Es geht weiter mit dem Telefon-Junkie

Ich glaub’s nicht: Drango, der telefonsüchtige Gothaer-Mitarbeiter, gibt nicht auf. Das Amtsgericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung untersagt, mich anzurufen. Dagegen hat er sich gewehrt. Dann erging ein Urteil des Amtsgerichts, mit dem die Untersagung bestätigt wurde. Dagegen hat Drango Berufung eingelegt. Das Landgericht hat ihm das Telefonieren mit mir ebenfalls verboten. Die Kosten für diesen Amoklauf von deutlich über 1.000 Euro hat die Gothaer bereits für ihren Telefon-Junkie an mich und wohl auch an die Gerichtskasse gezahlt.

Damit war das einstweilige Verfügungsverfahren beendet. Ich habe Drango darum gebeten, das Ergebnis als endgültig zu akzeptieren. Das mag er nicht. Er will nun auch noch durch die Instanzen im Hauptsachverfahren ziehen.

Der Prozeßbevollmächtigte des Telefonisten schreibt mir:

In der Sache selbst möchten Sie bitten, das Verfahren weiter betreiben, so wie Sie sich das vorstellen.

Also nun wieder vor das selbe Amtsgericht, das sicherlich nicht anders entscheiden wird. Und dann wieder vor das Landgericht, das dann auch nicht anderes urteilen wird.

Und das alles nur, damit Drango mich wieder anrufen darf. Meine Güte … manche Menschen schaffen es sogar, einen Psychiater zum Staunen zu bringen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

14 Antworten auf Es geht weiter mit dem Telefon-Junkie

  1. 1
    doppelfish says:

    Soso, „möchten Sie bitten, das Verfahren weiter betreiben“. Sind die Jungs in der mündlichen Kommunikation genauso gelenkig?

  2. 2
    Malte S. says:

    Sie sollten eine Kurzgeschichte über Drango schreiben und veröffentlichen. Oder ihn zur Einladung bei diversen Talkshows / Late-Night-Shows empfehlen.

  3. 3
    Kampfschmuser says:

    Ich bin kein Jurist. Aber auch ich erkenne die fehlenden Erfolgsaussichten.

    Ich stelle mir da eher die Frage nach der Motivation. Will er nur ins Blog? Hat er nix zu tun? Ist seine Ehre verletzt und will diese nun ganz ruinieren?
    Warum macht die Gothaer Versicherung sowas mit? Negative Werbung ist doch nicht gerade förderlich. Vielleicht sollte man hier mal ansetzen und die Geschäftsführung der Gothaer direkt und umfangreich über den Fall informieren.

    Wahrscheinlich wissen die gar nichts von Drango und seinen Spielereien. Und dann gibt es heiße Ohren, er wird zusammengefaltet (und belästigt sie nie wieder). ;)

    PS: Das 5min-Editieren von den eigenen Kommentaren ist eine tolle Funktion. :)

  4. 4
    Das Ich says:

    Ist doch geschenktes Geld? Einfach die alte Akte nochmal ausdrucken und gut is. ;-)

  5. 5
    W. Koch says:

    Wollen die eine Präzedenzfall schaffen? Aber es zeichnet sich doch ab, daß dies nach hinten losginge

  6. 6
    Malte S. says:

    Selbst das aktuelle BGH-Urteil wird ihm da wenig helfen. Immerhin haben Sie ausreichend zu erkennen gegeben, dass Sie kein Interesse an einer Kooperation bzw. Konversation mit diesem Mitarbeiter wünschen…

  7. 7
    PR-GAU says:

    Vielleicht sollte man dem Anwalt ein Gespräch mit der PR-Abteilung der Gothaer Versicherung nahelegen. Nicht dass Drango nachher seinen Job verliert, weil er durch sein Handeln öffentlich das Ansehen der Gothaer Versicherung geschädigt hat.

  8. 8
    doppelfish says:

    Jedenfalls wird man Dank seiner Aktionen hier trefflich unterhalten. Solange CRH das mit dem nötigen Humor sieht …

  9. 9
    Sebastian says:

    Hmm das ist ja mal echt ärgerlich, zumal ich bei der Gothaer ( bzw. inzw. bei ner Konzerntochter ) arbeite.
    Grmpf. Toll, wir reißen uns den A… auf (jaja kommt durchaus vor ;-) ) und dann lese ich sowas…

    Naja trotzdem weiterhin viel Erfolg Herr Hoenig, zumal Ihr Anliegen ja für alle klar verständlich und nachvollziehbar ist.

  10. 10
    Urlaubsgeld says:

    Bei 4000 EUR Gegenstandwert ist das für den Prozessbevollmächtigten von Drango recht lukrativ, insbesondere wenn es keine neuen Sachargumente mehr gibt und der Mandant bzw. dessen Versicherung zahlungswillig und -fähig ist. Man kann doch nicht einfach den Wünschen des Mandanten widersprechen ;-)

  11. 11
    Jo Katterturm says:

    Ich schätze, es geht darum keinen Präzedenzfall zu schaffen. Wenn es irgendwann final rechtskräftig wird, dass Drango nicht bei Hoenigs anrufen darf, dann ist es nicht mehr weit, bis vielleicht ein Gericht entscheidet, dass Drango und seine Kollegen bei niemandem mehr anrufen dürfen.

    Ein kleiner Schritt für Drango, ein großer Schritt für die Menschheit…

  12. 12

    @ Jo Katterturm:

    Wenn es um die Vermeidung eines Präzendenzfalles ginge, dann wäre das Verhalten jetzt eher kontraproduktiv. Zielführend wäre gewesen, die einstweilige Verfügung zu schlucken und als endgültige Regelung anzuerkennen. Dann wäre die Sache geräuschlos im Sande verlaufen.

    Jetzt kommt es eben an die große Glocke. Versprochen!

  13. 13
    RA JM says:

    Oder subtiler: Drango meldet sich – ggf. unter Pseudonym – als Neu-Mandant und vereinbart einen Gesprächstermin mit dem Sekretariat.

  14. 14

    Für solche Fälle und für die Telefon-Spammer habe ich eine kleine, aber gemeine Triller-Pfeife neben dem Telefon liegen. ;-)