Kreuztanbul

„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg veröffentlicht.

6 Antworten auf Kreuztanbul

  1. 1
    DPMA-Info says:

    Eingetragene Wortmarke
    Leitklasse: 41
    Klassen: 35; 41
    Anmeldetag: 10.01.2008
    Tag der Eintragung: 21.07.2008
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 22.08.2008

  2. 2

    Und was heißt das nun für dieses Weblog? Darf nicht mehr „Kreuztanbul“ schreiben?

  3. 3

    konkrete Beratung gibt’s nur gegen Kohle… ;-)

    Aber schau Dir mal die von der Marke beanspruchten Dienstleistungen (DL) an:

    „35: Werbung
    41: Durchführung von Live-Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Konferenzen, Symposien, Party-Planung; Unterhaltung“

    Du darfst das Zeichen nicht als Herkunftshinweis für diese DL benutzen.

    Viele Grüße aus K

  4. 4

    @ Dominik Boeker:

    Meine unter 02 gestellte Frage war durchaus nicht ernst gemeint; hier in meinem Blog mache ich sowieso, was ich will. :-)

    Trotzdem Danke für die kostenlose Rechtsberatung; deswegen gleich noch was hinterher:

    „Durchführung von Live-Veranstaltungen“ Wenn ich nun Werbung mache für eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dürfte ich also nicht mehr schreiben „Amtsgericht Tempelhof-Kreuztalbul“? ;-)

  5. 5
    doppelfish says:

    Wäre zu klären, ob eine Gerichtsverhandlung unter die bei Punkt 41 aufgezählten Kategorien fällt. Und auf die Gerichtsverhandlung bin ich gespannt :)

  6. 6

    Da bin ich eher selten anzutreffen. Ist ein Zivilgericht. In meinem Verfahren gegen Drango habe ich mich – gegen meinen Willen – dort aufhalten müssen.