und aus dem (linken? rechten?) Ohr blutete. Alexander hatte einen Schädelbruch erlitten und hat reichlich Stunden komatös und unbeachtet auf der Couch gelegen.

Angeklagt waren die drei Besucher, mein Mandant war Sigi. Allen drei wurde vorgeworfen, notwendige Hilfe unterlassen zu haben. Sigi war laut Anklage der räuberische Erpresser und der gefährliche Körperverletzer.

Die Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht dauerte knapp sieben Stunden. Es waren 15 Zeugen geladen; darunter zwei Polizeibeamte, die anderen stammen aus der Szene. Für alle Beteiligten – Richter, Schöffen, Staatsanwältin und Verteidiger – eine echt harte Nummer.

Der Richter allerdings, ein kleiner, älterer und unscheinbarer Mann, hat es geschafft, bei keinem der Zeugen auch nur den geringsten Eindruck zu wecken, sie seien Menschen dritter Klasse. Er ist allen mit Respekt begegnet, hat sich Mühe gegeben, einfache Fragen zu stellen und die Antworten richtig zu verstehen. Gewiß keine einfache Aufgabe. Er hat sie hervorragend gelöst. Chapeau!

Im Urteil waren Freisprüche zu hören und eine Geldstrafe für Sigi, wegen der zwei Ohrfeigen.

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HUK bespitzelt Unfallopfer

Die Schuldfrage ist klar, der Sachverhalt unstrittig. Dennoch bekam eine 35-jährige Bremerin nach einem Unfall Besuch von einer Detektivin. Auftraggeberin war die HUK-Coburg Haftpflichtversicherung. Die war nach dem Bericht der Detektivin überzeugt, dass die medizinisch nachgewiesenen Unfallfolgen der Bremerin so arg nicht sein können …

Quelle: Weser-Kurier

Ob dahinter ein neues Service-Angebot des Versicherers steht oder ob „nur“ ein Sachbearbeiter daneben gegriffen hat, wird die Zukunft zeigen.

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Porsche – Back To The Future

Nachdem die SUV vom Trend- zum Spottobjekt geworden sind, sollte sich Porsche vielleicht doch wieder auf seine Wurzeln besinnen.

Ok, ich gebe zu, das Fahrzeug müßte mal gewaschen werden. Aber sonst … ein echter Porsche.

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Kurz und knackig

Aus dem Protokoll eines Termins vor dem Haftrichter:

StA beantragt den Erlass eines Haftbefehls nach schriftlichem Entwurf.
Beschuldigter erklärt: Ich möchte nicht in Haft.
B. u. v.
Es ergeht der anliegende Haftbefehl

Und dann ab nach Moabit …

(Übersetzung: B.u.v. heißt „Beschlossen und verkündet“. Der Haftbefehl ergeht per Gerichtsbeschluß.)

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Wer bezahlt das Ticket …

… wenn man zum Hauptverhandlungstermin geladen wurde und kein Geld für die Reise hat? Soll man dann einfach zuhause bleiben?

Nein, besser nicht. Denn dann muß man damit rechnen, von unfreundlichen Wachtmeistern in einem garantiert unpassenden Moment abgeholt zu werden. Und das bedeutet vielleicht eine stunden- oder gar tagelange Reise im engen Gefangenenbus.

Wie man von seinem Wohnort bequemer und auf Kosten der Justizkasse zum auswärtigen Gericht kommt, habe ich in einer kleinen Mandanteninformation „Reisekosten für den Angeklagten“ auf unserer Website veröffentlicht.

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Polizeigewalt durch Hundertschaftsführer

Ich bin mir sicher, daß sich aus diesem Einsatz für den Polizeibeamten ein längerfristiges Problem ergeben wird:

Ein richtig heftiges sogar. Genauso heftig wie die Randale am vergangenen Sonntag im Mommsenstadion beim Oberliga-Spiel zwischen dem BFC Dynamo und Tennis Borussia.

Eine entsprechende Pressemitteilung der Polizei Berlin dazu:

Die Berliner Polizei hat gestern Kenntnis von einem im Internet veröffentlichten Video erhalten, das beim Fußballspiel BFC Dynamo gegen Tennis Borussia am vergangenen Wochenende aufgenommen wurde und den Angriff eines Polizeibeamten auf einen Besucher des Fußballspiels dokumentiert. Bei dem Polizeibeamten handelt es sich um einen Hundertschaftsführer der Bereitschaftspolizei.

