Der Lutscher des OLG Köln

Wohin das messerscharfe Denken von Zivilrichtern führt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01:

Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.

Rechtsanwalt Michael Gleiten zitiert und kommentiert bei den Rechthabern diese bahnbrechende Erkenntnis hochqualifizierter Zivilisten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Der Lutscher des OLG Köln

  1. 1
    doppelfish says:

    War bei der Verhandlung denn auch Anschauungsmaterial verfügbar?