Eilverfahren im Bus

Berliner Kriminalbeamte fordern angesichts der jüngsten brutalen Attacken auf Busfahrer und Fahrgäste die Freifahrt für Polizisten in Zivil. Auch Justizbeamte könnten für mehr Sicherheit sorgen, wenn sie in Bussen und Zügen gratis mitfahren dürften. Doch die BVG lehnt dies bislang ab.

berichtet der Berliner Tagesspiegel.

Dann sollte man Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger auch kostenlos mitbefördern. So kann man sofort während der Fahrt noch die „Attacken“ abschließend bearbeiten. Und: Wenn es ein Busfahrer ist, der angegriffen wurde, kann der dann auch im Anschluß einen Abstecher nach Tegel machen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Eilverfahren im Bus

  1. 1
    Pascal says:

    Angenommen, ich wäre Karateka/Streitschlichter/Psychologe/Arzt/Soldat – dürfte ich dann auch umsonst?

    Auf den Anwalt könnte man in dem Verfahren doch verzichten…. :P

  2. 2
    Unbekannt says:

    @Pascal: Werde Bundestagsabgeordneter. Dann darfst Du umsont.

  3. 3
    doppelfish says:

    Ich kann’s mir lebhaft vorstellen. „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fahrgäste, die Abfahrt des Zuges verzögert sich wegen eines Eilverfahrens in Wagen fünf noch um wenige Minuten …“

  4. 4
    Malte S. says:

    Hey, ein Schnellverfahren dauert doch höchsten 2 Minuten – Opfer angucken, Täter angucken, Strafmaß festlegen; natürlich ohne auf einen konkreten Straftatbestand abzustellen. Ach ne, das ist ja nur bei der Boulevardpresse so…

  5. 5

    […] bei der Konkurrenz zum lawblog gelesen: Berliner Kriminalbeamte fordern angesichts der jüngsten brutalen Attacken auf Busfahrer […]

  6. 6
    Jo Katterturm says:

    Geht es nun um Justizbeamte oder um Zivilpolizei? In anderen Quellen ist die Rede von Polizisten in Zivil (im Dienst!), denen die freie Mitfahrt verweigert wurde.