Um einen Untersuchungsgefangenen besuchen zu können, benötigt auch ein Verteidiger eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft, solange er noch nicht beauftragt wurde.
Wir haben also bei der Staatsanwältin angerufen und darum gebeten, uns diesen „Sprechschein“ kurzer Hand zu faxen. Dazu müßte die Staatsanwältin das Formular unterschreiben und dies der Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle geben, damit dort das Siegel aufgestempelt werden kann und das gute Stück dann gefaxt wird.
„Das geht jetzt aber nicht, weil ich dazu durch das ganze Haus laufen müßte.„, teilte die Staatsanwältin am Telefon mit.
Ok, dann werde ich eben am Montag durch das ganze Haus laufen, um mir den Vordruck bei der Staatsanwältin abzuholen und ihn dann auf die Geschäftsstelle zu tragen.
Liebe Frau Staatsanwältin, verlassen Sie sich darauf: Man trifft sich immer zweimal im Leben.
Tja, jeder Gang hält schlank ;-)
180 cm; 69 kg. Das geht aber nicht lange gut.
Gibt es keine Büroboten mehr?
habt Ihr in Berlin jetzt die Staatsanwältin erhalten, die bei meiner Anzeige gegen den BMW-Mitarbeiter, der mich vom Bock geholt hat, zu faul war, die Aktenlage richtig zu prüfen?
@ Carsten R.: … und die Frau StAin? ;-)
Die justizlichen Gebäude scheinen ja öfter erstaunlich weitläufig zu sein.
Es wird sich nichts zu Besseren in der Justiz ändern, solange der öffentliche Druck nicht geschaffen ist.
Die Politiker und die Justiz sind bestens untereinander organisiert, siehe die Familie Metzger in Darmstadt (auch Dagmar Metzger SPD)im Seeheimer Kreis um Profalla.
Staatsanwälte und Richter dürfen nach meiner Erfahrung alles, solange sie sich nicht in ihren eigenen Netzwerken unbeliebt machen.
Dieses Systen funktioniert, solange die Bevölkerung -also nach Heine der dumme Michel- nur im stillen Kämmerlein klagt und schimpft.
Ursprung für Beamtenwitze ?…
Die Kanzlei Hoenig schildert ein Erlebnis ……