Guerilla-Marketing

Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird. Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet.

Quelle: AG Tiergarten (276 Ds 58/07), Urteil vom 11.9.2008 (Hervorhebung vom Verfasser)

Glückwunsch, Jony!

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Guerilla-Marketing

  1. 1
    ben says:

    Bei dieser Gelegenheit einen ganz lieben Gruß an Günni!

  2. 2
    Advokat says:

    also guter Anwalt gegen adeligen Anwalt lol

  3. 3
    RA JM says:

    … oder Günter W. Dörr gegen den Rest der Welt. ;-)