Am 10.3.2006, also vor ziemlich genau 2 Jahren, wurde der Busfahrer von einem betrunkenen Fahrgast angriffen. Dafür wurde der Fahrgast vom Amtsgericht am 9.10.2007 verurteilt. Mehr als anderhalb Jahre nach der Tat.
Gegen dieses Urteil hat der Fahrgast Berufung eingelegt. Nur erhalten der Busfahrer, der als Nebenkläger an dem Prozeß beteiligt ist, und ich als sein Vertreter die Ladung zur Berufungsverhandlung. Die findet am 15.9.2008 statt, zweieinhalb Jahre nach der Tat.
Der Fahrgast war in der ersten Instanz nicht verteidigt. Die Verfahrensdauer ist also nicht in einer Verteidigungsstrategie begründet.
Der Busfahrer hat sich bis heute noch nicht von dem Vorfall erholt. Dazu trägt auch dieses offene Verfahren bei. Schönen Dank auch … für die freundliche Unterstützung, liebe Justiz.
Aber wehe, man lädt sich mal nen Film aus dem Internet runter oder zieht ein Hanfpflänzchen auf dem heimischen Balkon groß…
Schön wäre es auch, wenn es überhaupt nicht so viele Fälle (PDF: ca. 60 MB) zu bearbeiten gäbe.
@Tom:
Und womit sollen dann tausende Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien verdienen? Die haben doch nichts anderes gelernt, als solche „Fälle“ zu bearbeiten. ;-)
„Justice delayed is justice denied“ sagt man dazu in englisch.
Die Berufungsverhandlung ist schon in sechs Monaten? Hoffentlich können sich alle Beteiligten so kurzfristig den Termin freimachen.
nur wie sieht es aus wenn Busfahrer am Rad drehen und auf Fahrgäste einprügeln sind die ihren Personenbeförderungsschein dann los ? würde mich mal brennend interessieren oder können die dann auch eingesperrt werden für sowas ?