Freispruch vom Totschlagsvorwurf

Vor knapp vier Jahren ist der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Polizeibeamten, über die das Landgericht Dessau-Roßlau zu urteilen hatte, sollen keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone haben.

Jalloh war im Alter von 23 Jahren in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommen. Er soll die Flammen trotz Fesselung mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben.

ist im Tagesspiegel zu lesen. Das Urteil nach 58 Hauptverhandlungstagen steht in der Kritik der Öffentlichkeit.

Unwillen und Ungereimtheiten, Schlampereien und Widersprüche prägten von Anfang an die Ermittlungen und den Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor fast vier Jahren gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte. Aussagen wurden verändert, Beweismittel verschwanden oder tauchten verspätet auf. Ohne massiven öffentlichen Druck wäre es wohl nie zu einem Prozess gekommen. Das ist ein Skandal.

kommentiert den Verfahrensausgang Sabine am Orde in der taz.

Am Morgen des 7. Januar 2005 brachte die Polizei den Asylbewerber aus Sierra Leone, der schon seit 1999 in Dessau lebte, in das Polizeirevier der Stadt. Frauen der Stadtreinigung hatten sich von dem stark alkoholisierten Afrikaner belästigt gefühlt und die Polizei gerufen. Mit etwa drei Promille Alkohol im Blut leistete er heftigen Widerstand gegen die Beamten. Sie schnallten ihn deshalb in einer Zelle an Händen und Füßen auf einer Pritsche fest. In dem gekachelten Raum befanden sich außer der schwer entflammbaren Matratze, auf der Jalloh lag, keine weiteren Gegenstände.

schildert Michael Bartsch in der taz, will alles begann. Und fragt:

Wie konnte ein Feuerzeug in die Zelle gelangen, dessen Reste bei der verbrannten Leiche gefunden wurden? Entzündete der Afrikaner möglicherweise selbst die Matratze, auf der er gefesselt lag? Diese Frage blieb zum Prozessabschluss offen.

Gefordert wird, daß solche Vorfälle grundsätzlich von einer polizei-unabhängigen Kommission untersucht und ermittelt werden sollen. Denn:

Vorwürfe richten sich weniger an das Gericht als an die Polizei, deren Geist und Verhalten in Sachsen-Anhalt durch das Verfahren einmal mehr ins Zwielicht geraten ist. „Der Fall strotzt von Versäumnissen und Schlamperei“, ließ sich der Vorsitzende Richter Steinhoff sogar einmal zu einer Bemerkung hinreißen.

Es ist schwierig, über so einen Fall zu urteilen. Nicht nur für Außenstehende, sondern offenbar auch für das Gericht.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Freispruch vom Totschlagsvorwurf

  1. 1
    dpms says:

    Vor Jahren habe ich im TV eine DoKu über den Fall gesehen. Speziell die Polizeiwache und die Polizisten kamen dort sehr suspekt rüber.

    Selbst wenn sich der Afrikaner gefesselt auf der Matraze selbst angezündet hätte, müsste man den Chef der Wache der Nacht wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilen.

    Ein paar von denen werden sich weiter fremdenfeindlich verhalten und andere Menschen quälen.

  2. 2
    Das Ich says:

    Spontane Selbstentzündung?

  3. 3
    Yamakazi says:

    Ist doch ganz klar, Alkohol brennt, 3 %° (wer den Windows Tastencode für das Promillezeichen kennt, darfs mir gerne sagen) verdammt viel und puff, war der liebe Kerl in Flammen und tot.
    Dass der ein Feuerzeug mit in die Zelle nimmt ist doch normal, vllt will er gefesselt ja mal eine rauchen….

  4. 4
    BV says:

    @ Yamakazi:

    Alt+0137