Lieber Herr Kollege,

seit 1996 bin ich regelmäßig in der Untersuchungshaftanstalt, um meine Mandanten dort zu besuchen. Gar nicht so selten empfehlen meine Mandanten unsere Kanzlei an Mithäftlinge. Offenbar sind diese Mandanten mit unserer Arbeit zufrieden. Wenn ich mir die „Bilanz“ unseres kleines Unternehmens anschaue, scheinen wir mit unserer Arbeit erfolgreich zu sein.

Ich werde aber auch des öfteren gebeten, den Mandanten eines anderen Kollegen zu besuchen. In diesen Fällen gibt es keine zufriedene Gesichter; der andere Kollege bzw. dessen Arbeit scheint seinem Mandanten nicht mehr zu gefallen. Deswegen strebt er einen Verteidigerwechsel an. Auch diesen Häftling besuche ich. Und frage nach, woran es liegt, daß er mit seinem Anwalt unzufrieden ist.

Nach Möglichkeit unterrichte ich den Kollegen dann und gebe die Kritik weiter. Das hilft in aller Regel dem Häftling mehr als ein Austausch des Verteidigers. Man sollte während des Rennens nicht das Pferd wechseln, ist mein Standardspruch in diesem Zusammenhang.

Vielleicht ist auch der faire Umgang mit den Kollegen ein Grund dafür, daß unser kleines Unternehmen seit 1996 ganz gut läuft. Ich freue mich jedenfalls, wenn ich im Krimialgericht von den Kollegen freundschaftlich gegrüßt werde.

Sie, Herr „Kollege“, bevorzugen ein anderes Vorgehen. Auch Sie besuchen Mandanten anderer Verteidiger, wenn es dort zu Mißstimmung gekommen ist und Sie deswegen „eingeladen“ werden. Aber dann diktieren Sie dem – meinem (zukünftigen Ex-) – Mandanten einen Auftrag zur Mandatskündigung in die Feder, melden sich bei mir schriftlich mit der Kündigung des Mandat und fordern mich auf, einen Antrag auf meine Entpflichtung als Pflichtverteidiger beim Gericht zu stellen.

Soweit geht meine Liebe zu den Kollegen – zu Ihnen – nun aber auch nicht. Deswegen haben Sie selbst den Antrag auf meine Entpflichtung gestellt. Und als der Richter Ihrem Antrag nicht entsprechen wollte, werfen Sie ihm vor, daß er an mir festhält, weil er bei mir als seinem Lieblingsverteidiger eine Schmusekurs-Verteidigung erwarten kann. Das ist ganz niedriges Niveau, ganz niedrig.

Ich habe während meines Studiums in der Stahlindustrie als Hilfsarbeiter gejobbt. Und dort den Umgang der Arbeiter miteinander kennengelernt. Manches Mal ging es echt hart zu Sache, aber meistens fair. Und wer sich unfair gegenüber den anderen verhielt, wurde als Kollegenschwein geächtet.

Soweit geht mein Ärger Ihnen gegenüber nicht, als daß ich Sie so bezeichnen möchte. Aber eine gewisse Schadenfreude über den „Erfolg“ Ihrer Wohnzimmer-Kanzlei können Sie mir nicht übelnehmen.
So, wie Sie sich benehmen, wird das nichts mit Ihnen. Hoffentlich. Aber vielleicht denken Sie ja mal nach …

Mit einem fröhlichen Gruß aus Kreuzberg an alle fairen Kollegen.
Carsten R. Hoenig

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

8 Antworten auf Lieber Herr Kollege,

  1. 1
    Jurist says:

    Warum ärgern? So einen gibt es im Regelfall in jedem LG-Bezirk zumindest einmal. Das schöne ist, dass der im Regelfall auch hinlänglich deswegen bekannt ist.

    Nicht grämen: Grinsen.

  2. 2
    doppelfish says:

    Ah, „Wohnzimmer-Kanzlei“ ist eine Stufe über „Küchenanwalt“, gell?

  3. 3

    […] hatte sich aber der Herr Kollege aus dem Wohnzimmer dazwischen gemogelt und meine Entpflichtung als Pflichtverteidiger beantragt. Diesem Antrag wollte […]

  4. 4
    RA Munzinger says:

    Bringen Sie dem Herrn Kollegen doch ein Ständchen:

    quatsch lie rums
    bot scham schie letz loff
    lupps? dat schwimms
    katsch rumma datsch
    girrr ksel esch

    krumm knar rotsch sepp soff
    durrps sawie del oma quatsch
    iesch rum ratsch laff sen sel bull bog
    wimm scheibohr dam sosor bitsch
    kramms litrom sal tieri sul kok
    schmarrrn texann do gol du ditsch

    (aus: Schlupp vom grünen Stern, Augsburger Puppenkiste)

  5. 5
    dpms says:

    Nimm es als Kompliment, dass Wohnzimmer-RA Ihnen einen Verteidigungs-Schmusekurs attestiert. Damit erreichen Sie auf Dauer sicher mildere Urteile als Anwälte, die stur gegenüber Gericht und StA sind.

  6. 6

    […] Haft, obwohl er bereits am 3. Juli 2008 hätte entlassen werden können, wenn der Blödsinn dieses Mandats-Abjägers nicht zur Aussetzung der Hauptverhandlung geführt […]

  7. 7

    […] der in der Haftanstalt die Mandanten anderer Verteidiger anbaggert, habe ich bereits in einem offenen Brief berichtet. Welche Katastrophen ein übertriebener Instinkt bei der Jagd auf neue Mandanten anrichten kann, […]

  8. 8

    […] Es ist bekannt, daß es Möchtegern-Strafverteidiger gibt, die versuchen, andere Kollegen aus dem Mandat zu drängen und den Mandanten zu kapern. Die Methoden sind vielfältig, über eine ganz besondere Aktion eines Dilettanten hatte ich hier bereits einmal berichtet. […]