Nach nur zwei Hauptverhandlungstagen ist das Verfahren, das als das größte „Rockerverfahren“ in die Justizgeschichte eingehen wollte, rechtskräftig abgeschlossen:
Elf der Angeklagten im Alter zwischen 32 und 47 Jahren erhielten Strafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung. Bei den übrigen drei Angeklagten wurden Vorstrafen mit einbezogen, deren Bewährungszeit noch läuft. Sie wurden zu Strafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Quelle: Newsticker
Da scheinen wohl alle Verfahrensbeteiligte Augenmaß bewahrt und keine allzu große Abneigungen gegen Verfahrensabreden zu haben.
Spannend hört sich auch die Urteilsbegründung an:
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert betonte, nur wegen der Mitgliedschaft bei den «Hells Angels» dürfe kein anderes Strafmaß als in vergleichbaren Körperverletzungsfällen angelegt werden. Man habe sich an den angeklagten Sachverhalt gehalten.
Ende gut, alles gut? In Bezug auf den Kronzeugen habe ich da so meine Zweifel …
Update aus der HAZ:
Richter Jürgen Seifert erläuterte, die „Hells Angels“ hätten Vereinsembleme und andere Insignien des verfeindeten Clubs nicht gestohlen, um sich damit zu bereichern. „Keiner der Angeklagten hatte ein Interesse daran, sich einen „Bandidos“-Aufnäher auf die Kutte zu machen“, sagte Seifert unter zustimmendem Gejohle der Rocker.