Charakterdefizite bei der Staatsanwaltschaft

Aus der Begründung einer Berufung der Staatsanwaltschaft, im Jahre 1938 2008:

Besondere Umstände, die hier ausnahmsweise noch einmal für eine Bewährungschance sprechen könnten, sind nicht erkennbar. Vielmehr gibt die wirtschaftliche und soziale Perspektive des Angeklagten keinerlei Anlass zur Hoffnung, geschweige denn zur Erwartung eines straffreien Lebenswandels. Er hat seit Jahren von betrügerisch geführten Unternehmungen gelebt. Dieses eingeschliffene Fehlverhalten und die entsprechenden Charakterdefizite sind bei Betrügern regelmäßig nachhaltig und selten behebbar, was bereits durch die Rückfallquote von 82 Prozent in diesem Bereich belegt wird.

Ich finde, solche Parolen sind angemessen. Für eine Eckkneipe im Lichtenberger Weitlingkiez. Sonntagmorgens um 5 Uhr. Und Staatsanwälte, die sowas zusammenschmieren schreiben, gehören eigentlich genau dort hinein. Lebenslang.

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Eine Antwort auf Charakterdefizite bei der Staatsanwaltschaft

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    AlterEgo says:

    Netter Nazivergleich, Godwin ruft schon.

    Natürlich sind generalpräventive Begründungen immer angreifbar und haben – zumindest niedergeschrieben – im Strafverfahren nichts zu suchen.

    Das Argument sollte wohl als Untermauerung der bisher erwiesenen (?) Laufbahn als Gewohnheitsbetrüger dienen. Ist aber aus o.g. Gründen nicht legitim und hätte man sich auch sparen können.

    Vermutlich ist das einfach die Angst, eine kurze Revisionsbegründung zu schreiben. Stattdessen wird der Antrag um viele wenig erfolgreiche Argumente verfettet.