Aufrichtiges Bedauern. Aber …

„Plötzlich hörte ich laute Schreie, schwarz maskierte Männer mit Waffen standen um das Auto, jemand riss die Fahrertür auf.“ An die folgenden Sekunden kann sich Schmidt nicht mehr erinnern, offenbar war er bewusstlos. Er kam zu sich, als er ausgestreckt auf der Straße lag. „Ein SEK-Mann drückte mein Gesicht auf die Straße, ein anderer saß auf mir und presste sein Knie in meinen Rücken.“ Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn. Andere legten ihm Handschellen auf dem Rücken an, dann musste er sich an die Hauswand stellen.

Stefan Strauss berichtet in der Berliner Zeitung über die Festnahme eines Unbeteiligten. Die Polizei hatte Schmidt mir dem gesuchten Peter John verwechselt.

John soll die Briefkasten-Bombe installiert haben. Schmidt war auf dem Weg von und zu seiner Arbeit. Jetzt ist er ein Fall für den Psychologen. Zwei Stunden nach seiner Festnahme teilte ihm ein Polizeibeamter mit: „Huch, Sie sind ja gar nicht der Bombenleger!“ „Es tut uns Leid, wir haben uns geirrt.“

Ich stelle mir gerade vor, wie die Polizei mit Peter John umgehen wird, wenn sie ihn denn dann erwischen.

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10 Antworten auf Aufrichtiges Bedauern. Aber …

  1. 1
    P. Maffei says:

    Sowas kommt halt dabei raus, wenn man Menschen so scharf macht auf gewisse andere Menschen. Dann ist es wohl offensichtlich, dass diese irgendwann überreagieren.

  2. 2
    Polizeistaat 2.0 says:

    mal ehrlich: wen wundert sowas heutzutage noch?

    zu empfehlen ist im dem zusammenhang das swr2 feature „und plötzlich bist du terrorist“ (link ging schon mal über lawblog rum)

  3. 3
    AlterEgo says:

    Fehler passieren nunmal. Das kann kein Rechtstaat der Welt verhindern. Im Gegensatz aber zu nicht rechtstaatlichen System kann aber im Rechtstaat ein fälschlich Verdächtiger Wiedergutmachung verlangen. (wenn man mal die „Ermittlungspanne“ im Fall Zurwehme außer Acht lässt)

    Wer ständig schreit, dass vor seiner Tür die bösen Wölfe stünden, dem wird irgendwann auch nicht mehr geglaubt…

  4. 4
    Das Ich says:

    Er wird doch jetzt entschädigt, oder? Oder hat die Polizei für sowas auch wieder Freifahrscheine?
    Das Ich.

  5. 5

    Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld setzt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus. Liegen die Voraussetzungen hier vor?

    Und in welcher Höhe liegt der Schaden?

    Der Geschädigte trägt die volle Beweislast.

  6. 6
    Rolf Schälike says:

    Auch in Diktaturen werden fälchlich Verdächtigte und falsch Behandelte entschädigt. Steht sogar bei denen nicht selten in den Gesetzen so drin.

    Sich gegen Diktatur mit den falschen Mitteln zu verteidigen, führt zwangsläufig zur Diktatur.

    Es kommt an auf die Häufigkeit und die Machtlossigkeit der sich Wehrenden sowie auf die Unverhältnismäßigkeit der vom Staat angewendeten Mittel zu Schaffung von Ruhe, Ordnung und friedliches Zusammenleben an.

  7. 7
    Rudi says:

    Er sollte doch nen Blumenstrauß bekommen, das sollte reichen – und im Gegensatz zum Zurweme-Doppelgänger lebt er noch….

    Die räub. Erpressung mit KV die ich vor 1995 erdulden mußte habe ich nur mit nem Psychologer verarbeitet.
    Herr Schmidt wird etwas Zeit benötigen das auch zu tun

  8. 8
    AlterEgo says:

    @ CRH

    Klar, der Anspruch muss erst bewiesen werden, aber da das ein Polizeieinsatz war, sollten Ermittlungsakten existieren und einsehbar sein. Außerdem besteht ja noch die Möglichkeit eines Vergleichs.

    Das ist doch sicherlich beim Staat noch eher möglich als bei Privatpersonen.

  9. 9
    H5N1 says:

    Wie soll man denn Ihrer Meinung nach jemanden verhaften, von dem man annimmt, dass er Sprengstoff bei sich tragen und bei der Festnahme zur Explosion bringen könnte??

  10. 10
    BV says:

    Die Polizei hat halt immer die A-Karte. Stellt Euch mal vor, die hätten den richtigen laufen gelassen, weil sie sich nicht 100 %-ig sicher waren. Dann geht die nächste Bombe hoch und es kommt raus, dass die Polizei ihn ja quasi schon hatte. Dann sind die Beamten gleich wieder Mörder oder schlimmeres…