Ein Staatsanwalt und seine Kinderpornografie

Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des Beschwerdeführers als Dienstvergehen und erkannte auf Entfernung vom Dienst. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Entfernung des Beschwerdeführers aus dem Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beschwerdeführer stellt sich im Lichte des Schuldprinzips nicht als unangemessen dar. In der jüngeren Rechtsprechung der Disziplinargerichte wird schon der bloße Besitz kinderpornographischer Darstellungen durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet. Im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Soldaten als Vorgesetzte, Lehrer) geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden könne. Verfassungsrechtlich ist die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Insbesondere auch von Staatsanwälten muss erwartet werden, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden sind.

Quelle:
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 21/2008 vom 20. Februar 2008
Beschluss vom 18. Januar 2008 – 2 BvR 313/07

Manche Menschen schämen sich aber auch für nichts. Anstatt nach Rechtskraft des Strafbefehls ganz leise den Hut zu nehmen und sich einzugestehen, daß man einen folgenschweren Fehler gemacht hat, tobt dieser Staatsanwalt dann bis zum Verfassungsgericht und sorgt auf diesem Wege für die Information einer breiten Öffentlichkeit über seine sexuellen Vorlieben.

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Eine Antwort auf Ein Staatsanwalt und seine Kinderpornografie

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    RA Kiefer says:

    Der Wertkompass dieses Staatsanwaltes ist wohl erheblich aus dem Ruder gelaufen. Eigentlich kann die Gesellschaft froh sein, dass er sich selbst öffentlich hingerichtet hat. Damit wird er wohl kaum einen Job als Anwalt finden.