Mein Mandant wollte nicht, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft seinen Vater über die Verhaftung benachrichtigt. Er hat mich gebeten, das zu erledigen.
Eigentlich kein Problem. Nur: Der Mandant ist gut über die 60 Jahre alt. Das könnte dann doch noch zu einem Problem werden.
Wieso sollte der Vater überhaupt informiert werden?
Meine Vermutung ist:
Artikel 104 GG
(…)
(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
Woran hapert’s denn? An der klaren Aussprache oder der Transportmöglichkeit wird’s nicht mangeln.