Fortbildung im öffentlichen Dienst

In der Senatsverwaltung für Justiz findet am 6. November 2008 eine Podiumsdiskussion zum Thema „Haftvermeidung durch frühzeitige Pflichtverteidigerbestellung?“ statt.

Diese Einladung des gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg erreichte mich heute über den Verteiler der Berliner Strafverteidiger. Ein durchaus gut besetztes Podium verspricht eine spannende Veranstaltung von hohem Fortbildungswert:

Prof. Dr. Jörg – Martin Jehle, Universität Göttingen
Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
VRiLG Peter Faust, Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin
Oberstaatsanwältin Vera Junker, Vereinigung Berliner Staatsanwälte

An einem Donnerstag. Um 14 Uhr. Na toll.

Ich frage mich nur, warum die Veranstalter Strafverteidiger überhaupt noch benachrichtigen. Hallo! Wir können keinen Antrag auf Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung stellen. Wenn man uns teilhaben lassen möchte, dann muß man sich andere Zeiten einfallen lassen. Donnerstags um 14 Uhr habe ich zu arbeiten …

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Eine Antwort auf Fortbildung im öffentlichen Dienst

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    BV says:

    Warum sollten Anwälte einen solchen „Antrag“ nicht stellen können? Und Selbständige müssen es nicht einmal. Dass durch die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung Arbeit liegen bleibt, ist sicherlich richtig, betrifft aber auch die Berufe mit „amtlicher Freistellung“.