Hahnenkampf in der Disko

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über eine Auseinandersetzung in einer Diskothek, die mit lebensgefährlichen Verletzungen endete. Vor dem Landgericht Berlin wird nun darüber verhandelt, welche Konsequenzen der wegen versuchten Totschlags (§ 212 StGB) Angeklagte zu tragen hat.

Das (von unserer Kanzlei vertretene) Opfer dieser Tat hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen und hofft unter anderem, auf diesem Wege Hintergründe dieser Tat zu erfahren, die er sich bislang nicht erklären kann.

Am ersten Prozeßtag hatte der Angeklagte das Wort, der Geschädigte wird am kommenden Mittwoch seine Sicht der Dinge schildern. Ich hoffe, daß die Staatsanwaltschaft wenigstens an dieser Stelle des Verfahrens sauber arbeitet. In Bezug auf den Mitangeklagten war deren Vorstellung mehr als dürftig.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

Eine Antwort auf Hahnenkampf in der Disko

  1. 1
    Tilman says:

    1)
    Eine schrecklich nette Familie: Allerdings hat Franz – als stärkeres Argument – das Klappmesser dabei, das ihm seine Mutter kürzlich schenkte.

    2)
    Wieso werden die Gäste in dieser Disco vor Einlass nicht u.a. nach Waffen gescannt? Wer ein Messer dabei hat, der hat auch vor, es eventuell zu benutzen. Besonders wenn nach ein paar Drinks die „Wutschwelle“ auf ein Minimum absinkt. („Ey Alda, was glotzt Du meine Freundin an? Ich stech Dich ab!“)