Die Wette mit dem Anwalt

Die aktuelle Finanztest berichtet über eine Neuigkeit bei Anwalts-Vergütungen:

Mandanten dürfen mit ihrem Anwalt jetzt Erfolgshonorare vereinbaren. test.de erklärt, wann so ein Deal vernünftig ist.

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter steht dem Erfolgshonorar eher skeptisch gegenüber. Wie ich im übrigen auch. Die Regelung ist zugeschnitten auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Für die Verteidigung zum Beispiel in einer Schwurgerichtssache, wo es um Tötungsdelikte geht, stelle ich mir ein Erfolgshonorar als höchst problematisch vor.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

7 Antworten auf Die Wette mit dem Anwalt

  1. 1
    RA JM says:

    Naja, jedes Jahr – oder sogar jeder Monat – weniger Knast ist doch ein Erfolg, oder? ;-)

  2. 2

    Jaja. Und dann war dann noch der Angeklagte, der – nachdem der Staatsanwalt und der Verteidiger den Freispruch beantragt hatten – in seinem letzten Wort einräumte, dann doch der Täter gewesen zu sein.

    Das funktioniert bei uns Strafverteidigern einfach nicht; wir müssen nicht nur dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt rechnen, sondern eben auch mit unseren Mandanten.

  3. 3
    Donnerkatze says:

    @ RA Hoenig

    Na für DEN Fall, daß der Mandant sich selbst „rein reitet“, wird dann einfach die Klausel eingearbeitet, daß bei Zuwiderhandlung gegen die abgesprochene Verteidigungsstrategie eine zusätzliche Strafzahlung an den Verteidiger fällig wird.
    Schließlich bringt es den Verteidiger um sein Erfolgserlebnis und Dummheit gehört doppelt bestraft. ;-)
    Nee ist klar, ist fies und bestimmt Sittenwidrig… Nur ein satirischer Gedanke, der mir spontan in den Sinn kam.

  4. 4
    Unbekannt says:

    Der Mandant geht freiwillig in den Knast, weil er das Erfolgshorar nicht zahlen will.

    Das nenn ich doch mal Güterabwägung !

  5. 5
    RA Anders says:

    Da ist bei einem Strafverteidiger dann immer die Frage, was ist Erfolg.
    Aus Sicht des Mandanten sicher nur der Freispruch.
    Das alles andere ein Mißerfolg ist, kann man so aber auch nicht sagen.
    Meistens haben die Mandanten nämlich gar nichts getan und sind sowas von unschuldig. Unschuldslämmer sozusagen.

  6. 6
    Das Ich says:

    Also vielen Leuten die ich kenne, kommt das ganz Recht. Es ist ja auch nur erlaubt, wenn man sonst die Gerichtliche Auseinandersetzung aus Finanziellen Gründen nicht durchführen könnte. Da wir aber ein Rechtsstaat sind, sollte das eben auch so möglich sein, sonst haben wir eben – wie sonst auch seit je her- die 2 Klassen Justiz.
    Aber bei Strafsachen,das geht wohl eher daneben,da geben ich ihnen ganz recht…

    ich

  7. 7
    Advokat says:

    Also genau genommen, wäre in Strafsachen ein Erfolg des Verteidigers nur gegeben, wenn das Gericht zum einen seiner rechtlichen Begründung folgt, zum anderen aber auch zum gleichen Ergebnis kommt. Da dies in der Praxis aber recht selten vorkommen dürfte, ist eine Efolgsvergütung in diesem Bereich obsolet.