Ein Richter, dem Respekt gebührt

Es ging um den Vorwurf einer unterlassenen Hilfeleistung, einer versuchten räuberischen Erpressung und einer gefährlichen Körperverletzung. Ein Mann lag stundenlang im Koma und wurde nur knapp vor seinem endgültigen Ableben gerettet. Was war geschehen?

Man traf sich auf dem großen Platz einer brandenburgischen Kleinstadt. Wie jeden Tag. Vormittags schon. Und begann damit, sich warm zu trinken.

Gegen frühen Nachmittag gingen die zwei Frauen (Mitte 30, die aussahen wir Mitte 50) zu Heinz. Dort waren auch Paul und Alexander. Letzerer war allerdings schon völlig hinüber. Heinz war nach einer Flasche Klarem und sechs Flaschen Bier noch gut drauf.

Die beiden Mädels wollten tanzen, machten laute Musik. Dem Paul war das zu laut, außerdem kann er nicht tanzen. Er ist gegangen. Alexander war nicht mehr imstande, irgendwas zu machen und wollte in seine Wohnung, eine Etage tiefer. Eine Stunde später, nachdem die Musik, die Zigaretten und der Alk aufgebraucht waren, wollten Heinz und die Mädels Nachschub einkaufen. Sie fanden Alexander mit den Füßen nach oben liegend auf halber Treppe.

Heinz packt den Alexander hinten am Hosenbund, trägt ihn so in seine Wohnung und legt ihn dort ab auf eine Couch. Den Hintern blank, die Hose in die Kniekehlen runtergerutscht blieb er dort liegen.
Bruno, sein Mitbewohner, lag derweil schon schlafend auf einer anderen Couch. Ebenfalls völlig breit.

Die beiden Mädels und Heinz gingen einkaufen. Es war noch hell draußen …

Etwa gegen Mitternacht kamen die drei Männer, Bernie, Sigi und Mike, auf ihrem Weg zum Drogenhändler an Alexanders Hintern vorbei, den man durch das Parterrefenster hell leuchten sah. Man kannte sich und wollte mal schauen, was denn da los war.

Die Tür war unverschlossen, besser gesagt: War nicht mehr verschließbar, weil mehrere Versuche in der Vergangenheit, die verschlossene Tür ohne Schlüssel zu öffnen, eben so ihre Spuren hinterlassen hatten.

Sigi („Ja, ich hatte auch schon ein bisschen was getrunken …“ / 6 Stunden später wurden 2,8 Promille bei ihm gemessen) erinnerte sich, daß Bruno seinem Bruder Steff noch 40 Euro schuldete. Darauf wollte er den Bruno ansprechen. Er hat ihn geweckt, nicht gerade zärtlich, sondern wohl mit der flachen Hand. Bruno meinte später, er sei auch ins Gesicht getreten worden. Aber so genau … und wer … wann, nee, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Die drei sind nach 2 oder 20 Minuten unverrichteter Dinge wieder gegangen. Den nackten Hintern hat kein Mensch interessiert.

Später kam Heinz vorbei. Bruno war wieder so etwas ähnliches wie „wach“. Heinz und Bruno haben sich dann noch bei ein paar netten Getränken „unterhalten“.

Bis der nackte Hintern am frühen Morgen von der Couch fiel. Und aus dem (linken? rechten?) Ohr blutete. Alexander hatte einen Schädelbruch erlitten und hat reichlich Stunden komatös und unbeachtet auf der Couch gelegen.

Angeklagt waren die drei Besucher, mein Mandant war Sigi. Allen drei wurde vorgeworfen, notwendige Hilfe unterlassen zu haben. Sigi war laut Anklage der räuberische Erpresser und der gefährliche Körperverletzer.

Die Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht dauerte knapp sieben Stunden. Es waren 15 Zeugen geladen; darunter zwei Polizeibeamte, die anderen stammen aus der Szene. Für alle Beteiligten – Richter, Schöffen, Staatsanwältin und Verteidiger – eine echt harte Nummer.

Der Richter allerdings, ein kleiner, älterer und unscheinbarer Mann, hat es geschafft, bei keinem der Zeugen auch nur den geringsten Eindruck zu wecken, sie seien Menschen dritter Klasse. Er ist allen mit Respekt begegnet, hat sich Mühe gegeben, einfache Fragen zu stellen und die Antworten richtig zu verstehen. Gewiß keine einfache Aufgabe. Er hat sie hervorragend gelöst. Chapeau!

Im Urteil waren Freisprüche zu hören und eine Geldstrafe für Sigi, wegen der zwei Ohrfeigen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Ein Richter, dem Respekt gebührt

  1. 1
    icke says:

    Ziemlich verworrende Geschichte … wie auch immer … sollten Richter nicht immer so agieren?

  2. 2

    Verworren!? Sie hätten bei der 7-stündigen Beweisaufnahme dabei sein sollen, dann würden Sie meine Geschichte aber als sowas von klar und eindeutig beurteilen … 8-)

  3. 3
    franky4you says:

    Ich finde es gut, daß Sie den Richter so hervor gehoben haben. Es gibt leider schon ne Menge?, vielleicht auch nur schlechte Erfahrung? die sich schon allein durch unbekümmerte Arroganz ganz erheblich von dem Bild den einige Serien vermitteln unterscheiden, ganz zu schweigen von der Lust an der Wahrheitsfindung, wenn es unangenehm werden könnte!
    Also ich hab Respekt vor dem Richter und ganz besonders vor der Zivilcourage des Passauer Polizisten!

  4. 4
    AlterEgo says:

    Von was war der Schädelbruch verursacht? Vom Sturz von der Couch?

    Warum überhaupt Geldstrafe? Wenn Sie schreiben, er hätte 2,6 + x Promille gehabt zum Tatzeitpunkt, ist das doch wohl nicht mehr im grünen Bereich im Rahmen der 20,21?

    Wegen des angeblichen Tritts eine gefährliche Körperverletzung und räub. Erpressung, um die 40 Euro zu bekommen rsp. zu „erpressen“? Hört sich ja recht gewagt an ;-)

    Waren die anderen auch so sturz besoffen oder ist es okay im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung, „Abgeschossene“ nicht mal kurz anzuschauen, wenn sie sich so dermaßen kaputt gesoffen haben? Warum wurde niemand deshalb bestraft? Darf man das?

  5. 5
    ballmann says:

    Ein bekanntes Phänomen:

    Das Urteil des Anwalts über den Richter korrespondiert mit dem Urteil des Richters über den Angeklagten

  6. 6

    In diesem Fall war es dieses Phänomen wirklich nicht.

    Ich hätte den Richter auch dann gelobt, wenn er meinen Mandanten heftiger angefaßt hätte. Es ging (in diesem Beitrag) um die Art der Beweisaufnahme, die mich beeindruckt hat, nicht um deren Ergebnis.