Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr‘ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Motorradrecht, Verkehrs-Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Erlaubt

  1. 1
    gb says:

    wie ge*l ist das denn, Sachbeschaedigung durch Anwalt mit Ansage :D

    gb

  2. 2
    doppelfish says:

    Also, Bildqualität hin oder her, an der Rasenmähermutation ist doch nicht viel kaputt zu machen.

  3. 3

    @ gb
    Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

  4. 4
    Jo Katterturm says:

    Wäre es nicht sinnvoll, ein Schild zu montieren mit geänderter Aufschrift? Ich denke da an: „Das Abstellen von Gegenständen ist verboten!“ Kurz und eindeutig.