Das volle Programm

Eine Zivilstreife bemerkte am Samstagmorgen gegen 3 Uhr einen Motorradfahrer, der, wie die Beamten auch, auf der Straße Alt-Friedrichsfelde in Richtung Mitte fuhr. Während die Polizisten auf der „richtigen“ Straßenseite waren, war der 19-jährige „KTM-Pilot“ auf der falschen Fahrbahn unterwegs. Erst als dem Zweiradfahrer im Tunnel unter der Europakreuzung ein Auto entgegen kam, dessen Fahrer nur durch eine Gefahrenbremsung einen Verkehrsunfall verhindern konnte, bemerkte er seinen Irrtum und wechselte über den Mittelstreifen auf die „richtige“ Fahrbahn.

Bei der anschließenden Hinterherfahrt überfuhr der Kradfahrer aus dem Landkreis Märkisch-Oderland eine „rote“ Ampel und überschritt deutlich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

Bei der Überprüfung des jungen Mannes an der Kreuzung Frankfurter Allee Ecke Möllendorffstraße stellten die Polizisten fest, dass er alkoholisiert war und offenbar Drogen konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Großspurig gab er an, dass sein Führerschein bereits bei der Polizei sei, weil er schon einmal unter Drogeneinfluss gefahren sei. Im Polizeigewahrsam wurde er zunehmend aggressiv und widersetzte sich den Anordnungen der Polizisten. Gegen ihn wird nun wegen Widerstand, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. unter Einfluss von Drogen ermittelt.

Aufgrund der Tatsache, dass an dem Fahrzeug ein erst ab März gültiges Saisonkennzeichen angebracht war, wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen eines Zulassungsverstoßes eingeleitet.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es gibt nicht viel, was der Kradler da ausgelassen hat. Und es könnte sein, daß es noch etwas dauern wird, bis er wieder mit Fahrerlaubnis unterwegs sein wird.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Das volle Programm

  1. 1
    BV says:

    § 21 III StVG konsequent angewendet, könnte es auch sein, dass der Kradler sich noch überlegen muss, womit er nach Rückerlangung der Fahrerlaubnis den nächsten Verstoß begehen will ;-)

  2. 2
    maxR says:

    das Wort „begehen“ in diesem Zusammenhang gefällt mir irgendwie …

  3. 3
    Siggi says:

    Bin jetzt zu faul, den 21 (3) StVG zu googlen, aber kann man dem jungen Mann nicht generell die Eignung zum Führen von Kfz absprechen? Dann wird er doch nie wieder legal selbst fahren. Dafür hat sein Auto 380 PS und nen Chauffeur (Bus).

    Editiert: Link auf die Norm gesetzt. crh