Ahndungsfähig

Aus einer Ermittlungsakte, die nach einem Verkehrsunfall angelegt wurde:

Das geringe Untersuchungsergebnis seines Blutes von einer BAK 0,17 %o ist nicht ahndungsfähig.

Es ist immer wieder eine helle Freude, Polizeibeamten beim Verquasen der deutschen Sprache zuzuschauen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Ahndungsfähig

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    Malte S. says:

    „Ihnen wird vorgeworfen, mit ihrem Kfz dem vorfahrenden Fahrzeug aufgefahren zu sein und dabei die Fahrerin des vorfahrenden Kfz möglicherweise verletzt zu haben.“

    Es ging um einen Auffahrunfall mit maximal 5km/h, bei dem möglicherweise eine Verletzung aufgetreten ist (i.Ü. sagte die „Verletzte“ noch am Unfallort, dass es ihr gut ginge und hat mit 2 Wochen Verspätung einen Arzt konsultiert, der ein leichtes Schleudertrauma unmittelbar nach dem Unfall für möglich hielt – vorhanden war nichts mehr)

    „Zu dem o.a. Az. wird Ihnen folgendes Vergehen zu Last gelegt
    Verkehrsunfall P

    Wie soll daraus ein Laie schlau werden? (schon klar, dass es ein Verkehrsunfall mit Personenschaden sein soll – aber n Laie versteht es doch wohl eher nicht)

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    runatthesun says:

    falls man es mal öfters braucht:

    ‰ = ALT gedrückt und 0137 auf dem num-block.

    danke für die mühen und das bereitstellen des kostenlosen bußgeld-kurses

    gruß

  4. 4

    Das %o ist ein Originalzitat. :-)

    Aber ich werde Ihren Hinweis gern an den Polizeibeamten weitergeben, wenn er als Zeuge vor Gericht aussagt. Insoweit besten Dank.

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    RA JM says:

    ‰ – so der brave Scherge Polizeibeamte denn schon einen Gommbjuder hat und nicht noch auf dem Hackautomaten schreibt. ;-)

  6. 6
    RA JM says:

    P.S. Die neue Kommentar-Korrekturfunktion ist genial!