Ich hol Dich da raus

Der Mandant war stationärer Patient in der psychiatrischen Abteilung einer sehr großen Klink. Nach erfolgreicher Therapie wurde er entlassen. Große Freude, aber eingetrübt, weil die neu gewonnene Freundin noch Behandlungsbedarf hatte und eben noch nicht entlassen wurde.

In einem später gefundenen Brief versprach er seinem Mädel, daß er sie da raus holen werde.

Die Idee, die der Mandant hatte, war gar nicht sooo dumm. Vordergründig jedenfalls. Er rief in der Zentrale der Klinik an, teilte dort mit, daß zwei Stunden später eine Bombe explodieren werde und regte die umgehende Räumung der gesamten psychiatrischen Abteilung an.

Weniger geschickt war, daß er den Leiter des Wohnheims, in dem er nach seiner Entlassung lebte, darum bat, schon einmal ein Zimmer für seine „Verlobte“ zu reservieren, weil sie ja gleich eine neue Unterkunft brauche …

Vergehen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, strafbar gemäß § 126 StGB.

steht in der Anklageschrift.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

2 Antworten auf Ich hol Dich da raus

  1. 1
    Das Ich says:

    Ha, erster…2 Rechtschreibefähler gefunän: StGB schreibt man ohne die Zahl „5“ und „darum bar“ mit einem „t“.

    [Fixed. Thx. crh]

    Ansonsten halte ich die Idee für ziemlich dumm. Das hätte auch nach hinten losgehen können wenn die Bude hätte geräumt werden müssen. Man denke nur mal an die Intensivmedizinische Abteilung…das ist nicht mal eben spassig mit Humbahumba täterää gemacht.
    Aber ich denke ich weiss schon was sie meinen ;-)
    Na denn man viel Spass beim „rausholen“ aus dem Knast.

  2. 2
    doppelfish says:

    Er hätte netterweise für die anderen Patienten auch eine Unterkunft reservieren sollen. Nur für kurze Zeit, so zwei-drei Stunden.

    Und Re: Rechtschreibefähler: „Straftalen“ ;)

    [OCR, Danke! crh]