Blickpunkt-Bericht vom 13.04.2008 über die Ungleichbehandlung von Behörden- und Privatfahrzeugen in der Berliner Umweltzone: Die Polizei-Wanne darf, die Kanzlei-Wanne darf nicht.
Übrigens: Das Knöllchen, von dem die Rede in dem Beitrag ist, wurde nicht wegen „Parken in der Umweltzone“ verhängt, sondern wegen „Verkehrsteilnahme durch Parken in der Umweltzone„.
Ein schöner kleiner Beitrag, aber ob das Gericht davon überzeugt ist, wenn Sie begründen, dass das Fahrzeug „…alle zwei Wochen jede Woche einmal…“ bewegt wird? ;-) Das würde ich nochmal überarbeiten.
Mit den Kilometern, die die Polizei-Wannen zurücklegen, kann es CRH nicht aufnehmen, selbst wenn er 12h am Tag durch die Innenstadt kurvt.