Der Göttinger Kollege Tobias Feltus zitierte in seinem WebLog Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag aus einem Zeitungsartikel, der die Äußerung einer Verteidigerin wiedergab:
„Meine Mandantin ist unschuldig. Wir streiten jegliche Tatbeteiligung ab.“
Man kann schon darüber streiten diskutieren, ob es nicht besser angebracht wäre, in einer Strafsache von „der Angeklagten“ zu sprechen statt von „meiner Mandantin„, um die professionelle Distanz zwischen Vertreterin und Vertretener auch nach außen zu dokumentieren. Völlig außer Diskussion sollte aber stehen, daß ein Verteidiger nicht von „wir“ spricht, wenn er „die Angeklagte/meine Mandantin“ meint.
Genau in diese Wunde legte Rechtsanwalt Feltus seinen salzigen Finger:
Es ist zu hoffen, dass die Verteidigerin nichts mit den vorgeworfenen Taten zu tun hat…..
Statt nun in sich zu gehen und über einen mißglückten Auftritt in der Presse nachzudenken, wählt die Verteidigerin die Offensive. Und fordert Rechtsanwalt Feltus mit Anwaltsschreiben auf, seinen Blogbeitrag zu entfernen.
Was ich nicht begreife: Warum ruft die Verteidigerin den Kollegen nicht einfach an und bittet ihn – vielleicht auch bei einem Glas Latte Macchiato – den Beitrag wieder rauszunehmen? Das wäre mit großer Wahrscheinlich erfolgreicher gewesen (so wie ich den Kollegen einschätze).
Zumindest hätte dies verhindert, daß der unprofessionelle Sprachgebrauch der Frau Kollegin (ich verkneife mir, den Namen hier zu nennen ;-) ) nun ein weiteres Mal in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Deine Einschätzung ist richtig! Ein guter Café hättes es auch getan ;-)
Aber nach dem offiziellen Schreiben an mich, konnte ich nicht mehr an mich halten…….
Vielleicht hätte die Kollegin den unprofessionellen Sprachgebrauch auch der HAZ in die Schuhe schieben und nicht noch anwaltlich bestätigen sollen.
Caffè ist was für richtige Männer, Cappuccino ist was für alte Männer und die Latte Macchiato trinken die Mädels. Deswegen. ;-)
Au, der Name Ihrer Kollegin ist im Schreiben zu sehen. Nicht, dass es jetzt noch mehr Aerger gibt …
Wie bewerten Sie den Gebrauch von „wir“ und „unser Mandant“ in zivilrechtlichen Streitigkeiten?
@ Hendrik:
Das ist mir egal, ich bin Strafverteidiger. ;-)
@ doppelfish:
Welchen Namen meinen Sie? Den Namen der Rechtsanwältin Tanja Brettschneider oder den ihrer Bevollmächtigten Rechtsanwältin Dr. Natascha Sêyfi?
Ob nun Caffè, Cappuccino oder Latte Macchiato, aber am Telefon ?? ;-)
Es könnte vielleicht eine schlaue Idee sein, das Telefonat für eine Verabredung in einem netten Restaurant oder Café zu nutzen? Das hängte wiederum wie gut die Kollegin … ach, nee; das lasse ich jetzt lieber.
Ersteren. Nein, den zweiten. Nein, beide. Nein, hat sich erledigt. Gerade eben ;)
@ CRH: Offensichtlich haben sich auch andere diese Frage gestellt, und nun:
Die von Ihnen aufgerufene Adresse, http://www.rawaelte.de/, ist zurzeit nicht erreichbar.
(Aber Bilder der Damen gab’s dort ohnehin nicht.)
Kollege Tobias Feltus hatte ja bereits darauf hingewiesen, daß die Seite ohne Impressum war. Vielleicht hat man sie nun aus dem Netz genommen, um Abmahnungen zu vermeiden.
@ RA JM
Bilder von den Damen gibts nicht, aber in dem zitierten HAZ Artikel gibt es ein Bild von „der Verteidigerin“.
Ich bekomme allerdings eine Verbindung mit der Seite, wenngleich das Impressum in der nach § 5 TMG vorgeschriebenen Form immernoch fehlt.
Tja, sie geht tatsächlich wieder. Offensichtlich eine Familienproduktion:
… „eine inhabergeführte Fullservice-Agentur für Webdevelopement und Webdesign“ (und deren HP hat sogar ein Impressum). ;-)
Es klingt aber so, als gäbe es eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen der Kanzlei und der Fullservice-Agentur.
Und wenn nicht, dann kann diese ja in Regress genommen werden………
Ich meine übrigens wg des fehlenden Impressums und nicht etwa wegen des etwas verunglückten Briefes ;-)
Die Google-Bildersuche hilft oft…
Unter Kontakt gibts die Adresse, allerdings kein extra Impressum, muss das stets direkt so lauten?
@ John
Nein, es muss nicht IMPRESSUM heißen, aber es muss den Anforderungen des § 5 TMG entsprechen. Das ist vorliegend nicht der Fall und damit liegt kein Impressum vor.
Ich hoffe mal für sie, Herr Feltus, dass das Vorhaben genauso schlecht ist wie die Webseite der Vertretenden Kanzlei…den da funktioniert die Hälfte nicht ;) Ansosnten bin ich auch der Meinung, dass man durchaus hätte Telefonieren könne…aber das können SIE ja immernoch ;) Oder das ist ein Versuch der Gebührenschinderei der Gegenseite… von wegen“Sie sind verpflichtet uns die Ausgaben wegen GF ohne Auftr. zu ersetzen…blablabla usw.
Viel Spass noch damit;-)
Ich halte „der Angeklagte“ nicht für besser als „mein Mandant“. Wenn der Mandant liest, dass sein eigener Verteidiger ihn als „Angeklagten“ bezeichnet, wirkt dies diskriminierend und erweckt den Eindruck, man halte ihn für schuldig (auch wenn es formal der richtige Begriff sein mag).
Dahs empfiehlt in seinem Handbuch für Strafverteidiger den neutralen Begriff „Herr X.“.
Ich handhabe das genauso, weil es mir im Sinne eines Vertrauensverhältnis zum Mandanten besser erscheint.