Gefährliche jugendliche Körperverletzung

Aus einer Ermittlungsakte, das Opfer war ein 13-jähriges Mädchen:

Danach habe d. Beschuldigte SCHULZE sich an d. Beschuldigten MAIER sowie einem unbekannten männlichen Täter festgehalten, sei hochgesprungen und habe ihr mit voller Kraft mit der Schuhsohle mindestens fünfmal in den Bauch getreten. Anschließend habe d. Beschuldigte SCHULZE ihre Position mit d. Beschuldigten MAIER gewechselt. D. Beschuldigte MAIER habe ihr auf gleiche Weise mindestens dreimal in den Bauch getreten.

Die Täter? Zwei 16-jährige Mädchen.

Für die Verteidigung in Jugendstrafsachen braucht der Verteidiger starke Nerven.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Gefährliche jugendliche Körperverletzung

  1. 1
    Malte S. says:

    Die Körperverletzung ist also jugendlich? Heißt das, sie ist weniger als 18 Jahre alt? Wäre in Anbetracht der Verjährung zu hoffen ;)

  2. 2
    genevainformation says:

    Manchmal bin ich mehr als dankbar am *rsch der Welt aufgewachsen zu sein.

  3. 3
    MaxR says:

    und anderswo stoßen Rentner 13-jährige vor die U-Bahn.
    Die gewaltbereitschaft in unserer sogenannten Gesellschaft beschränkt sich nicht mehr auf die üblichen Verdächtigen … Es sind eben nicht nur die testosteron- und tilidingeladenen jungen Männer mit Migrationshintergrund …

  4. 4
    Malte S. says:

    Natürlich nur auf die üblichen Verdächtigen: alles Terroristen! Deshalb sollen die ja auch weniger Rechte haben ;)

  5. 5
    Konrad says:

    Diese Brutalität gewinnt immer neue Höhen. Gab es sowas früher auch? Ich kann mich als 70er und 80er Jahre Kind daran nicht entsinnen. Wir haben uns im Dreck gewälzt. Mehr als dreckige Klamotten waren nie das Endergebnis. Und ich bin mitten im Ruhrgebiet aufgewachsen.

    Hierbei ist wirklich zu überlegen, ob man seine Kinder von klein auf zum Kampfsport zwingt.

    Für diese neue Gesellschaft muss man gewappnet sein. Da ballt sich einem die Faust in der Tasche.

  6. 6

    […] Eine heftige Schlägerei unter Einsatz von “gefährlichen Werkzeugen”; ein Teilgeschehen habe ich bereits beschrieben. Der Richter war nicht davon zu überzeugen, daß hier ein Verteidiger für meine Mandantin […]