Ein Mann wurde recht übel in seiner Wohnung überfallen. Auch sein Besucher erlitt einiges an Unbill. Die gut bewaffneten Täter konnten unerkannt entkommen, wurden aber mit Nachdruck von der Polizei gesucht. Immerhin ging es (auch) um ein heftiges Päckchen Kokain.
Für die Ermittungen waren deswegen auch die Aussagen des Besuchers vor großer Bedeutung. Der entzog sich aber den Fragen des Kriminalbeamten, der sich in einem Aktenvermerk bitterlich darüber beschwerte:
Ein weiterer Versuch ihn doch noch zu bewegen uns zu begleiten oder zumindest eine Anhörung in seiner Wohnung durchführen zu können, lehnte er wirsch ab. Da ein weiteres Gespräch mit dem Geschädigten [gemeint ist der Besucher. crh] von einer aufkommenden Sinnlosigkeit geprägt zu werden drohte, brach ich dieses ab.
Der Ermittler unternahm noch drei weitere Versuche, ohne Erfolg.
Das ist der bisherige Höhepunkt einer nicht zu enden wollenden Odyssee, einen Geschädigten zur Aussage zu bewegen. Er dokumentiert so recht ausdrucksvoll, dass er nicht gewillt ist, aktiv an der Aufklärung dieses Verbrechens mitwirken zu wollen.
So kann man keine Ermittlungen führen, wenn sich schon die Geschädigten verweigern, bei der Polizei Angaben zu machen. Ich verstehe meine Arbeit als Ermittler eigentlich darin, Straftaten aufzuklären und etwaige Täter zu ermitteln und nicht etwa unwilligen Geschädigten und Zeugen hinterher zu jagen.
Der Polizist hat allerdings im weiteren Verlauf eine ganz hervorragende Arbeit geleistet und war am Ende dann doch noch erfolgreich – jedenfalls hat unsere Kanzlei durch seine Arbeit ein neues Mandat bekommen. ;-)
Schön, aber wie immer gemein, am Ende nur Andeutungen zu machen und man muss raten:
– wehrt sich der Zeuge gegen die Nachstellungen durch die Polizei?
– Hat der Polizist den Täter ermittelt?
– Hat der Polizist den Zeugen als möglichen Täter einer anderen Straftat in Verdacht?
Bin ich hier bei der Sendung Rätselspaß? :D
Die richtige Variante haben Sie noch nicht erraten. Versuchen Sie es noch ein Weilchen … ;-)
Wurde gegen den Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet?
Warum macht es sich der Polizist eigentlich so schwer und gibt die Akte nicht einfach zur Staatsanwaltschaft zwecks Vernehmung des Zeugen ab?
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Geschädigte keine Nebenklage erheben wollte?
Tja, da könnten Sie Recht haben: Ein gesteigertes Interesse an der Nebenklage scheint der Besucher wirklich nicht zu haben. ;-)