Die Internet-Kompetenz von Richter und Staatsanwalt

Es geht um Vermittlung von Fernreisen über das Internet. Gewerbsmäßiger Betrug wird dem Angeklagten vorgeworfen. Eine recht komplexe Angelegenheit, die im virtuellen Reich der Elektronik spielte.

Spannend waren einige Fragen der Beteiligten.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte von der Zeugin wissen: Was ist denn ein „E-Ticket“?

Der Vorsitzende Richter ließ sich vom Angeklagten darüber informieren, was ein „Sicherungsschein“ ist.

Den Verteidiger, der auf seinem Notebook eine Internetseite online (per UMTS) vorführte, fragte der beisitzende Richter: Sie sind jetzt im Internet? Wie machen Sie das denn? Und ist das nicht gefährlich, wegen der Viren und so?

Beste Voraussetzungen also für ein kompetentes Urteil.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

8 Antworten auf Die Internet-Kompetenz von Richter und Staatsanwalt

  1. 1
    autosepha says:

    http://www.daufaq.de/index.php4

    Etwas veraltet, aber lesenswert.

  2. 2
    Kronkorken says:

    ÀAAARGH, kann man da nicht nen Befangenheitsantrag stellen? Der Richter hat ja wohl offensichtlich von NIX eine Ahnung! Solche Leute DÜRFEN in so einem Fall dann doch nicht Urteile sprechen :S

  3. 3
    doppelfish says:

    Wenn das mit dem Internet so gefährlich ist, erlaube ich mir, dem Vorsitzenden die Off-Line-Version von Wikipedia zu empfehlen.

    Was Off-Line bedeutet? Äh …

  4. 4
    A. John says:

    Er weiß (zumindest in etwa), was das Internet ist und dass man sich dort (gefährliche) Viren einfangen kann.
    Das ist für einen Richter keineswegs selbstverständlich.

  5. 5
    RA JM says:

    … und Schwarzkittel dieser Art + Güte bringen dann auch harmlose ebay-Kunden wegen Hehlerei zur Anklage und immerhin erstinstanzlichen Verurteilung. :-(

  6. 6
    mantla says:

    „Nein, im Internet bin ich schon seit Beginn der Verhandlung, JETZT ergreift mich gerade ein Gefühl der völligen Leere.“

  7. 7
    Weaner Strizzi says:

    @kronkorken

    DOCH! Sie dürfen! Unwissenheit schützt nur den Bürger nicht vor Strafe.

  8. 8
    Martin says:

    In meiner Zeit im Ref als Sitzungsvertreter bei der StA habe ich auch mal mein UMTS-Handy gezückt und etwas bei Wikipedia nachgeschlagen. Um was es ging weiß ich leider nicht mehr, jedenfalls war allseits großes Staunen angesagt. Und eine Verurteilung folgte auch. :)