Keine Hilfe vom Gericht

Der Mandant wurde von der großen Strafkammer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er ist sowohl schwerst abhängig von Betäubungsmitteln und zudem auch noch spielsüchtig. Dies hat ein kompetenter Sachverständiger in dem Prozeß sauber herausgearbeitet.

Wegen dieser Doppeldiagnose wurde der Mandant für die Dauer der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Dies hatten der Sachverständige angeregt und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragt.

Denn ohne sozialarbeiterische Hilfe wäre der Mandant nicht imstande, die anderen Auflagen – denen er zugestimmt hat – zu erfüllen. Nämlich sich einer Entziehungskur und einer Psychotherapie zu unterziehen, um die Süchte in den Griff zu bekommen.

Das war am 23. Juli 2007. Bis zum heutigen Tage hat sich bei dem Mandanten noch kein Bewährungshelfer gemeldet, noch hat er sonstwie Unterstützung seitens der Gerichtshilfe erhalten.

Ist so eine Bewährungsauflage nicht auch ein Versprechen des Gerichts, dem Verurteilten zu helfen? Und welche Konsequenzen hat der Bruch dieses Versprechens?

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Strafvollstreckung veröffentlicht.

2 Antworten auf Keine Hilfe vom Gericht

  1. 1
    Jochen Hoff says:

    Ja ein Versprechen und was versprochen ist, das ist und bleibt versprochen. Da hat nie jemand an Einlösung gedacht.

    Wozu auch. Wir brauchen doch diese schwachen Menschen um uns erhaben fühlen zu können.

    Wie sollten, Richter, Staatsanwälte, Anwälte, gute Bürger und vor allem Politiker und Journalisten sonst sagen können:

    „Lieber Gott ich danke dir, dass ich nicht bin wie jene hier!“

    Da wäre die Einlösung von Versprechen doch kontraproduktiv.

  2. 2
    doppelfish says:

    Der Mandant hat bis jetzt durchgehalten? Tapfer – da könnte die Hilfe ja wirklich wirken. Wenn er sie denn mal bekommt.