Akteneinsicht per Fax

Wie haben in einer Verkehrsunfallsache Akteneinsicht beantragt. Die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG – BEHÖRDE FÜR INNERES – das Einwohner-Zentralamt reagiert darauf und schickt uns ein Fax:

Aktenüberlassung gem. §§ 61, 46(1) OWiG ; 147 StPO; 115 RVO und 185 ff RiStBV

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Akte in der oben genannten Unfallsache als komplette Kopie.

Eine Rücksendung der Faxkopie ist nicht erforderlich.

Aha. Besten Dank für den Hinweis.

Aber einen haben die Hanseaten dann doch noch:

Es wird gebeten, die Gebühr von 12 € durch Gebührenmarken Hamburger Behörden oder einen Verrechnungsscheck zu begleichen.

Ich wundere mich hier nicht über die mittelalterlichen Zahlungsmethoden, denn es wird ja auch die Alternative einer Überweisung angeboten. Spannend finde ich eher, daß man uns die Akte per Fax schickt und dann frech die 12 Euro verlangt. Wofür eigentlich?! Verdient sich die Hansestadt auf diese Weise ein Zubrot für’s Kleinvieh?

Nur gut, daß wir die Faxe ohnehin nicht ausdrucken, sondern als Datei zu unseren elektronisch geführten Akten speichern. Sonst hätte ich jetzt tatsächlich einen Grund, mich zu ärgern.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

11 Antworten auf Akteneinsicht per Fax

  1. 1
    Brandau says:

    „Faxakteneinsicht“ habe ich auch schon bekommen, gerade bei kleineren Akten, die aus unter 5 Seiten bestehen. Dann allerdings meist ohne Gebührenbescheid.

  2. 2
    Okeo says:

    Fax‘ doch die Gebührenmarken oder den Scheck! ;-)

    SCNR

  3. 3
    RA JM says:

    Na, gegen die Gebührenfestsetzung gibt’s doch Rechtsmittel ;-)

    § 107 Abs. V OwiG dürfte doch eindeutig sein: „… Von demjenigen, der die Versendung von Akten beantragt, …“ – von Telefaxen steht da nichts.

  4. 4
    BV says:

    Als Behörde würde ich das gleiche antworten wie vermutlich Rechtsanwälte, wenn man sie fragt, wie sie für ein Fax auf 20,- € kommen.

  5. 5
    Malte S. says:

    Auch wenns dreist ist, hat BV mE recht. Selbst wenn ein Anwalt wirklich nur einen Brief geschrieben und geschickt hat, wird regelmäßig die volle Versandpauschale gefordert. Und da es eine Pauschale ist, geht das halt auch. Nicht anders macht es die Behörde.

  6. 6
    Jule says:

    Ich frag mich aber auch, welche Rechtsgrundlage das gewesen sein soll – die werden doch nicht etwa unzulässigerweise das GKG angezapft haben, das für die Innenverwaltung gar nicht güldet? Denn weder das landeseigene Landesjustizkostengesetz noch die JVKostO sehen eine Aktenversendepauschale – und schon gar nicht in der Höhe – vor..

  7. 7
    doppelfish says:

    BV: Das schlägt wohl in erster Line die benötigte Arbeitszeit zu Buche. Ist eben nicht so einfach, so ein Fax zu bedienen ;)

  8. 8
    fernetpunker says:

    Hat die Stadt Hamburg eine (Fax-)Flatrate?

  9. 9
    RA JM says:

    @ Jule: Wie schon gesagt: § 107 Abs. V OwiG.

  10. 10
    Jo Katterturm says:

    @RA JM: Was genau ist der Unterschied zwischen „per Fax schicken“ und „versenden“? Im zitierten Text steht nicht „per Post“.

    Ich würde den Vorschlag von Okeo befolgen und den Scheck ebenfalls faxen.

  11. 11

    Ja was für ein Rechtsverständnis?! So ein Faxgeraet verursacht Kosten Anschlußkosten Wartungskosten und steht auch nicht irgendwo auf der Strasse rum sondern in einem Büro was beleuchtet ist und der Mitarbeiter ist auch kein Roboter sonder ein Mensch der auch bezahlt wird. So ein Fax müsste mind 25€ kosten.
    Freundliche Gruesse aus Hildesheim