Auch eine Lösung

Eine Strafaussetzung zur Bewährung war nicht (mehr) zu erreichen. Aber nach fünf Monaten hatte der Mandant die Nase voll von der Untersuchungshaft.

Unter gegen- und wechselseitiger Androhung empfindlicher Übel einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung auf einen Kompromiss: Es gibt keine große Beweisaufnahme, der Mandant legt ein Geständnis ab, dafür es gibt 2 Jahre und 6 Monate. Und der Haftbefehl wird aufgehoben.

Der Mandant wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen und trat die (lange) Reise in seine Heimat an. Wenn er in den nächsten 10 Jahren dort bleibt, kommt er um die Verbüßung der Strafe im deutschen Knast herum.

Ganz schön knapp, aber immerhin. Nun hat es der Mandant selbst in der Hand.

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2 Antworten auf Auch eine Lösung

  1. 1
    SeniorConsultant says:

    wie, was? Da wird ganz offiziell zu einer doch langen Zeit im Knast verurteilt und dann darf der einfach so ausreisen? Hätte man da nicht wegen Fluchtgefahr gleich wieder im Gerichtssaal einen Haftbefehl ausstellen *müssen*?
    Versteh ich nicht……

  2. 2
    H5N1 says:

    @ SeniorConsultant: Es wäre natürlich ein Leichtes, gleichzeitig den Mandanten von der Notwendigkeit zu überzeugen, sich der Strafvollstreckung durch Flucht zu entziehen, und das Gericht davon, dass der Mandant das nie im Leben machen werde.