Ein krimineller Deal, behauptet die Krähe.

Der am 16.12.2008 mit einer Verfahrensabrede beendete Prozeß gegen 13 Hells Angels hat ein juristisches Nachspiel.:

Ein Amtsrichter aus Rinteln (Kreis Schaumburg) stellte Strafanzeige wegen Strafvereitlung in Amt und Rechtsbeugung gegen einen beteiligten Richter und den Staatsanwalt. […] Er bezeichnet diese Vereinbarung […] als „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“. Die Bewährungsstrafen habe es nur gegeben, weil die Anklage den Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen hatte. Das sei aber nur erlaubt, wenn dieser Delikt bei der Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. „Davon kann hier nicht die Rede sein“, kritisierte der Richter und erhob schwere Vorwürfe gegen solche Absprachen allgemein.

Quelle: HAZ

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

Entweder der Rintelner (wo liegt’n das Kaff eigentlich?) Richter hat ein Problem mit seiner Karriere. Denn einen Kollegen der Strafvereitelung und damit gleichzeitig wohl auch einer Rechtsbeugung zu verdächtigen, macht sich nicht wirklich gut. Könnte eine falsche Verdächtigung werden, wenn er sich bei der Formulierung seiner Anzeige dusselig angestellt hat.

Oder die Richter und der Staatsanwalt, die an der Abrede mitgewirkt haben, werden in die Pension oder gar in die Wüste geschickt.

Ich halte die erste Alternative für wahrscheinlicher. Denn der Richter am Amtsgericht Rinteln war mit Sicherheit bei der Abrede nicht beteiligt und kennt auch die Verfahrensabrede nicht en detail. Ihm dürfte auch nicht bekannt sein, wie die Strafkammer beraten hat, bevor der Deal geschlossen wurde. Und schließlich kann ich mir nicht vorstellen, daß der Rinelner Einblick in das Sitzungsprotokoll des Landgerichts gehabt hat. Der kennt das Ergebnis der Beweisaufnahmen jedenfalls nicht ausreichend, um solch einen massiven Vorwurf zu erheben.

Also ein Schuß ins Blaue, nehme ich mal an. Der übelst von hinten durch die Burst übers Auge ins eigene Knie gehen wird. Wetten?

Und ich dachte immer, die Krähen hacken sich nicht untereinander.

Update:
Die Donnerkatze hat mich noch auf einen Artikel in den Schaumburger Nachrichten hingewiesen, der Roß und Reiter benennt. Damit man im Falle des Falles weiß, wes Geistes Kind der Richter ist, mit dem man es (als Angeklagter oder Strafverteidiger) zu tun hat.

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