Friß oder stirb

Es war eine relativ umfangreiche Wirtschaftsstrafsache. 34 Fälle von Betrug und 5 Fälle von Untreue waren angeklagt. Die Staatswältin bot nach Anklageerhebung an: Insgesamt drei Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Geständnis. Damit war der Mandant nicht einverstanden.

Nach neun Hauptverhandlungsterminen stand fest: In drei Fällen lag übereinstimmend kein Betrug vor. Die fünf Fälle von angeblicher Untreue wurden eingestellt (nach § 154 Abs. 2 StPO). Der Mandant hat den entstandenen Schaden vollständig ausgeglichen, die Voraussetzungen für einen Täter-Ofer-Ausgleich (§ 46a StPO) mit der Folge einer Strafminderung waren gegeben.

Und was beantragt die Staatsanwaltschaft nach dem Schluß der Beweisaufnahme? Richtig: Drei Jahre und sechs Monate. Das passiert also, wenn man das Deal-Angebot einer Staatsanwältin nicht ohne Zögern annimmt.

Glücklicherweise hat das Gericht Augenmaß bewahrt und folgte im Wesentlichen dem Antrag der Verteidigung: Ein Jahr und neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

5 Antworten auf Friß oder stirb

  1. 1
    RA JM says:

    Tja, Staatsanwältin eben …

  2. 2
    doppelfish says:

    Vielleicht nur ein Vorzeichenfehler.

  3. 3
    Heiko says:

    Die geminderten drei Jahre hätte es nur mit einem Geständnis gegeben, die drei Jahre und sechs Monate gab es ohne Geständnis für die verbliebenen 31 Fälle von Betrug. Wie sie selbst sagen, war es eine umfangreiche Wirtschaftsstrafsache.

    Was soll also die unsachliche Unterstellung, die Staatsanwältin habe den Angeklagten wegen der Ablehnung des Deals zusätzlich bestrafen wollen?

  4. 4

    @Heiko:

    Nicht ohne Grund habe ich die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt. Wie bringen Sie das Ergebnis mit Ihrem Standpunkt in Einklang?

  5. 5
    Heiko says:

    @Carsten
    Na ganz einfach: Das Gericht hat die Gesamtschuld der 31 Fälle von Betrug anders beurteilt als die Staatsanwältin.

    Da Sie nicht wissen, was die Staatsanwältin von Anfang an ohne Deal beantragt hätte, können Sie nicht einfach darauf schließen, dass die Höhe des späteren Antrags gerade auf der Ablehnung des Deals beruht. Ohne das Angebot des Deals hätte die Staatsanwältin anfänglich voraussichtlich sehr viel mehr als 3 Monate beantragt.