Gothaer-Mitarbeiter telefonsüchtig?

Ich hatte bereits darüber berichtet, daß ein Gothaer-Mitarbeiter mit mir telefonieren wollte. Aber ich nicht mit ihm. Weil er aber doch immer wieder hier anrief, habe ich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ihm weitere Anrufe bei uns untersagt.

Das hat ihm nicht gefallen, dem telefon man. Deswegen hat er Widerspruch gegen den Beschluß des Gerichts erhoben. Er wollte weiter mit mir telefonieren. Das Amtsgericht hat ihm in einer mündlichen Verhandlung (… zu der er extra aus Köln nach Berln angereist war!) noch einmal mit ziemlich einfachen und durchaus verständlichen Worten erklärt, daß und warum er nicht mit mir telefonieren sollte, solange ich das nicht möchte. Mit dem sich anschließenden Urteil hatte er das Ganze dann noch einmal schriftlich. Zum Nachlesen und Nachdenken.

Ich dachte, das war’s dann. Das war ein Irrtum: Der Mitarbeiter der Gothaer erhebt gegen das Urteil Berufung. Drango will mich immer noch anrufen. Ich fasse es nicht!

Es ist schon spannend, welche Charaktere von manchen Versicherungsunternehmen beschäftigt werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

7 Antworten auf Gothaer-Mitarbeiter telefonsüchtig?

  1. 1
    Chris says:

    Schonmal einen bösen Brief an seinen Chef geschrieben? Oder an den Chef des Chefs?

  2. 2
  3. 3
    MaxR says:

    Dann amüsieren die sich königlich.

  4. 4
    Bettina says:

    Ein notorischer Querulant? Haben Sie erwogen, die Einsetzung eines Vormunds vor Gericht anzuregen?

  5. 5
    Tom says:

    Vielleicht ist er als Mitarbeiter sehr preisgünstig bei der Gothaer entsprechend rechtsschutzversichert und er kann durch seinen Tischnachbarn die Deckungszusagen wegen der „hohen Erfolgsaussichten“ stets problemlos abnicken lassen?

  6. 6
    doppelfish says:

    Auf den Trichter, daß er CRH am Telefon wohl kaum eine bindende Aussage zukommen oder abknöpfen kann, ist der Kerl immer noch nicht gekommen? Tapfer, tapfer …

  7. 7
    Nico says:

    Sowas nennt man bei uns einen 104er ;-)
    (§104 Abs2 BGB)

    Aber bitte, die Gothaer beschäftigt wohl viel solcher Leute, denn als ich anrief wollte keiner mit mir reden. Da hieß es nur… „lassen sie Ihre Daten da wir melden uns per Mail“.
    2 Minuten später kam eine Mail mit dem Inhalt: Hallo Herr XXX,

    ich habe Ihre Anfrage geprüft und muss Ihnen leider mitteilen,
    dass ich kein Angebot abgeben kann.
    Als Tipp möchte ich Ihnen aber empfehlen, dass Sie sich an einen
    Makler oder ähnliches wenden, um einen eventuellen Versicherungsbedarf zu
    ermitteln.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

    Sollen wir tauschen?? Meinen gegen Ihren Mitarbeiter?
    Mfg,
    Nico