Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.
Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.
Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO („Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.“) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.
Die Richterin lud die Verteidiger zum Rechtsgespräch und unterbreitete ein neues, deutlich verbessertes Angebot. Das Verfahren wurde am selben Tag noch (nachdem der Staatsanwalt und drei Verteidiger binnen zehn Minuten plädiert hatten) mit einem höchst erfreulichem Ergebnis beendet.
So funktioniert der urlaubsbedingte Rechtsstaat.
Wie sah das zu erwartende und dann das höchsterfreuliche Ergebnis aus?
Kann es sein, daß Sie ganz fürchterlich neugierig sind? ;-)
Drei, nein, vier Plädoyes[*] in zehn Minuten – das ist bestimmt einsamer Rekord.
[*] Über die Schreibweise lasse ich mich gerne belehren.
Ja, das bin ich. ;)
Mich interessiert, was der Urlaub der Richterin wert war. :)
„Vorsitzende Richterin“ = Schöffen- oder Landgericht?
Waren Schöffen an der Mediation=Rechtsgespräch=Deal=Kuhhandel beteiligt?
Martin Overath, Hauptschöffe am Amtsgericht Frankfurt am Main