Der PolPräs bietet an

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Er soll falsch geparkt haben.

ERLÄUTERUNG: Ihre Einlassung konnte Sie nicht entlasten. Sie haben mitgeteilt, selbst Fahrer gewesen zu sein. Um Ihnen die Kosten eines Bußgeldverfahrens zu ersparen, biete ich Ihnen noch mal die Verwarnung an.

Hört sich irgendwie menschlich an, wenn auch nicht auf gehobenem Bildungsniveau, aber man versteht, was der Polizeipräsident damit sagen möchte. Aber dann kam noch der folgende Zusatz:

Beweismittel: Aussage Mitarbeiter/in Ordnungsamt
Zeugen: BEAAOD KLAUSCHKE, M. BA TEMPSCHBG ORDNUNGSAMT

Wenn jemand meint, unsere Texterkennung wäre defekt, der irrt.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Der PolPräs bietet an

  1. 1
    Kollege S. says:

    [Glücksrad-Mode on]

    Ich möchte lösen.

    Beamter allgemeiner Ordnungsdienst M. Klauschke Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Ordnungsamt

    [Glücksrad-Mode off]