Das Geschehen auf dem Video begründet den Verdacht einer Körperverletzung im Amt. Ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Über dienstrechtliche Konsequenzen ist auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden.
Der Hundertschaftsführer wurde bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden.

Spannend ist an dieser Stelle auch die Frage, ob das Video, das von der Polizei aufgenommen wurde (rechts im Bild), auch Erkenntnisse über den Vorfall beisteuern wird.

 

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ED-Behandlung und schwache Nerven

Eine erkennungsdienstliche (ED) Behandlung bereitet grundsätzlich keine Freude. Man bekommt schwarze Finger von den Abdrücken und meist sind die Fotos auch eher peinlich. Aber trotzdem haben die Ermittler ein (jahrelanges) Interesse an diesen Daten.

Die Ermittlungsbehörde darf nun wählen, aus welchem Grund sie den Beschuldigten ED-behandeln möchte: Entweder um eine aktuelle Straftat aufzuklären (1. Alternative) oder um künftige Straftaten irgendwann einmal besser aufklären zu können (2. Alternative). Beide Alternativen sind in § 81b StPO geregelt.

Es wurde gegen meinen Mandanten ermittelt. Er war Mieter einer Halle, in der man ein bisschen Grünzeug entdeckt hatte.

Grünzeug

Böse Zungen sprachen von einer Plantage größeren Umfangs. Naja, es waren einige hundert Quadratmeter.

Aber: Außer in diesem Mietvertrag tauchte der Mandant nirgendwo auf. In der Halle und auch in der näheren Umgebung ist er auch so gut wie von keinem Menschen gesehen worden. Auch in dem Gewächshaus selbst ist kein Hinweis auf ihn gefunden worden. Den Gärtner allerdings, den hatte man erwischt. Und der war geständig, was ihn betraf. Meinen Mandanten hat er in seinem Geständnis nicht erwähnt.

Das geht aber nicht, hat sich die ermittelnde Polizeibeamtin wohl so gedacht. Wer Mieter einer Halle ist, der hat auch was mit der Plantage zu tun. Etwas anderes ist für die Polizeibeamtin nicht vorstellbar: Wenn Mieter, dann auch Gärtner.

Und wenn weil er was mit der Plantage zu tun haben muß, geht die Polizeibeamtin ganz selbstverständlich davon aus, daß er auch (weitere) Straftaten begehen wird. Deswegen bekommt mein Mandant von ihr eine Vorladung zur ED-Behandlung. Und zwar nach § 81b StPO, 2. Alternative.

Dagegen gibt es natürlich einen Rechtsbehelf, den Widerspruch. Und den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Das fand die Polizeibeamtin aber gar nicht gut. Vermute ich, denn sie reagierte erst einmal nicht. Längere Zeit nicht.

Deswegen habe ich das Verwaltungsgericht um Hilfe gebeten.

Das Verwaltungsgericht fand das, was ich da geschrieben habe, wohl nicht schlecht. Keine ED-Behandlung, nur weil die Polizeibeamtin es gerne möchte. Ein paar griffige Gründe sollte sie schon haben. Hatte sie aber keine. Außer diesem Mietvertrag.

Deswegen hat das kluge Landeskriminalamt dann die Anordnung der ED-Behandlung wieder zurück genommen.

Das hat der Polizeibeamtin auch nicht gefallen. Überhaupt nicht. Denn danach hat sich sich erst einmal für drei Wochen krank gemeldet. Teilte mir die zuständige Staatsanwältin in einem Flurgespräch mit.

Die Polizeibeamtin scheint wohl ein zu dünnes Nervenkostüm für ihren Job zu haben. Dabei bin ich dieses Mal doch wirklich ganz sachlich geblieben.

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Unverzichtbar …

… für eine gut eingerichtete Strafverteidiger-Kanzlei ist unser neues Instrument, um das Ende jedes Verfahren zuverlässig vorhersagen zu können.

Ich bin sicher, all die vielen Mandanten, die uns die offenbar obligatorische Frage: „Und mit wieviel muß ich rechnen?“ stellen, können wir ab sofort mit einer 100%ig sicheren Prognose durch das weitere Verfahren begleiten. Das ist der ultimative Wettbewerbsvorteil, liebe Kollegen!

Danke an Carolin für den fairen eBay-Deal.

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