Kein Strom im Amtsgericht

Ich hätte es nicht geglaubt, wenn man mir das einfach nur so erzählt hätte. Richter K. am Amtsgericht, der seinen beruflichen Alltag seit Jahren hauptsächlich mit der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen verbringt, verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot:

Solange ich hier Richter bin, bekommst Du hier keinen Strom.

Ok, er hat es etwas anders formuliert:

keinstrom.jpg

Es ist atemberaubend, mit welchen Persönlichkeiten man sich an diesem Gericht herumschlagen muß.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

23 Antworten auf Kein Strom im Amtsgericht

  1. 1
    herb says:

    Bring dir doch ´ne Tüte Strom mit wenn dich die Regelungen nerven!

  2. 2
    Brandau says:

    Ist die Lüftung des Laptops/die Tastatur zu laut, haben sie da während der Verhandlung zuviel schlaue Sachen rausgezogen oder was ist der wahre Hintergrund? Um die Paar Cent Stromkosten wird es ja wohl nicht gehen…

  3. 3
    RA Munzinger says:

    Nächstens wird im Gerichtssaal auch noch das Deckenlicht ausgeschaltet und darum gebeten eine Kerze mitzubringen.

  4. 4
    Hendrik says:

    Für sehr lange Sitzungen empfehle ich dann ein HP Notebook mit Reiseakku. Da schafft man locker 6-8 Stunden!

  5. 5

    Gut so, Herr Richter…

    Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ist ja (wie die meisten Berliner Behörden) nicht gerade mit Kompetenz geschlagen. Warum es für viele Menschen in Deutschland unerträglich geworden ist, sieht man mal wieder hier.

    Warum sollte die Stadt Berlin …

  6. 6
    dot tilde dot says:

    aus rücksichtnahme auf das gericht sollte man in zukunft die alte olympia wieder reaktivieren, die mit dem schwarzroten farbband.

    .~.

  7. 7
    Tom says:

    Aufpassen: Bei Missachtung der Anordnung folgt dann möglicherweise ein Strafverfahren wie schon einmal bei der Entnahme von elektrischer Energie im Wert von weniger als einem Cent aus einer Steckdose in einem Bahnhof der Deutschen Bahn AG.

  8. 8
    peter says:

    schonmal ein explodieren akku gesehn, s. youtube etc. Brandschutz kann eine begründung sein

  9. 9
    Bernie says:

    Wieviel Strom die Erstellung und Versendung dieses Schreibens wohl verbraucht hat?

  10. 10
    tusnelda says:

    Und als nächstes folgt ein Aushang auf dem Flur, dass die Verteidiger im Amtsgericht Tiergarten hinterher auch die Toilettenspülung nicht mehr betätigen und sich auch nicht dort die Hände waschen dürfen. Die Wasserleitungen des Amtsgerichts stehen schließlich grundsätzlich nicht den Verteidigern zur Verfügung.

  11. 11
    RA JM says:

    Mal davon ausgehend, dass ein Laptop durchschnittlich so ca. 50 Watt verbraucht, ist nach 20 Stunden eine Kilowattstunde verbraten. Weiter unterstellt, dass diese (hoch gerechnet) ca. 20 Cent kostet, dann kostet jede Stunde Laptop-Benutzung genau 1 Cent.

    Der durchschnittliche Trinkwasserpreis in der BRD soll bei ca. 1,50 € für 1.000 Liter liegen, was 0,15 Cent pro Liter entspricht. Eine WC-Spülung wird üblicherweise mit 8 Litern angesetzt, diese kosten dann 1,2 Cent.

    Den Rest überlasse ich der Phantasie der Leser … ;-)

  12. 12
    Woo says:

    Kann sowas nicht als Behinderung einer angemessenen Verteidigung angesehen werden? Ein Notebook ist heutzutage doch unterwegs als Arbeitsgeraet unerlaesslich. Wieso eigentlich „den Verteidigern“? Die Staatsanwaltschaft etc darf also durchaus ihre Notebooks auf Gerichtskosten auftanken?

  13. 13
    Kand.in.Sky says:

    Amtsärztliche Untersuchung des Richters beantragen.

    #k.

  14. 14

    Stromsparen beim Amtsgericht Tiergarten…

    Herr Kollege Hoenig hätte es nicht geglaubt, wenn man ihm das einfach nur so erzählt hätte.
    “(…) Ein Richter am Amtsgericht, (…), verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot: (…)”
    Fundstelle: http://www.jurablogs.com/
    Quelle: http://www.kanz...

  15. 15
  16. 16
    Mirko says:

    Einfach mal penetrant den Akkuwarnton piepen lassen. Dann ist die lange Sitzung gekommen.

  17. 17
    doppelfish says:

    RA JM: Richtig, das sind ja Riesensummen! Und nicht zu vergessen die Abnutzung der Steckdosen durch das vielfache Ein- und Ausstecken. Dagegen sind die Arbeitskosten für das Diktieren o. g. Schreibens ja gar nix.

  18. 18
    Gerhard.roth@bmf.gv.at says:

    Grundsätzlich teile ich die Rechtsansicht des Richters und würde es dem Schreiber sicher meisterhaft gelingen, diesen Rechtsstandpunkt fachgerecht zu vertreten, wäre er von der BRD mit ihrer Vertretung beauftragt. Dass natürlich ein Richter, mit dem man nicht gerade auf Kriegsfuß steht (und das scheint der Hintergrund der Sache zu sein) eine Ausnahme machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
    mfG

  19. 19
    Boris says:

    Ich erinnere mich Hans Söllner, den der Landrat von Berchtesgaden nicht Gehör schenken wollte.

    „Jo wer zoid die den Landrat“

    Ich hätte dem Amtsrichter einfach geantwortet:
    „Ja wer zahlt den Strom. Der Steuerzahler oder Sie Herr Richter persönlich?
    2. Frage: wer Euer Ehren zahlt Ihr Gehalt?“

    Als frecher Tiroler hätte ich gesagt: wer zahlt, schafft an (also der Steuerzahler, in dem Fall der Anwalt :-))

  20. 20
  21. 21

    […] mich der Richter und schob dabei die letzten Reste seines Lutschbonbons, das er sich während der Verhandlung […]

  22. 22
    H.B. says:

    Am AG/LG Krefeld war es den Referendaren untersagt ihre Laptops in der Bibliothek ans Stromnetz anzuschliessen. Nicht wegen der Unfallgefahren, Datenschutz oder wirklich guten Gründen, nein wegen der KOSTEN !

    Ich hab mir überlegt dem Präsidenten des Landgerichts 50 cent auf den Tisch zu knallen für den Strom, den ich in dem halben Jahr verbrauchen werde, im Rahmen eines harmonischen Ausbildungsverhältnisses hab ich davon dann doch wieder Abstand genommen.

  23. 23
    Sandra Radtker says:

    Soll man darüber lachen oder weinen? Irgendjemand hatte doch geschrieben, dass die Rechtsanwälte mit Akten und Zetteln schließlich auch das Deckenlicht unentgeltlich nutzen. Wo ist das der Unterschied?