Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß man denn eigentlich sein, wenn man dabei auch noch Polizeibeamtin ist?
Es gibt noch eine Steigerung:
Die Polizeibeamtin, Martina K. (36) aus M. in Brandenburg, fängt sich einen Strafbefehl. Allein dieser Umstand zeigt, daß sie zusätzlich auch noch stur ist. Warum entschuldigt sich Martina K. nicht und versucht auf diesem Wege, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen?
Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die Chancen wesentlich besser gestanden hätten, das sich anschließende Disziplinarverfahren einigermaßen glimpflich zu überstehen.
Und ich habe noch einen:
Gegen den Strafbefehl legt die mutmaßlich beleidigende Polizeibeamtin Einspruch ein; es kommt zur öffentlichen Hauptverhandlung! Der beleidigte Rechtsanwalt beantragt die Zulassung als Nebenkläger und läßt sich professionell von einem Kollegen verteten. Es kommt zur öffentlichen Ausstellung der polizeibeamtlichen, sturen Riesendummheit: Martina K. streitet feige ab, so böse gewesen zu sein, wird aber durch die Beweisaufnahme überführt.
Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro kommt es zur Verurteilung in die Kosten. Macht insgesamt wohl gute zwei bis drei Monatsgehälter der Polizistin Martina K.
Und nun kann noch die zweite Runde kommen: Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat der beleidigte Anwalt nämlich außerdem. Das Ganze sieht nach einem weiteren öffentlichen Verfahren aus, diesmal vor dem Zivilgericht. Und dann gibt es disziplinarisch noch einen Nachschlag.
Eine echt tolle Nummer, zu der man der Dame aus Brandenburg gratulieren kann. Aber vielleicht war sie ja auch nur schlecht beraten und verteidigt?
Das schöne Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist auch sonst lesenswert.
UPDATE:
Die Polizistin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
da ist noch einmal der klarname des z drin…oder gibt es zwei z?
Die Dame verdient 1900 und hat eine Hypothek von 1000. Das ist hart. Strafe und Anwaltskosten werden noch härter sein. Da frage ich mich, ob die Dame noch irgendwelche private Probleme hatte, dass die einen Menschen grundlos beleidigt hat.
@1: habe ich dem Wannenbesitzer auch schon gemailt.
Schon blöd, wenn man sich in aller Öffentlichkeit blamiert.
ach wie schön. ihre einlassung fand ich noch schöner, aber am schönsten war doch ihre ahnungslosigkeit mit der sie sich gegenüber einem – aus ihrer sicht „normalen“ bürger – „aufgebaut“ hat, um diesen wegen (aus ihrer sicht) seines „unbeghörigen“ verhaltens in bezug auf die störung der gerichtsverhandlung zur rechenschaft zu ziehen. köstlich ! manchmal trifft der bumerang den/die richtige…
Tja, hätte Polizistin mal von Anfang an gesagt, dass sie im Beisein einer weiblichen Begleitung den Fahrstuhl bestiegen habe…
Nach Einstein selig sollen zwei Dinge unendlich sein … ;-)
Komisch, ich bin auch schon von einer Polizistin – zuerst grob beleidigt bzw. angepöbelt und dann auch noch von ihrem männlichen Kollegen körperlich mißhandelt worden mit dem Ergebnis deutlich sichtbarer und ärztlich bestätigter Hämatome, aber das Strafverfahren gegen diese beiden Staatskriminellen wurde eingestellt. Aber ich bin eben auch kein Rechtsanwalt, sondern lediglich ein normaler Mensch. Vor dem Gesetz sind angeblich alle gleich, nur die Juristen sind offensichtlich gleicher…
Die Polizisten dürfen in der BRD alle beleidigen, mißhandeln und foltern so viel sie wollen; die Rückendeckung von seiten der Justiz ist ihnen normalerweise gewiß, jedenfalls so lange es keinen Rechtsanwalt trifft… Das ganze nennen die Lügen-Parlamentarier dann selbstherrlich „Rechtsstaat“. Auf solch einen UNrechtsstaat kann ich gerne verzichten! Weitere Kommentare erübrigen sich.
Kommentar gelöscht.
Wer meint, durch anonyme Veröffentlichung von ein paar Kraftausdrücken dokumentieren zu müssen, daß er an einer psychischen Störung leidet, mag sich ein anderes Forum suchen. In dìesem Blog ist kein Platz für Gehirnzellen-Diarrhoetiker.
crh
Typisch arrogantes Gehabe.
Die Polizistin und das arrogante Arschloch…
Kanzlei Hoenig Info: Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß ma…