Benachrichtigung erwünscht

Mein Mandant wollte nicht, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft seinen Vater über die Verhaftung benachrichtigt. Er hat mich gebeten, das zu erledigen.

Eigentlich kein Problem. Nur: Der Mandant ist gut über die 60 Jahre alt. Das könnte dann doch noch zu einem Problem werden.

Dieser Beitrag wurde unter Strafvollstreckung veröffentlicht.

3 Antworten auf Benachrichtigung erwünscht

  1. 1
    mog0 says:

    Wieso sollte der Vater überhaupt informiert werden?

  2. 2
    Ziffer 8 says:

    Meine Vermutung ist:

    Artikel 104 GG
    (…)
    (4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.

  3. 3
    doppelfish says:

    Woran hapert’s denn? An der klaren Aussprache oder der Transportmöglichkeit wird’s nicht mangeln.