soll in dem Verfahren des Magnus Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun von der Großen Kammer beantwortet werden. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg berichtet im Beck-Blog kurz über den Erfolg, den Rechtsanwalt Dr. Heuchemer, in dem Verfahren nach Art. 43 EMRK für seinen Mandanten erzielt hat.
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Also offenbar ein Achtungserfolg für Heuchemer (wirbt ja auch gerne mit Gegnerlisten). Da gibt es offenbar doch ein paar Befürworter im 5er-Ausschuss, die zumindest mal die unrühmliche Geschichte verhandelt wissen wollen.
Interessant wäre es natürlich schon, wenn das Gericht tatsächlich ihm rechtgäbe. Was wohl dann die Konsequenz wäre? Geldzahlung? Hm.
Tja, oder er geht mit wehenden Fahnen unter. ..was zu hoffen währe. Ich finde diesen Prozess eine Farce und ein Beleidigung für das Opfer.
Rechte für sich beanspruchen, welche man dem Opfer nicht gegeben hat.
Schade das Lebenslänglich in D´land nicht gleich Lebenslänglich ist. (Oder hat er ne SV gekriegt?)
Ich wiederum finde diesen Prozess völlig in Ordnung. Das sind diese Relikte eines Rechtsstaats, die immer noch vorhanden sind, dass jeder gerichtlich feststellen lassen kann, ob der Staat seine Rechte beachtet. Und das ist gut so.