Nach den drei Tagen unserer Telefon- und Internet-Abstinenz schreibt die Kundenbetreung nun:
… vielen Dank für Ihren Telefonanruf vom 30.01.2008.
Das war nicht ein Anruf, sondern gefühlte hundert. Und auch nicht nur am 30.01.2008, sondern auch am 28. und 29.01.2008. Die Schwielen an meinen Fingern vom Wählen sind eindrucksvolle Beweise für meinen Kampf gegen die Arcor-Kundenbetreuungs-Windmühlenflügel.
Weiter schreibt Arcor:
Wir bedauern den von Ihnen geschilderten Sachverhalt aufgrund einer bei Ihrem Arcor-Sprache/lnternet-Anschluss aufgetretenen Anschlussstörung. Störungsmitteilungen können Sie direkt unserer Technik unter 0800 10 73 010 melden.
Bedauern ist die eine Sache, eine andere wäre zum Beispiel ‚mal eine Entschuldigung. Naja, ist vielleicht nicht jedermanns Sache, zu dem Mist zu stehen, der gemacht wurde.
Dann kommen noch zwei Versuche eines Trostpflasters. Zum ersten:
Zur Erstattung Ihrer Aufwendungen und für Ihre Unannehmlichkeiten aufgrund der zeitweiligen Anschlussstörung schreiben wir Ihrem Rechnungskonto € 50,- (Brutto) gut.
Brutto. Das sind 42,02 Euro netto. Schönen Dank auch!
Liebe Arcor-Leute. Ist Euch das nicht ein kleines bisschen peinlich? Ihr schafft es drei Tage lang nicht, eine Anwaltskanzlei mit Eurer Dienstleistung zu versorgen und bietet dafür 42,02 Euro als Entschädigung an? Nach Eingang der Gutschrift werde ich das Geld einem gemeinnützigen Zweck spenden. Den Schadensersatz werde ich dann noch gesondert geltend machen.
Dann kommt noch das zweite Bonbon:
Aus Kulanz, d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und ohne Präjudiz für gleichgelagerte Fälle räumen wir Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.
Dieser Vorbehalt geht ins Leere. Es wird keine gleichgelagerten Fälle mehr geben. Jedenfalls nicht mehr mit unserer Kanzlei. Das Sonderkündigungsrecht nehme ich gern an.
Sie hatten nicht nach der fristlosen Kündigungsmöglichkeit gefragt? Der Satz ist dann ja eine Frechheit der besonderen Art.
Ich kann Ihnen allerdings nicht empfehlen, den Anschluss selbst zu kündigen. Lassen Sie die Kündigung besser ausschließlich den neuen Anbieter zusammen mit der Rufnummernportierung erledigen.
Sonst kann es passieren, dass Sie wochenlang ganz ohne Anschluss dasitzen (es gibt dutzende Berichte dazu z.B. im hansenet-user-forum.de) und Ihre alten Rufnummern zudem erst mühsam „gerettet“ werden müssen.
Nur wenn der neue Anbieter (Telekom, etc.) selbst die Portierung mit Kündigung bei Arcor einreicht, findet eine Abstimmung des gemeinsamen Ab- und Anschaltetermins statt.
Danke, genau so habe ich bereits am ersten Tag der Störung gemacht. Man lernt ja, am besten durch die Erfahrung anderer. Und genau deswegen berichte ich hier.
Schadenersatz von einer Telco???
Aber Hallo! Die sind doch nicht immun oder unsichtbar.
Das Problem liegt im Allgemeinen bei der Bezifferung des Schadens. Im vorliegenden Fall wird dies aber gelingen.
Das wird sicher hochinteressant. Bei mir im Vertrag (nicht Arcor, außerdem Privatkunde) steht etwas von einer 95-prozentigen Verfügbarkeit von DSL. Wenn das aufs Jahr zu verstehen ist, sind also 15 Tage Komplettausfall noch keine Verletzung der Leistungspflicht. Ist das bei Ihnen anders? Ansonsten steht da noch was von Reaktionszeiten auf Störungsmeldungen, aber von maximaler Lösungszeit steht da nichts.
Aber ich drücke mal die Daumen ;-)
Ein Kunde von mir ist Geschäftskunde bei Arcor. Wegen Umfirmierung von GbR in GmbH hat Arcor fälschlicherweise den Anschluß abgeschaltet. Es dauerte genau eine Woche, bis der Anschluß wieder lief…
Allerdings wurden die entstandenen Kosten für eine improvisierte Telefon- und Internetlösung (Kabel durch diverse Gärten zum Haus des Chefs gelegt u.a.) in Höhe von knapp 1000 EUR anstandslos und komplett übernommen!
Und in den neuen Geschäftskundenanschlüssen von Arcor kann man eine garantierte Enstörung innerhalb 4 Stunden für 6 EUR im Monat dazukaufen! Bei der Telekom kriegt man das auch, aber für 300 EUR pro Monat…
So schlecht Arcor Privatkundenservice sein mag, der Geschäftskundenservice ist besser als sein Ruf.
[Die eine Woche Verzögerung lag glaubhaft an der Telekom, weil durch die falsche Abmeldung des Anschlusses die „letzte Meile“ an die T-Kom zurückgeht, und von Arcor erst wieder „aus den Klauen der Telekom gerissen“ werden musste]
Als RA sollte man eigentlich wissen, was ein „Sonderkündigungsrecht“ ist und wann es Anwendung findet (hier nämlich nicht…)
@iago: Besten Dank für den klugen Hinweis. Ich hätte kein „RA“ werden dürfen, da haben Sie sicherlich Recht. Vielleicht wäre Oberlehrer der geeignetere Beruf für mich gewesen. Oder? Sie kennen sich doch damit aus …
Mal schauen, ob dieser Prof. von Arcor ebenfalls in der bekannten freundlichen und großzügigen Art 50 EUR und eine freie Kündigungsmöglichkeit angeboten bekommt:
Heise.de: IP-Verwechslung führt zu falschem Kinderporno-Verdacht
Lawblog.de: Provider liefert falsche Daten ans BKA
Naja, was erwartet Ihr, wenn Ihr Euch den günstigsten Anbieter heraus sucht. Wenn irgendwo gespart wird, dann natürlich zuerst am support. Die Meisten motzen und bleiben weiterhin dort.
@ Prepaid Karte:
Ich habe gemotzt und bin nun wieder zur Telekom zurück gewechselt. Und bin zufrieden, soweit man mit einem Unternehmen jener zweifelhaften Branche zufrieden sein kann.
Ist der Schadenersatz mittlerweile von Arcor/Vodafone eingetrieben worden? 50 Euro reichten Ihnen ja nicht. Schadenersatz – unterliegt das überhaupt der Umsatzsteuerpflicht? Ich meine nicht.