Kurz und knackig

Aus dem Protokoll eines Termins vor dem Haftrichter:

StA beantragt den Erlass eines Haftbefehls nach schriftlichem Entwurf.
Beschuldigter erklärt: Ich möchte nicht in Haft.
B. u. v.
Es ergeht der anliegende Haftbefehl

Und dann ab nach Moabit …

(Übersetzung: B.u.v. heißt „Beschlossen und verkündet“. Der Haftbefehl ergeht per Gerichtsbeschluß.)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

9 Antworten auf Kurz und knackig

  1. 1
    icke says:

    ups .. ich muss weg *g*

  2. 2
    doppelfish says:

    Steht dabei, was der Anwalt des Beschuldigten zur Diskussion beigetragen hat?

  3. 3
    AlterEgo says:

    Hat sich wohl erst nach Verkündung und Ausführung einen Anwalt geleistet ;-)

  4. 4
    icke says:

    ach Anwälte werden in der Regel überbewertet.

  5. 5
    BV says:

    „Ich möchte nicht in Haft.“ ist aber auch super. Was soll der Richter zu so einem „Argument“ sagen?! „Oh, mensch, wenn das so ist… Gut das sie das sagen… Dann schaue ich mal eben, ob…“

  6. 6
    Malte S. says:

    Na das, was die Rechtssprechung sonst auch so gerne macht: Auslegen und im Zweifel eine teleologische Extension (Reduktion geht hier nun wirklich nicht) durchführen. Dabei kommt dann heraus, dass der Beschuldigte mit seinem einfachen Satz eigentlich ein brilliantes Plädoyer gehalten hat. Dabei hat er auch bereits die rechtlichen und tatsächlichen Gründe gegen die Haft hinreichend dargelegt und hätte auf freien Fuß gesetzt werden müssen.
    Schade nur, dass so wenige Richter in der Lage sind, eine solch simple Auslegung vorzunehmen ;)

  7. 7
    ballmann says:

    fehlt eigentlich nur, dass der Richter nach dem b.u.v. noch gesagt hat: „Schön, dass wir mal drüber geredet haben“

  8. 8
    Tränenlachender Mitleser says:

    Zur weiteren Übung im Umgang mit neueren Recherche- und Verteidigungsinstrumenten empfehle ich einen Kinobesuch:
    „Männer, die auf Ziegen starren“
    Ein bischen Training und man hat die Würfel des Richters fest im Griff – oder kann wenigstens die Urteilsverkündung immer wieder „ein Wenig verzögern“, weil der Richter unter den festen Blicken des Verteidigers sagen wir mal „schlagartig verstummt“.
    Außerdem trägt es erheblich zur Besserung der Arbeitsmarktsituation bei, da plötzlich der Beruf des Richters immer wieder freie Stellen bietet…
    Endlich ein Weg aus der Arbeitslosen-Misere und eine wirklich 100%ige Verteidiger-Erfolgsquote,hurra!

  9. 9
    Tränenlachender Mitleser says:

    sorry, bitte in den Blog „Unverzichtbar“ verschieben, ist verrutscht.
    Danke :-)