Magische Kräfte

Aus den Gründen eines Strafurteils, mit dem mein Mandant vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Rahmen einer zünftigen Wirtshausschlägerei freigesprochen wurde:

Insoweit bekundete der Zeuge Gluffke, der Angeklagte Bulli Bullmann sei „mit erhobener Faust“ auf ihn losgegangen. Daraufhin habe er ihm die flache Hand, ähnlich wie ein Stopp-Signal entgegengehalten. Daraufhin sei der Angeklagte Bulli Bullmann rücklings über die Tische und Stühle geflogen.

Gleiches sei mit dem Boris Bullmann geschehen, auch diesem habe er die flache Hand entgegengehalten und auch dieser sei plötzlich zu Boden gegangen. Wie sich die Auseinandersetzung zwischen ihm und den Bullmännern tatsächlich entwickelt hat, wollte oder konnte er nicht sagen.

Für das Gericht gibt es insoweit nur zwei Auslegungsmöglichkeiten:

Entweder besitzt der Zeuge Gluffke magische Kräfte und vermag es, mit der ausgestreckten flachen Hand Menschen zu Boden zu bringen, oder er hat den beiden Bullmännern zwei Faustschläge versetzt, so dass diese zu Boden gingen.

So unterhaltsam wie dieses Urteilsbegründung war übrigens auch die Beweisaufnahme. Alle Beteiligten hatten richtig Spaß an dieser Veranstaltung.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Magische Kräfte

  1. 1

    […] nur ein kleiner Ausschnitt, aber mit solchen Fällen sollte ein Rechtsreferendar an das schwierige Thema der Beweiswürdigung im Strafurteil […]

  2. 2
    doppelfish says:

    Der Freispruch war dann aber eher irdischer Natur?

  3. 3
    Schüler says:

    mal ne blöde (weil off-topic) Frage: Woher kommt eigentlich die erratische Verwendung des sonst eher ungebräuchlichen „insoweit“ und „insofern“ in juristischen Schrifstücken?

  4. 4
    skugga says:

    @ Schüler: Frag mich mal was leichteres… Ich habs aber aufgegeben, meine Chefin bei jedem diesbezüglichen Lapsus drauf hinzuweisen und bügele das eigenständig (und seufzend) ca. drölftausendmal am Tag nach. ;)